Arbeiten mit Absturzgefahr

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  • Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    es wird an einem Regal (oberste Ebene auf 9m) mit einem Vertikalkomissionierer komissioniert. Bei diesem Komissionierer befindet sich der Bediener auf höhe der jeweiligen Regalebene also im schlechtesten Fall in 9m höhe.

    Ist diese Tätigkeit eine Arbeit mit Absturzgefahr??? Weil dann wäre ja die G41 notwendig.

    Oder ist diese Kabine mit einem "gesichertem Arbeitskorb" zu vergleichen?

    Gruß B

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  • Hallo B-King,

    es kommt doch auf die Bauweise deines Kommissionieres an. Wie ist der Führerstand aufgebaut? Steht der Mitarbeiter oder sitzt der Mitarbeiter? Ist sein Arbeitsbereich so aufgebaut das er an den Seiten herausfallen kann?

    Wie kann er sich retten falls der Apparat nicht mehr so kann wie der Bediener will. Wer kann ihn retten? Ich würde in die Bedienungsanleitung schauen und meinen Werksarzt fragen ob diese Tätigkeit unter die G41 fällt.


    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo B_king,

    eine ähnliche fragestellung hatten wir auch für unseren betrieb klären müssen, da ging es darum ob MA mit einem hubsteiger die G41 untersuchung brauchen oder nicht. Antwort: NEIN muss er nicht .
    Die antwort steht ganz eindeutig in der G41, solange der MA sich in einem bereich mit einer umwehrung begibt wo keine absturzgefahr besteht, braucht er keine untersuchung nach G41. In dem moment wo er die kabine verlassen muss und er sich anseilen muss (aus arbeitstechnischen gründen) weil absturzgefahr besteht, dann muss er untersucht werden. Ähnlich verhält es sich mit MA die ein gerüst auf- und abbauen, die müssen untersucht werden. Die kollegen die im gerüst arbeiten müssen nicht untersucht werden, weil auf einen gerüst ansicht keine absturzgefahr besteht.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hallo Toni,

    es kommt aber immer darauf an von was für einem Hubsteiger wir reden. Ist es in form einer Scherenbühne und bewegt er sich auf einer ebenen Fläche kann man eventuel auf das anbinden verzichten. Ist es aber eine Teleskopbühne und der Korb selber auch noch drehbar dann sollte der Mitarbeiter einen Sicherheitsgurt tragen und in dem Fall auch entsprechende Untersuchung stattfinden.

    Ich erlebe es immer wieder wie gutgläubig die Leute in so ein Gerät einsteigen. Erst vor wenigen Jahren ist ein Glasreiniger aus so einem Gerät herausgeschleudert worden weil er nicht gesichert war. Nur weil ein LKW den Ausleger gestupst hatte. Die Kräfte die sich auf den Korb übertragen lassen diesen wie einen Katapult wirken.

    Mehr erfährst du hier
    http://www.ipaf.org/de/

  • Hallo und erstmal Danke für die Hilfe:

    also es verhält sich wie Toni geschrieben hat. Der Mitarbeiter kann seine Kabine in hochgefahrener Position nicht verlassen da sind die Türen gesperrt.
    Also ist er meiner Meinung nach nicht Absturzgefährdet.

    Zusätzlich ist das Gerät auch vom Boden zu Bedienen um den Mitarbeiter der oben ist runter zu holen.

    Gruß B

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Andrasta da muss ich dir leider wiedersprechen, es spielt keine rolle welches gerät du benutzt, es gehr nur um die tatsache mit umwehrung oder ohne umwehrung!
    kelte steht alles in der G41

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  • Hallo

    kelte steht alles in der G41

    Ähem, nach dem ich ein blutiger Anfänger bin verzeiht meine Unwissenheit, aber wo kann ich das nachlesen mit der G41
    ich komme immer nur auf kurze und nichts sagende Kommentare dazu :45:
    Keltengruß :37:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Kelte,

    hier ein Auszug aus DGUV-I 504-41

    Zitat

    4.2 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit sehr geringen
    gesundheitlichen Risiken
    Eine Absturzgefahr ist an den in Punkt 4.1 genannten Arbeitsplätzen nicht anzunehmen,
    wenn Versicherte durch technische Maßnahmen (Geländer, Seitenschutz, Wände usw.)
    allseitig ständig gesichert sind.

    Gruß Michael

  • Hallo

    Ähem, nach dem ich ein blutiger Anfänger bin verzeiht meine Unwissenheit, aber wo kann ich das nachlesen mit der G41
    ich komme immer nur auf kurze und nichts sagende Kommentare dazu :45:
    Keltengruß :37:

    Hier ist sie:
    http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/content/bgvr-8…ntent-cache-pdf

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Andrasta,

    Ist es aber eine Teleskopbühne und der Korb selber auch noch drehbar dann sollte der Mitarbeiter einen Sicherheitsgurt tragen

    ...wußte doch, dass ich ich das hier gelesen habe. Abgesehen von dem o.g. Link, hast du vielleicht eine Quelle dafür? BG o.ä.? (bitte nicht: "die Gefährdungsbeurteilung...")
    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Martina,

    bei prävention online unter BGI findest du unter den punkt DGUV-I 504-41 die entsprechende lektüre.
    Herausgeber ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).


    ###### Edit sagt ##############

    da musst du die bgi bezahlen :cursing: im dguv regelwerk kann man die so runter laden und hab die entsprechend hier eingestellt .

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Andrasta,

    ...wußte doch, dass ich ich das hier gelesen habe. Abgesehen von dem o.g. Link, hast du vielleicht eine Quelle dafür? BG o.ä.? (bitte nicht: "die Gefährdungsbeurteilung...")
    Viele Grüße
    Martina


    Hier ist ein Link für weitere Informationen.
    http://www.ipaf.org/de/resourcen/click-clack-kampagne/

    Nicht falsch verstehen, ich habe geschrieben ..... sollte der Mitarbeiter.... weil eine BG Regel die dies vorgeben würde ist mir nicht bekannt. Aber auch viele von den Verleihern solcher Geräte gehen dazu über die Körbe mit entsprechenden Anschlagpunkten und mit den nötigen Hinweisen zu versehen. Viele sind inzwischen auch von der Ipaf zertifiziert dazu entsprechende Schulungen anzubieten.
    Es wird EU weit gefördert. Hier auf meiner Baustelle wird es kategorisch durchgesetzt weil der Bauherr Engländer ist und es in England durchaus zu den allgemeinen Sicherheitsregeln gehört wenn ich in einem Teleskopsteiger arbeite.

    hier noch ein anderer Link zu einer BGBau zeitschrift aus 2008
    auf Seite 11 und 12 wird das Thema behandelt.

    http://www.bgbau.de/d/pages/presse…07_02_bgbau.pdf

    hoffe der link funktioniert so.

  • Hallo Andrasta, Hallo Toni,
    vielen Dank für die schnellen Infos. Das hilft mir erstmal weiter.
    Andrasta: keine Sorge, ich hatte das -sollen- gelesen. Hätte ja sein können, dass die BG dazu mitlerweile mal was verfasst hat. Manchmal schleichen sich Dinge auch an meiner Kenntnisnahme vorbei... :511:
    Vielen herzlichen Dank!
    Viele Grüße
    Martina

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    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo zusammen,


    Nicht falsch verstehen, ich habe geschrieben ..... sollte der Mitarbeiter.... weil eine BG Regel die dies vorgeben würde ist mir nicht bekannt. Aber auch viele von den Verleihern solcher Geräte gehen dazu über die Körbe mit entsprechenden Anschlagpunkten und mit den nötigen Hinweisen zu versehen. Viele sind inzwischen auch von der Ipaf zertifiziert dazu entsprechende Schulungen anzubieten.
    Es wird EU weit gefördert. Hier auf meiner Baustelle wird es kategorisch durchgesetzt weil der Bauherr Engländer ist und es in England durchaus zu den allgemeinen Sicherheitsregeln gehört wenn ich in einem Teleskopsteiger arbeite.

    der Bericht ist sehr gut. Er fasst alle relevanten Gefährdungen zusammen.
    Ich kann nur jedem Empfehlen sich beim Hubarbeitsbühnenverkäufer oder -vermieter zu erkundigen wo die Anschlagpunkte bei ihrem Modell sind. Zum ersten können wir damit erreichen das diese Anschlagpunkte entsprechend gut kennzeichnen. Denn dies ist leider noch nicht so in Mode.

    Auch bei Körben die für Stapler oder Traktoren für den Personentransport freigegeben sind fehlen diese Angaben sehr häufig.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

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  • Ist ja ganz schön und alles wird gut....ABER

    Was nütz es euch, wenn ihr eine Staplerfahrer in obiger Tätigkeit nicht untersuchen lasst und der bekommt dort oben die Panik, weil er Probleme mit dem rauf / runter, den Schwanken des Systems, etc. hat. Am Boden und auf geringer Höhe hat er vielleicht keine Probleme oder kann damit umgehen. Vielleicht hat er die Tätigkeit auch schon jahre lange gemacht und hat nun Probelme mit dem Gleichgewichtssinn, z.B. nach einer Erkältung oder Mittelohrentzündung.

    Soweit ich weiss, müssen Staplerfahrer auch eine jährliche Rettungsübung durchführen. Bei einem großen Möbelhaus in der Nähe, haben die es so gelöst, das sie mit zwei Staplern quasi Schnautze an Schnautze fahren können und von einem zum anderen übersteigen können. Somit müssen sie keine PSA zur Selbstrettung vorhalten und das alle ca 10 Stapler gleichzeitig ausfallen und die Akkus alle leer sind, ist schon sehr unwahrscheinlich, da fällt eher ein Flugzeug auf Gebäude..

    Auch wenn die G41 keine Pflichtuntersuchung ist, kein eine Untersuchung nicht schaden!
    Man ist halt auf der sichereren Seite

    Die Arbeitsmediziner und auch AP der BG Bau mit denen ich zu tun habe, bedauern es auf jeden Fall, daß die G41 freiwillig ist. Dem kann ich mich nur Anschliessen als Höhenretter

  • Hallo zusammen,

    Zitat von »Andrasta«



    Nicht falsch verstehen, ich habe geschrieben ..... sollte der Mitarbeiter.... weil eine BG Regel die dies vorgeben würde ist mir nicht bekannt. Aber auch viele von den Verleihern solcher Geräte gehen dazu über die Körbe mit entsprechenden Anschlagpunkten und mit den nötigen Hinweisen zu versehen. Viele sind inzwischen auch von der Ipaf zertifiziert dazu entsprechende Schulungen anzubieten.
    Es wird EU weit gefördert. Hier auf meiner Baustelle wird es kategorisch durchgesetzt weil der Bauherr Engländer ist und es in England durchaus zu den allgemeinen Sicherheitsregeln gehört wenn ich in einem Teleskopsteiger arbeite.

    der Bericht ist sehr gut. Er fasst alle relevanten Gefährdungen zusammen.
    Ich kann nur jedem Empfehlen sich beim Hubarbeitsbühnenverkäufer oder -vermieter zu erkundigen wo die Anschlagpunkte bei ihrem Modell sind. Zum ersten können wir damit erreichen das diese Anschlagpunkte entsprechend gut kennzeichnen. Denn dies ist leider noch nicht so in Mode.

    Gurt ist Vermieter und Höhenabhängig!
    Bei Gardemann ist der Gurt im Korb immer vorgeschrieben, bei Mateco erst ab 30m glaube ich.
    Wir sind mal mit einer Kreuzberger Scheerenbühne gegen eine Wand gekracht, weil ein Bolzen gebrochen ist. Glücklicher Weise, war es nur 1m bis zur rettenden Wand und es bleib bei Prellungen.

    Auch bei Körben die für Stapler oder Traktoren für den Personentransport freigegeben sind fehlen diese Angaben sehr häufig.

    Gruß RaBau