Wund- und Heilsalbe in der Kita

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  • Guten Tag,

    bei uns kontrollieren alle Sicherheitsbeauftragten die Verbandkästen. Nun wurden in der Verwaltung und Kindergarten eine Wund- und Heilsalbe gefunden. Die SiBe und die Ersthelfer meinen, die haben die Salbe schon immer im Kasten und hätte der Wer*-Vertreter damals festgelegt.

    Gebrauchsanweisung (PDF, 1,8 mb)

    Produktdatenblatt (PDF, 603 kb)

    Sicherheitsdatenblatt (PDF, 74 kb)

    Ich meine auch wenn eine Wund-und Heilsalbe als Medizinprodukt eingestuft ist, hat diese nichts im Kindergarten zu suchen.

    ##Merle##

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  • Hallo,


    da sollte der Arbeitsmediziner mal sein Wissen einsetzen. Der weiß doch am besten ob dieses Produkt sinnvoll ist oder nicht (gerade bei Kindern). Unser Arbeitsmediziner hat die Verwendung von solchen Salben abgelehnt. Sind allerdings nur Erwachsene.


    Michael

  • Ich nehme mal an, da geht es nicht um Sinnvoll oder nicht sondern stellt das verabreichen der Salbe eine Behandlung dar und darf das im Kindergarten gemacht werden. Das kann man bestimmt regeln.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Moin,

    ein Wund- und Heilsalbe dürfte kein Medizinprodukt, sondern ein Arzneimittel sein. Die Anwendung von Arzneimitteln, auch zur äußeren Anwendung obliegt entsprechendem Fachpersonal.

    Für wen ist die Anwendung bei wem vorgesehen? Gibt es ggf. eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten? Eigenanwendung dürfte, abgesehen der hygienischen Probleme, kein Problem sein bei Volljährigen.

    Ist es wirklich deine Baustelle? Also ist es nachteilig, dass die Wund- und Heilsalbe im Verbandkasten ist, auch wenn diese nicht zur DIN Befüllung gehört? Schließt die DIN zusätzliches Material aus?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Die DIN ist streng genommen nur eine Empfehlung. Ich hätte keine Hemmungen, in Abstimmung mit dem Betriebsarzt den Inhalt des Kastens an den Bedürfnissen der Kita auszurichten. Die DIN beschreibt ja vermutlich auch keine Einhorn-Pflaster ;).

    Wichtig ist, dass die Kinder nicht alleine an den Kasten kommen und mit dem Inhalt spielen können.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo,


    da sollte der Arbeitsmediziner mal sein Wissen einsetzen. Der weiß doch am besten ob dieses Produkt sinnvoll ist oder nicht (gerade bei Kindern). Unser Arbeitsmediziner hat die Verwendung von solchen Salben abgelehnt. Sind allerdings nur Erwachsene.


    Michael

    Betriebsarzt: Salben sind nicht erforderlich außer die Kita möchte dies. Dann unterweist er die Anwendung.

    Wäre eine Lösung, aber finde ich unnötig - keine Zusatzstoffe auf Wunden!

    Ich nehme mal an, da geht es nicht um Sinnvoll oder nicht sondern stellt das verabreichen der Salbe eine Behandlung dar und darf das im Kindergarten gemacht werden. Das kann man bestimmt regeln.

    Die Anwendung ist laut der DGUV nicht verboten

    Moin,

    ein Wund- und Heilsalbe dürfte kein Medizinprodukt, sondern ein Arzneimittel sein. Die Anwendung von Arzneimitteln, auch zur äußeren Anwendung obliegt entsprechendem Fachpersonal.

    Für wen ist die Anwendung bei wem vorgesehen? Gibt es ggf. eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten? Eigenanwendung dürfte, abgesehen der hygienischen Probleme, kein Problem sein bei Volljährigen.

    Ist es wirklich deine Baustelle? Also ist es nachteilig, dass die Wund- und Heilsalbe im Verbandkasten ist, auch wenn diese nicht zur DIN Befüllung gehört? Schließt die DIN zusätzliches Material aus?

    Werowebsite: Die WERO Wund- und Heilsalbe ist kein Arzneimittel. Sie darf daher von jedem Ersthelfer angewendet und in jedem Verbandkasten aufbewahrt werden.

    Meine Meinung: Nein. Der Ersthelfer muss für die Anwendung eines Desinfektionsmittels oder Salben vom Betriebsarzt unterwiesen werden.

    Es handelt sich um eine DIN-Befüllung inkl. einer kleineren Kompresse, Wundauflage, Pflasterset, Mückenpflaster, Wundsalbe und Kühlpack (klein).


    Die SiBe hat die Wundsalbe entfernt und nun meckert jeder bei mir. Ich hätte diese aber auch entfernt.

    Die Info vom Erste Hilfe Kurs: Wunden werden höchstens mit Wasser gereinigt und verbunden. Für alles weitere sind die Eltern zuständig.

  • Benötigen KiTa Kinder überhaut einen angepassten Erste Hilfe Koffer?

    Jeder normale Koffer kann verwendet werden. Ist der Verband zu groß, kann man diesen falten. Pflaster wickelt man noch einmal außenherum. Wirklich notwendig oder Kommerz?

    Oder warum ist der PKW-Verbandkasten nur für Erwachsene ausgerichtet?

  • hätte der Wer*-Vertreter damals festgelegt

    Auf welcher Grundlage auch immer...

    Der Hinweis auf die ärztliche Prüfung ist sicher der richtige erste Schritt, insbesondere wenn das SDB schon auf H302 ("Gesundheitsschädlich bei Verschlucken") und mögliche allergische Reaktionen verweist. Wie kritisch das ist, kann nur der Arzt beurteilen, es ist aber ein Indikator, daß die Salbe nicht für Kinder zugänglich sein sollte.

    Auch die Angabe zur Verwendbarkeit angebrochener Gebinde (hier: 3 Monate) sollte nicht untergehen.
    (Wir hatten damals als Kinder reichlich Umsatz an Salben und Verbandmaterial. Keine Ahnung, wie das heutzutage ist. ;) )

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Betriebsarzt: Salben sind nicht erforderlich außer die Kita möchte dies. Dann unterweist er die Anwendung.

    Wäre eine Lösung, aber finde ich unnötig - keine Zusatzstoffe auf Wunden!

    Dann liegt die Lösung doch auf der Hand: Will die Kita das, dann lasse sie drin. Will sie es nicht, nimm sie raus. Ich denke mal das kömnnen die selbst entscheiden.


    Gruß

    Michael

  • Also ist es nachteilig, dass die Wund- und Heilsalbe im Verbandkasten ist

    Es könnte nachteilig sein, wie schmiddi11 erwähnt hat.

    Zunächst würde ich fragen, ob eine solche Salbe zur Ersten Hilfe notwendig ist? Meiner Meinung nach nicht und schon ist sie raus. Durch medizinische Laien sollten weder Arzneimittel, noch Medizinprodukte zur äußeren Anwendung bei Erste Hilfe Maßnahmen verwendet werden. Das lernt man eigentlich auch im Erste Hilfe Kurs. Man gibt also weder Tabletten, noch Tropfen und schmiert auch keine Salbe irgendwo hin. Das ist Job von ausgebildetem Fachpersonal.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    aus meiner Sicht reine Geldmacherei. genau so wie die lustigen Kinderpflaster mit Sternchen und Dinos, die diese Firma auch so gerne in solchen Einrichtungen auf munitioniert. Zusätzlich zu den Mückenstichstiften, Jet-Gels für Brandverletzungen etc.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Auf welcher Grundlage auch immer...

    Der Hinweis auf die ärztliche Prüfung ist sicher der richtige erste Schritt, insbesondere wenn das SDB schon auf H302 ("Gesundheitsschädlich bei Verschlucken") und mögliche allergische Reaktionen verweist. Wie kritisch das ist, kann nur der Arzt beurteilen, es ist aber ein Indikator, daß die Salbe nicht für Kinder zugänglich sein sollte.

    Auch die Angabe zur Verwendbarkeit angebrochener Gebinde (hier: 3 Monate) sollte nicht untergehen.
    (Wir hatten damals als Kinder reichlich Umsatz an Salben und Verbandmaterial. Keine Ahnung, wie das heutzutage ist. ;) )

    Verbrauch an Verbandmaterial? Oh ja, Verbandpäcken sind optimal zum Basteln.

    Wir haben die Verbandkästen (DIN13157) versiegelt und Pflasterboxen angebracht - seitdem werden nur noch Pflaster verbraucht. Und ja, in der box hängen einmal die bräunlichen für die Mitarbeiter und Dinostrips für die Kinder (keine Mehrkosten).

    Aber Salben, egal welche haben im Verbandkasten nichts zu suchen (Betriebsarzt).

    https://bildung.ukrlp.de/fileadmin/ukrlp/daten/pdf/Informationsblaetter/Wundversorgung_bei_Kindern.pdf

    DRK: https://www.drk.de/hilfe-in-deuts…ote-bei-wunden/

    Zitat

    Grundsätzliche Verbote bei der Wundbehandlung

    Hinweise für die Wundbehandlung

    Bei der Wundversorgung ist grundsätzlich verboten:

    • Wunden zu berühren,
    • Wunden auszuwaschen,
    • die Anwendung von Puder, Salben, Sprays, Desinfektionsmitteln und
    • Fremdkörper zu entfernen.

    Zu den genannten grundsätzlichen Verboten gibt es jedoch auch Ausnahmen:

    • So muss bei Verbrennungen die Kühlung mit Wasser erfolgen.
    • Bei Verätzungen wird u. U. eine Spülung mit Wasser notwendig.
    • Bisswunden, die durch tollwutverdächtige Tiere verursacht wurden, können Sie mit einer Seifenlösung auswaschen.

    Jede Wunde muss schnellstmöglich von einem Arzt beurteilt und endgültig versorgt werden.

  • Moinsen


    bitte auch den hygienischen Aspet beachten...

    - wird das Anbruchsdatum notiert (nach Anbruch 3 Monate verwendbar) und nach einer Anwedung verworfen?

    - wird die Salbe mit einem sauberen Holzdpatel, Löffel o.ä. entnommen, sonst schmiert man womöglich Keime von den Fingern, Kinderhaut, etc an die Tubenmündung und da rufen die entfernten Kumpel von Karius und Baktus Juhuuuuu...(oder hat jedes Kind seien eigene Tube?)

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Ich nochmal... Also nach meinem laienhaften Verständnis schließt doch bereits der Hersteller auf seinem Beipack - siehe #1 - eine Verwendung im Kindergarten quasi aus. Es sei denn, die Betreuer können gewährleisten, dass sie es bei keinem Kind mit bekannter Allergie oder Verdacht auf allergische Reaktionen auf einem der Inhaltsstoffe der Salbe anwenden und halten zudem vor der Anwendung Rücksprache mit einem Arzt ... Auch das SDB weißt auf allergische Reaktionen hin. Und auf die braucht man wahrscheinlich auch nicht lange warten, da Schätzungen zufolge über 20 % der 3- bis 6-jährigen Kinder an einer Allergie leiden. Wieso bringt man hier ohne Not die Erzieher in so eine Haftungsfalle und bei einer anaphylaktischen Reaktion die Kinder in Gefahr?

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