Hallo zusammen,
bei einem innerbetrieblichen Unfall wurde ein Mitarbeiter, der an einer Produktionslinie beschäftigt war, durch herabfalende Gegenstände die sich beim Transport mit einem Handhubwagen vom Palettenstapel gelöst haben verletzt. Der Verunfallte wurde mit Verdacht auf Wirbelsäulenfraktur mit dem Rettungshubschrauber abtransportiert. Daraufhin hat die Polizei den Unfall im Betrieb aufgenommen. Der Verdacht der Fraktur hat sich nicht bestätigt( zum Glück nur Prellungen).Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Hubwagentransporteur wegen fahrlässiger Körperverletzung Ermittlungen aufgenommen. Es besteht meiner Ansicht nach kein öffentliches Interesse den Unfall weiter zu verfolgen. Es gibt keine Ansprüche seitens des Verletzten. Wird das Verfahren eingestellt ?Wer von Euch hat in solchen bzw. ähnlich gelagerten Fällen Erfahrungen gemacht und wie seht ihr das. Freue mich auf Eure Antworten.
Gruß Tanzderhexen