Darf / Muss ein Mitarbeiter wissen, was in einer Gefährdungsbeurteilung steht? (.... und 4TY hat drei-Jähriges :-)

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  • Grüße ins Forum.

    Kein Aprilscherz - 4TY feiert in diesen Tagen 3-jähriges (soviel zum Werbeblock als Werbepartner dieser Seite).

    Natürlich reflektiert man dabei die Ziele und Grundideen, die wir hatten als wir beschlossen -im Nachgang eines größeren Projekts in einem Automobilkonzern- ein eigenes, niederschwelliges Produkt zu entwickeln.

    Darf/Muss ein Mitarbeiter wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung steht? Welche Mitwirkungsrechte hat er? Was kann eine IT-Lösung hier beitragen?

    Das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) gibt hier Hinweise. Aber eine wirkliche Regelung kann ich nicht ableiten. Auch aus den Praxis-Kontakten ergbit sich keine Klarheit für mich.

    Warum ist das für mich und in Sachen IT-Lösung interessant? Ich könnte mir eine Benutzerrolle "Info-User" vorstellen. Einfache Leserechte in seinem Organisationsumfeld für die GBU´s (also nicht "nur" die Betriebsanweisung. Voting/Kommentier-Funktion zu Gefährdung und Maßnahmen (auch z.B. technischen Lösungen, die vielleicht in der BA nicht erwähnt sind).

    Freue mich über Eure Meinungen und Rückmeldungen

    Servus Gerd

    Softwerker bei 4ty

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  • Gefahr der Falschinterpretation ist sehr groß...

    Grüße Sie Herr Schmid, danke für den Hinweis auf Komnet - muss ich mir noch anschauen. Die Diskussion ist nicht neu, ist mir klar. Damals (2018...) im Projekt heiß diskutiert.

    Das Risiko der Falschinterpretation, wenn man mal die sprachlichen Probleme nicht mit rein denkt, kann nach meiner Ansicht nicht das Argument sein. Ich sollte Maßnahmen im Arbeitsumfeld doch immer erklären können. Ist sicher am Anfang eine Anstrengung, man bekommt aber auch Anregungen zurück. Und hoffentlich auch Akzeptanz, statt Bashing im Alltag, weil die Maßnahme nicht verstanden wird. Oder ist das zu naiv?

    Softwerker bei 4ty

  • Ich verstehe den Sinn nicht wieso man den MA die Gefährdungsbeurteilung vorenthalten sollte. Es werden die Mitarbeiter bei der Erstellung mit einbezogen. Wieso sollte ich dann im Anschluß sagen: "Danke für deine Mitarbeit, aber das Ergebnis darfst du nicht sehen?".

    Und wenn mir am Arbeitsschutz etwas liegt dann sollte ich doch froh sein wenn mir ein MA, der nicht beteiligt war, zusätzlichen Input aus seiner Sichtweise gibt um eine Gefährdung eventuell neu zu bewerten.

    Vorallem werden die MA ja anhand der Gefährdungsbeurteilung unterwiesen. Spätestens dann erfahren sie ja eh was drin steht ;)

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

  • Bavariandragon Daaaaanke. Genau so

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • KomNet Dialog 11226 hat sich aktuell ebenfalls mit dieser Frage beschäftigt

    Und mal wieder eine sehr schwammige und eher nicht zutreffende Antwort geliefert.

    Darf/Muss ein Mitarbeiter wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung steht?

    Zumindest das Ergebnis der GBU muss den Beschäftigten mitgeteilt werden, denn das findet sich in den Betriebsanweisungen und Unterweisungen wieder. Im Bereich Mutterschutz ist dies sogar im Gesetz so festgelegt, siehe §14 Abs. 2 MuSchG. Im ArbSchG und der GefStoffV wird bei der Unterweisung immer auf die Gefährdungsentwicklung bzw. das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung verwiesen. Warum also vorenthalten, zumal die Beschäftigten ja das Recht haben bei Verdacht, dass die Maßnahmen nicht ausreichend sind, die Aufsichtsbehörden zu kontaktieren?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja, sehe ich ähnlich. Die Begrifflichkeiten "darf", "muss", "Rechte" sind in diesem Zusammenhang m.E. völlig fehl am Platz.

    Wenn MA Interesse bekunden, sollte ich dem nachkommen.

    Allerdings ist ein ebenso wichtiger Faktor: "Viele Köche verderben den Brei!" Die Mitarbeit an einer GB muss, kann und darf nicht auf alle Beteiligten ausgedehnt werden, da dann eine sinnvolle und zielführende Arbeit nicht mehr möglich ist. Schaffe ich jetzt für alle eine Mitwirkungsmöglichkeit, z.B. durch eine Software, muss ich am Ende auch alle, und sei es nur durch eine qualifizierte Rückmeldung, berücksichtigen. Ob ich das in einer Abteilung mit, sagen wir mal, 150 MA wirklich leisten kann und will ist zu bezweifeln.

    Also, ich würde die Finger davon lassen Mitwirkung in einer solchen Form umzusetzen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich finde es absolut richtig das die MA in der GBU mit eingebunden sind. Natürlich werden hier auch Faktoren aufgeschrieben die vielleicht nur der einzelne MA so sieht, aber zumindest ist das dann mal so vermerkt. Bei uns z.B. machen das 2-3 MA, die vom Betriebsrat ausgewählt werden, einer Abteilung in Absprache mit ihren Kollegen Anhand den Gefährdungsfaktoren und den Leitfaden mit Fragen der BG ETEM. Wir als Arbeitssicherheit bekommen dann die Checkliste zurück und übernehmen alle Punkte in unsere Software. Anschließend kommen Abteilungsleitung, MA die die Liste befüllt haben, BA, BR, SiFa zusammen und betrachten alle Punkte und leiten Maßnahmen ab. Nicht jeder Punkte muss eine Maßnahme haben. Ist die GBU dann abgeschlossen, wird diese im Intranet für jede Abteilung veröffentlicht.

  • Ich kenne das aus der Chemie, dass die Anlagenführer zu den BuAen eingeladen wurden.

    Die wussten i.d.R. auch die neuralgischen Punkte an einer Anlage.

    Die Ergebnisse wurde den Anlagenführer auch mitgeteilt um dann im nächsten Schritt den MA die Informationen zukommen zu lassen. Ob etwas Sinn macht oder nicht händelbar zeigt einem die Praxis.

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  • Ist sicherlich Themen bzw- Tätigkeitsabhängig zu betrachten.

    Bei uns in der Chemie wird auch ein kleiner MA-Kreis direkt eingebunden. Diese sind quasi Multiplikatoren für ihre direkte Kollegen. Alle anderen bekommen den Inhalt zum Lesen freigegeben und werden auch danach Unterweisen.

    Ob dies vorgehen bei vielen MA welche dieselbe Tätigkeit z.B. in einem Büro ausüben sinnvoll ist stimmt schon. Dann hat man schnell 150 Meinungen und viel Gesprächsbedarf.

    Dennoch finde ich, auch diese sollten die Möglichkeit haben zumindest nachzulesen was in einer GBU steht. Kann ja sein das der 150igste MA seinen Arbeitsplatz nahe an einem Notausgang hat und sich dort Pakete stapeln. ;)

    Um so wichtiger ist die Zusammensetzung der Teilnehmer. Es müssen halt MA sein, die erforderliche Kenntnis über ihre Tätigkeiten und ihre Arbeitsbereiche haben.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Ach: unsere Gefährdungsbeurteilungen werden im hauseigenen Intranet für jeden einsehbar veröffentlicht.

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    Gruß Mick

  • unsere Leute kennen nur den Marktplatz im Intranet. Da sind die Firmen gelistet, bei denen wir Vergünstigungen bekommen

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  • meiner Meinung sollten die MA bei der Erstellung der GBU´s mit eingebunden werden. Sie können viele Infos zu den Tätigkeiten geben, die teilweise von dem Vorgesetzten nicht bedacht werden. Das Ergebnis sollte sowieso bei der jährlichen fachspezifischen Unterweisung besprochen werden, hier muss der MA auf die Gefährdungen hingewiesen werden.

    Gruß Matthias

  • meiner Meinung sollten die MA bei der Erstellung der GBU´s mit eingebunden werden. Sie können viele Infos zu den Tätigkeiten geben, die teilweise von dem Vorgesetzten nicht bedacht werden. Das Ergebnis sollte sowieso bei der jährlichen fachspezifischen Unterweisung besprochen werden, hier muss der MA auf die Gefährdungen hingewiesen werden.

    Gruß Matthias

    Servus Matthias, inhaltlich sehe ich das auch so und das trifft auch einen Kern meiner Frage. Wie oben beschrieben interessiert mich vor allem die Perspektive, was eine Software hier leisten kann. Z.B. könnten wir eine .ppt-Vorlage für die Unterweisung auf Basis vorhandener Daten generieren. Grundlage nun die Betriebsanweisung oder die Gefährdungsbeurteilung? (So weit ich das aus der Praxis sehe, sind z.B. rein technische Maßnahmen nicht immer in den Betriebsanweisungen enthalten.) Servus Gerd

    Softwerker bei 4ty