Hallo zusammen,
folgende Situation:
es wird an einem Regal (oberste Ebene auf 9m) mit einem Vertikalkomissionierer komissioniert. Bei diesem Komissionierer befindet sich der Bediener auf höhe der jeweiligen Regalebene also im schlechtesten Fall in 9m höhe.
Ist diese Tätigkeit eine Arbeit mit Absturzgefahr??? Weil dann wäre ja die G41 notwendig.
Oder ist diese Kabine mit einem "gesichertem Arbeitskorb" zu vergleichen?
Gruß B