Beiträge von fwrrsifa

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    Hallo,

    ich würde prüfen, ob das Heimarbeitsgesetz (HAG) für die Zeit in der Werkstatt des Mitarbeiters greift. In dem gibt es einen Abschnitt mit Arbeitsschutz. Leider geht aus dem Gesetzt nicht klar hervor, wenn Maschinen und Werkzeuge eingesetzt werden, wessen Eigentum dieses sind. Im Gesetz wird die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von der Person verlangt, die die Betriebseinrichtungen und Räume unterhält.

    So etwas ähnliches hatte ich einmal bei einem Monteur. Dieses kann nur einmal im Jahr für die Prüfung unsere Werkzeuge und Betriebsmittel ins Haus. Daneben hatte er privat eine Bearbeitungsmaschinen, für die er zuständig war.

    Hallo Swen,

    wir beurteilen bei uns nach der wöchentlichen Arbeitszeit von 40h. Da sind auch die Mitarbeiter, die überwiegende Punktscheißen und Schleifen, ebenso einen Helm. Unsere Schlosser besitzen nach normale Helme. Dafür werden sie nicht über 20h die Woche eingesetzte und maxiaml fürs Punktschweißen. Wir sind gerdae daran auch diese Helme austauchen und schauen, wie wir die Hygine für Tauschhelme hinbekommen. Denn wir haben durch Zufall auch einen positiven Effket beim Schleifen mit den Helmen bekommen (FFP3 Masken bekammen wir nicht und eine Auszubildner hatte einen Helm mit Filter auf beim Schleifen an, dabei haben wir festgestellt, dass die Belastung geringer ist als unter FFP3 und die Pausenzeiten autamatisch weniger werden).

    Grüße Sascha

    Hallo Swen,

    bei mir im Betrieb werden Schwarz- und Weißstahl geschweißt sowie Duplex und Superduplex. Zu den Absaugungen verfügt jeder Schweißer über einen Gebläse unterstützenden Schweißhelm mit Filter. Damit sind die Schweißer am besten geschützt. Zudem hat jeder Schweißer die arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung mit Blutbild zu den jeweiligen Stoffen. Seit dem ist im Blutbild der Schweißer die Belastung stark zurückgegangen.

    Gruß Sascha

    Hier zwei Links zum Thema

    DGUV: Themenfeld Schweißen von metallischen Werkstoffen

    Sicheres Schweißen mit der richtigen Ausrüstung – Arbeit & Gesundheit (dguv.de)

    Zitat

    https://www.bgbau.de/mitteilun…sschutzverordnung-032022/

    Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die der Bundestag am 18. März 2022 beschlossen hat,

    :Lach:Hurra die BG Bau kann heute schon in den zukünftigen Beschluss von morgen sehen.

    Wir sollten bei der 3-G-Regeln abwarten, wie die Länder ihre Verlängerungen bis in den April formulieren. Mein Unternehmen behält erstmal alles bei bis in der nächsten Woche alle Regelungen veröffentlicht sind. Danach werden wir im Rahmen der ASA die arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen anpassen. Für uns heißt, dass mindesten AHA+L Regeln.

    Hallo Mick,

    wir lasse bei unseren Standorten nur externe Personen nach der Kontrolle von Impfzertifikaten, Genesenen Schreiben und Testzertifikaten rein. Daher haben wir entschieden, dass zwar kontrolliert wird, aber nicht dokumentiert wird. Wir besetzten den Empfang und führen die Kontrollen durch. In unseren Bereich haben wir alle Externen zu dem Hingewiesen, dass die Zertifikate immer mit zuführen sind.

    In einem unseren Standorte ist sogar eine öffentliche Verwaltung im Gebäude. Die öffentliche Verwaltung möchte von ihren Besuchern, aber den Namen und den Status (Geimpft+ Genesen oder Getestet) wissen. Können sie gern haben. Halte ich für nicht nötig.

    Selbst bei den Leiharbeitern in unseren Bereich hat deren Arbeitgeber den Status dokumentier. So dass wir nur den Status überprüft haben bzw. wir sie auffordern zum Test oder Testzertifikat mit zu bringen.

    Hallo Mike,

    ich als HSEQler und SiFa bin durch meine Ausbildung ( Sicherheitsingenieur / mittlere feuerwehrtechnische Ausbildung ) und meine Erfahrung in BF +FFw / technische Einsatzleitung bei uns ein fester Bestandteil des nationalen Krisenstab und auf Standortebene bei zwei Stäben. Mein Arbeitgeber ist es wichtig, dass ich dabei bin. Denn ich habe Erfahrung in der Stabsarbeit bzw. trage ich durch Kenntnisse und Fachwissen erheblich zu Entscheidung bei. Dadurch hatte ich in der Planungsphase der derzeitigen Corona Krise die Leitung inne. Bei meiner Firmer bin ich fester Bestandteil des Notfallmanagement zum Teil mit Entscheidungsbefugnis.

    Ich denke, das Wissen Notfallmanagement / Krisenbewältigung sowie Stabsarbeit haben die meisten Arbeitgeber nicht. Krisenstabsarbeit ist für mache SiFa's auch unbekannt, wenn diese nicht Bestandteil einer Ausbildung war. Dennoch sollte eine Sifa Bestandteil eines Notfallmanagement sein. Denn durch die Sichtweise des Arbeitsschutzes kann die SiFa auf Gefährdungen und Gefahrenpunkt hinweisen bzw. eine andere Sichtweise auf die Lage und deren Entwicklung geben. Des Weitern kann es nützlich sein, Fachinformationen für den Arbeitgeber / Verantwortlichen verständlich zu erklären.

    Du hast den Vorteil, dass du fachlich gut aufgestellte bist. Damit kannst du auch mit externen Stellen (z.B. Feuerwehr, Fachämter, BG) auf Augenhöhe für dein Arbeitgeber kommunizieren. und ihm das verständlich erklären, warum bestimmt Entscheidungen von extern so getroffen wurden.

    Ich bekomme aber immer wieder mit, wie diese besonderen Stabsstellen nicht beachtet werden. Entweder aus Unwissenheit oder bewusst, um keine Behinderung in den Entscheidungen (Gewissen) zu haben, nicht in das Notfallmanagement einbezogen werden. Dieses kann bei einem Notfall auch fatale folgen haben.

    Zu dem Punkt, dass du nicht einbezogen warst. Ärger dich nicht. Gebe den Verantwortlichen nur den schriftlichen Hinweis, dass deine Beratungsfunktion und Leistung nicht einbezogen wurden bei den Entscheidungen. Damit nicht später jemand ankommt und dir vorwirft, dass du nichts unternommen hättest, wenn etwas passiert. Ich musste diesen Schritt bei einem früheren Arbeitgeber einmal gehen.

    Gruß

    Sascha

    "unbestimmte Tätigkeiten mit BioStoffen" sind Tätigkeiten von z.B. Ärzten/Arzthelfern/Pflegern/Therapeuten/Tierpflegern, die mit Personen oder Tieren in enge Verbindung kommen. Schon für einen Hundetrainer würde ich jetzt nicht zwingend eine GBU nach BioStoffV verpassen (oder vielleicht doch - aber das sehe ich jetzt als Grenzwertig an). EIn Sachbearbeiter oder Kassierer mit Kundenkontakt hatte bis HEUTE keine GBU nach BioStoffV.

    Unbestimmte Tätigkeit ist bei uns im unternehmen Monteure im Abwasserbereich, weil sie mit BioStoffenin Kontakt kommen können . Nicht immer nur an den medizinischen oder Labor Bereich denken. Es gibt Bereiche in der Energiewirtschaft (z.B. Tätigkeiten im Kühlsystem), im Abwasserbereich, im Entsorgungsbereich, wo die BioStoffV greift. Das heißt überall, wo typischer Weise BioStoffe vermehrt vorkommen können als in der Umwelt, ist die Vorordnung gültig.

    Denn ein Unternehmen mochte doch Gewinn machen und hat deshalb schon einen eigen Antrieb, dass ihre Mitarbeiter weiter arbeiten können solang wie möglich. Das geht in einer Krise nur mit zusätzlichen Maßnahmen, Ressourcen und ggf. Einschränkungen.

    Hier hätte die Politik früher aufstehen müssen.

    Grüße Sascha

    Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich schon seit Mitte Februar mit Sars-Cov-2, weil wir eine Werk in China haben. Meine GF hatte mich beauftragt Pandemieplanung, Einrichtung eines Stabes und Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Hygienemaßnahmen anzupassen bzw. vorzubereiten. Seit Ende Februar haben wir einen Stab, einen Grundplan und Maßnahmen. Im Stab merken wir schnell, dass die Lage so dynamisch ist, dass alle geschriebenen Maßnahmen und der Pandemieplan tagesaktuell verändert. werden musste. Darauf wurde beschlossen , nicht mehr alles zu verschriftlichen in der Corona Krise.

    Und jetzt kommt erst die Politik und fordert angepasste Gefährdungsbeurteilungen bzw. Maßnahmen, welche schon längst umgesetzt sind, damit wir Arbeitsfähig bleiben.

    Die Gefährdungsbeurteilungen sind meiner Meinung nach für normale Vorgesetzte, SiFa und BA nicht zu stemmen. Denn da muss jeder Arbeitnehmer einzeln betrachtet werden. Das heißt nicht nur seine Tätigkeit und Arbeitsplätz, sondern zusätzlich noch seine Vorerkrankungen, seine Lebensgewohnheit / Umfeld (z.B. Risiko durch Rauchen oder ehrenamtliche Aufgaben in FFw. oder im San-Dienst). Denn der Virus kann dadurch in ein Unternehmen eingebracht (Gefährdung der anderen Mitarbeiter) werden bzw. der Mitarbeiter hat eine besonderer Gefährdung dadurch. In Bereichen mit Kundenkotakt (z.B. Supermarkt) geht durch jeder Kunde eine Gefährdung aus.

    Das heißt es muss eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoff Verordnung für jeden einzelnen Mitarbeiter gemacht werden ( unbestimmte Tätigkeiten mit BioStoffen). Zudem muss bei Vorerkrankungen ggf. ein Facharzt beraten. Wer dieses für seine Tätigkeit niemals brauchte oder nicht gelernt hat, wird mit der Beurteilung Probleme bekommen. Deshalb halte ich diese Gefährdungsbeurteilungen für unrealistische bzw. greifen sie zu sehr in die Bereiche außerhalb der Einflussbereiches des Arbeitgebers ein. Soll jetzt der Arbeitgeber angehalten werden, seine Mitarbeiter auch in der Freizeit zur Einhaltung vom Arbeitsschutz zu verpflichten. Das passt nicht. Der Arbeitgeber kann diese nicht erfüllen.

    Wenn im Unternehmen die Mitarbeiter auf die aktuelle Lage erst jetzt mit Hygienemaßnahmen, Abstandregelungen, Veränderten Abläufen, Homeoffice etc. reagiert bzw. umsetzt, weil der Gesetzgeber dieses vorschreibt. Dann hat das Unternehmen nicht für den eigen Verantwortlichkeit gehandelt.

    Hallo Sven,

    ich habe für die Planung das Handbuch Betriebliche Pandemieplanung vom BBK genutzt. Da sind Checklisten und Erklärungen der Maßnahmen enthalten. Als Arbeitsgrundlage ist es zu gut aber umfangreich. Man muss nur die Checklisten an den Betrieb anpassen. Die Erklärungen helfen als Argumentation uns Verständnisgrundlage, wie man systematisch vorgehen kann.

    Des Weitern muss du bedenken, wie Guudsje schon schreibt, dass sich die jeweilige Führungsebene Gedanken machen muss und dann auch dem entsprechende Entscheidungen zu treffen.

    Da kannst du nur beraten tätig sein.

    Link zum Handbuch

    https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Dow…_2_Auflage.html

    Gruß

    Sascha

    Hallo Thorsten,

    das siehst genau Richtig. Hier wird der Patient im Arbeitsschutz (gesetzlich und DGUV-Recht) wie ein Mitarbeiter gesehen. Ich habe als SiFa in einer ähnlichen Einrichtung gearbeitet Bei den GB, Betriebsanweisungen und Unterweisung habe ich den Ergotherapeuten mit ins Boot genommen. Den der Therapeut hat in diesem Fall die Verantwortung wie ein Vorgesetzter und er muss wissen, was er jedem Patienten zutrauen kann und er verantworten kann.

    Gruß

    Sascha