Hallo zusammen,
ich beschäftige mich schon seit Mitte Februar mit Sars-Cov-2, weil wir eine Werk in China haben. Meine GF hatte mich beauftragt Pandemieplanung, Einrichtung eines Stabes und Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Hygienemaßnahmen anzupassen bzw. vorzubereiten. Seit Ende Februar haben wir einen Stab, einen Grundplan und Maßnahmen. Im Stab merken wir schnell, dass die Lage so dynamisch ist, dass alle geschriebenen Maßnahmen und der Pandemieplan tagesaktuell verändert. werden musste. Darauf wurde beschlossen , nicht mehr alles zu verschriftlichen in der Corona Krise.
Und jetzt kommt erst die Politik und fordert angepasste Gefährdungsbeurteilungen bzw. Maßnahmen, welche schon längst umgesetzt sind, damit wir Arbeitsfähig bleiben.
Die Gefährdungsbeurteilungen sind meiner Meinung nach für normale Vorgesetzte, SiFa und BA nicht zu stemmen. Denn da muss jeder Arbeitnehmer einzeln betrachtet werden. Das heißt nicht nur seine Tätigkeit und Arbeitsplätz, sondern zusätzlich noch seine Vorerkrankungen, seine Lebensgewohnheit / Umfeld (z.B. Risiko durch Rauchen oder ehrenamtliche Aufgaben in FFw. oder im San-Dienst). Denn der Virus kann dadurch in ein Unternehmen eingebracht (Gefährdung der anderen Mitarbeiter) werden bzw. der Mitarbeiter hat eine besonderer Gefährdung dadurch. In Bereichen mit Kundenkotakt (z.B. Supermarkt) geht durch jeder Kunde eine Gefährdung aus.
Das heißt es muss eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoff Verordnung für jeden einzelnen Mitarbeiter gemacht werden ( unbestimmte Tätigkeiten mit BioStoffen). Zudem muss bei Vorerkrankungen ggf. ein Facharzt beraten. Wer dieses für seine Tätigkeit niemals brauchte oder nicht gelernt hat, wird mit der Beurteilung Probleme bekommen. Deshalb halte ich diese Gefährdungsbeurteilungen für unrealistische bzw. greifen sie zu sehr in die Bereiche außerhalb der Einflussbereiches des Arbeitgebers ein. Soll jetzt der Arbeitgeber angehalten werden, seine Mitarbeiter auch in der Freizeit zur Einhaltung vom Arbeitsschutz zu verpflichten. Das passt nicht. Der Arbeitgeber kann diese nicht erfüllen.
Wenn im Unternehmen die Mitarbeiter auf die aktuelle Lage erst jetzt mit Hygienemaßnahmen, Abstandregelungen, Veränderten Abläufen, Homeoffice etc. reagiert bzw. umsetzt, weil der Gesetzgeber dieses vorschreibt. Dann hat das Unternehmen nicht für den eigen Verantwortlichkeit gehandelt.