Hallo zusammen,
Zitat von »Andrasta«
Nicht falsch verstehen, ich habe geschrieben ..... sollte der Mitarbeiter.... weil eine BG Regel die dies vorgeben würde ist mir nicht bekannt. Aber auch viele von den Verleihern solcher Geräte gehen dazu über die Körbe mit entsprechenden Anschlagpunkten und mit den nötigen Hinweisen zu versehen. Viele sind inzwischen auch von der Ipaf zertifiziert dazu entsprechende Schulungen anzubieten.
Es wird EU weit gefördert. Hier auf meiner Baustelle wird es kategorisch durchgesetzt weil der Bauherr Engländer ist und es in England durchaus zu den allgemeinen Sicherheitsregeln gehört wenn ich in einem Teleskopsteiger arbeite.
der Bericht ist sehr gut. Er fasst alle relevanten Gefährdungen zusammen.
Ich kann nur jedem Empfehlen sich beim Hubarbeitsbühnenverkäufer oder -vermieter zu erkundigen wo die Anschlagpunkte bei ihrem Modell sind. Zum ersten können wir damit erreichen das diese Anschlagpunkte entsprechend gut kennzeichnen. Denn dies ist leider noch nicht so in Mode.
Gurt ist Vermieter und Höhenabhängig!
Bei Gardemann ist der Gurt im Korb immer vorgeschrieben, bei Mateco erst ab 30m glaube ich.
Wir sind mal mit einer Kreuzberger Scheerenbühne gegen eine Wand gekracht, weil ein Bolzen gebrochen ist. Glücklicher Weise, war es nur 1m bis zur rettenden Wand und es bleib bei Prellungen.
Auch bei Körben die für Stapler oder Traktoren für den Personentransport freigegeben sind fehlen diese Angaben sehr häufig.
Gruß RaBau