Grüße ins Forum.
Kein Aprilscherz - 4TY feiert in diesen Tagen 3-jähriges (soviel zum Werbeblock als Werbepartner dieser Seite).
Natürlich reflektiert man dabei die Ziele und Grundideen, die wir hatten als wir beschlossen -im Nachgang eines größeren Projekts in einem Automobilkonzern- ein eigenes, niederschwelliges Produkt zu entwickeln.
Darf/Muss ein Mitarbeiter wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung steht? Welche Mitwirkungsrechte hat er? Was kann eine IT-Lösung hier beitragen?
Das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) gibt hier Hinweise. Aber eine wirkliche Regelung kann ich nicht ableiten. Auch aus den Praxis-Kontakten ergbit sich keine Klarheit für mich.
Warum ist das für mich und in Sachen IT-Lösung interessant? Ich könnte mir eine Benutzerrolle "Info-User" vorstellen. Einfache Leserechte in seinem Organisationsumfeld für die GBU´s (also nicht "nur" die Betriebsanweisung. Voting/Kommentier-Funktion zu Gefährdung und Maßnahmen (auch z.B. technischen Lösungen, die vielleicht in der BA nicht erwähnt sind).
Freue mich über Eure Meinungen und Rückmeldungen
Servus Gerd