Guten Morgen,
in unserem Museum wird eine historische Maschine restauriert. Einige Bestandteile dafür, wurden vom dort tätigen Handwerker im "Homeoffice" angefertigt. Aufgrund seines bisherigen beruflichen Werdegangs ist seine private Werkstatt all unseren Werkstätten, was die Ausstattung angeht, weit überlegen.
Wie würdet ihr den Schutz über die Unfallversicherung sehen, wenn in dieser Konstellation etwas passiert?
- Versichert: Das "Homeoffice" erfolgt mit Genehmigung der Führungskraft.
- Versichert: Die Führungskraft macht sich aber haftbar, da sie eine sicherheitswidrige Anweisung gibt (Arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen, die keiner nachweislichen Prüfung unterliegen, da nicht vom Arbeitgeber gestellt.)
- Nicht versichert: ???