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  • Hallo liebe SiFas!!

    Ich betreue einen Bereich in welchem die Mitarbeiter G26-3 (schwerer Atemschutz) tauglich sein müssen. Wir haben Anfang des Jahres einen MA gekriegt, welcher die körperliche Fitness für G26-3 nicht erhalten hat, somit für bestimmte Bereiche nicht einsetzbar. Nach reiflicher Überlegung haben wir einen 2. Termin (6 Monate später) für den MA vereinbart, in der Hoffnung, daß dieser seine Fitness verbessert und wir ihn unbefristet einstellen können. Dies ist leider nicht der Fall. Jetzt möchte die Personabteilung den MA mit der Begründung der fehlenden G26-3 entlassen. Ist das rechtlich möglich?

    Danke für eure Hilfe im Voraus!!

    LG DasBinchen

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  • Hallo.

    Ich denke schon. Wenn das Voraussetzung für eine Tätigkeit ist, und ich die nicht erfülle, dann muss man sich trennen. Ich bin sicher nicht 100 prozentig für Arbeitgeber eingestellt, aber ich meine der AG ist doch kein Soziales Auffanglager für Leute, die meinen keine geforderte Leistung bringen zu müssen. Man wird dem Mitarbeiter bestimmt gesagt haben, dass er die Leistung zur Nachprüfung bringen muss.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo,

    ich denke zu Fragen des Kündigungsrechts sollten wir uns mehr als zurückhalten, wenn die Personalabteilung glaubt einen Mitarbeiter entlassen zu können, weil er bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, dann muss sie das tun und soll einen Anwalt fragen, wenn sie unsicher ist.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Das Thema driftet in Richtung Rechtsberatung ab, die nicht ohne entsprechende Qulifikation erlaubt ist!!!

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • ich muss mich auch der Meinung von awen anschließen aber warum hat man den MA nicht schon nach der ersten Untersuchung entlassen oder In einer anderen Abteilung versetzt.
    Die Vorraussetzungen in der Abteilung ist doch klar "Arbeiten unter schweren Atemschutz" es ist sehr schwer für so ein Job seine Fitness in einem halben Jahr hochzubringen.

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  • Eigentlich hätte man ihn unter diesen Bedingungen gar nicht erst einstellen dürfen. Entweder man ist tauglich oder nicht. Das dürfte auch die berechtigte Frage sein die ein Anwalt stellen würde. Aber wie jemand anders schon richtig gesehen hat, wir sind keine Anwälte und nicht in der Lage dazu eine fundiere Aussage zu machen.

  • Die Schonfrist zur Wiederherstellung der körperlichen Fitness war auch bei uns so gegeben.
    Danach keine Besserung, andere Abteilung oder Aufhebungsvertrag.

    Ohne rechtliche Aussagekraft, nur ein Beispiel.

    LG Dental 8) :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich denke auch das solche dinge durch eine andere Instanz geregelt werden muss, ich würde mich da raushalten.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Moin Forum,

    wie hier schon viele vor mir gesagt haben: ein heikles Thema - aber als Sifa garnix sagen geht eigentlich nicht.

    Wenn die SiFa schon gefragt wird bzw. Kenntnis von dieser Sachlage hat, kann sie sich da wirklich komplett heraushalten? Im speziellen Fall ist die G26-3 Arbeitsvoraussetzung. Ein MA, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt und trotzdem eingesetzt wird, gefährdet sich und ggf. auch noch seine Kollegen. Was tut eine SiFa denn, wenn sie eine Gefährdung der Arbeitssicherheit ausmacht? Sie versucht ihr möglichstes, diese Gefahr zu beseitigen - aber hier soll sie sich von vornherein komplett raushalten?

    Ich meine, man muss schon im Rahmen seiner Aufgabe Stellung beziehen und auf die Gefährdung für die übrigen Kollegen hinweisen. Das heißt für mich in diesem Fall: Der betroffene MA darf ohne bestandene G 26-3 an diesem Arbeitsplatz nicht eingesetzt werden. Die Kosequenzen, die sich daraus für den Betroffenen bzw. die Firma ergeben (Kündigung, Einsatz auf einem anderen Arbeitsplatz usw.) sind dann tatsächlich die Sache Anderer (Personalabteilung, Geschäftsführung, Betriebsrat, Arbeitsmediziner und -rechtler usw. usw.)

    Und dann würde ich, wie ein paar Vorredner auch, ein paar Leutchen in der Firma die Frage stellen, wie man auf den Bolzen kommt, erst Personal einzustellen und dann dessen Eignung für den vorgesehenen Job zu überprüfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,
    eigentlich hätte der Mitarbeiter die Untersuchung vor der Einstellung machen müssen. Denn ohne die Untersuchung darf der die Arbeit ja gar nicht antreten.
    Weiterhin müsste man auch wissen, wie die Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag ausformuliert ist. Aber ich denke auch, dass das mehr in die Ecke der Juristen gehört.

    Gruß Hardy

    • Offizieller Beitrag

    hallo,

    ich denke schon, dass es auch eine mitwirkungspflicht der sifa gibt.

    Einstellen oder nicht? Entlassen oder nicht? Innerbetrieblich umsetzen oder nicht? Das alles sind fragen, die die dafür verantwortlichen klären müssen, nicht die sifa.

    Aber wenn es um die sicherheitstechnischen voraussetzungen für eine tätigkeit geht, muss die sifa ihre vorstellungen und forderungen bei der erstellung von stellenbeschreibungen durch die arbeitsverantwortlichen bzw. die personalabteilung mit einbringen und deren einhaltung dann später auch prüfen und überwachen.

    peter

    • Offizieller Beitrag


    ...
    Aber wenn es um die sicherheitstechnischen voraussetzungen für eine tätigkeit geht, muss die sifa ihre vorstellungen und forderungen bei der erstellung von stellenbeschreibungen durch die arbeitsverantwortlichen bzw. die personalabteilung mit einbringen....

    Hallo peter,

    da bin ich vollkommen bei Dir aber in diesen konkreten fall, wenn ich es richig verstanden habe, ist es so das die sicherheitstechnischen voraussetzungen für diese tätigkeit ermittelt wurde, der MA aber leider die arbeitsmedizinisch voraussetzung nicht erfüllt hat. Ob der betrieb ihn nun weiter einstellt, versetzt oder nicht wiedereinstellt ist sache des betriebes/peronalabteilung, da sollte sich die Sifa raushalten.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Grundsätzliches :Wenn MA keinen unbefristeten Vertrag hat (befristung),so kann AG Vertrag ohne Gründe auslaufen lassen.

    Unbefristet :Dann muss zuerst nach einer adequaten Beschäfftigung gesucht werden .

    Natürlich sollte eine Sifa alle Massnahmen getroffen haben,das man keinen Atemschutz braucht .Doch es lässt sich nicht immer vermeiden.(schadhafte Rohre in der Chemie)-und dann ist eine G26 unerlässlich.

    Einer meiner Kollegen hat Asthma und wird von Arbeiten mit Gasmasken ausgeschlossen -aber das müssen alle Kollegen letztendlich mittragen

    Hefeweizen macht schön-habe früher viel getrunken!

  • Hallo zusammen,

    eine wirklich interessante Diskussion auf meine Frage!!

    Stimmt, nach G26-3 nicht tauglich. Aber das hätte die Personalabteilung vor der Einstellung prüfen müssen. Eine Quotenregelung für den Einzelfall zu schaffen ist zwar machbar, aber -aus nachvollziehbaren Gründen- nicht gewollt. Aus Sicht der Arbeitssicherheit endet meine Arbeit hier, aber ich finde ich trage (als SiFa) auch eine soziale Verantwortung. Ich weise auf Fehlverhalten hin, ich habe die Persoabt angemahnt ihre Fehler nicht auf Kosten von MA "unsichtbar" (durch Entlassung) zu machen. Als Reaktion habe ich massenweise Kritik erhalten, Kündigungsschutz sei Dank, bohre ich in diesem Fall weiter. Für meine SiFa-Tätigkeiten wünsche ich mir manchmal eine Plattform, wo sachlich mit Fehlverhalten umgegangen wird.

    Danke für eure Meinungen!!

    DasBinchen

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  • Für meine SiFa-Tätigkeiten wünsche ich mir manchmal eine Plattform, wo sachlich mit Fehlverhalten umgegangen wird.

    Das wünsch ich mir manchmal auch. Da braucht man manchmal ein dickes Fell, und einen verständnisvollen Partner bei dem man seinen Frust ab und zu abladen darf. :D