Küche - Augenspülflasche

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  • Würde mal vermuten nein, da ja alles in einer Gefährdungsbeurteilung geregelt sein muss.

    Ich würde auch nahe legen, dass wenn ein Waschbecken in der Nähe ist, dies ausreichend wäre. Außer es werden explizit besonders gefährliche Reinigungsmittel eingesetzt.

    Ich habe letztens Peperoni geschnitten und mir ne halbe Stunde später mein juckendes Auge gerieben. Danach hat´s nicht mehr gejuckt, dafür teuflisch gebrannt und getränt ;(

    "Lernen durch Schmerz" :saint:

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Das ist eigentlich nur relevant bei Flüssigdosierung von Feinigungsmitteln, oder?

    Bei Industriemaschinen wird das vermutlich überwiebend so sein, da gibt´s nach meiner Recherche unterschiedliche Maschinen.

    Kann da auf Pulver evtl. umgestellt werden? (Substitution)

    However:

    Nachdem Geschirrspüler meist in der Nähe von Waschbecken installiert sind sehe ich dann für diese Situation nicht Zwingend den Bedarf einer zusätzlichen Augenspülflasche.

    Anders ist es aber wenn Geschirrspüler dort aufgestellt sind wo keine Möglichkeit besteht sich die Augen ausspülen zu können.

    Eine Vorschrift dazu ist mir nicht bekannt.

    In Chemiebetrieben sind diese Spülflaschen dort angebracht wo keine Notduschen (mit Augenspülmöglichkeit) vorhanden sind, oder auch der Gefahrstoff nicht wasserlöslich ist. Dann aber mit entsprechender Lösung (ich glaube da ist dann eine Glykol-Lösung drin)

    Krieg ist Verbrechen!

  • Ich kenne dazu nur einen Passus aus der TRGS 526 "Laboratorien". "Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht."

    An Industrie-Spülmaschinen wüsste ich dazu nichts konkretes. Ich hätte aber keine Hemmungen, in der Gefährdungsbeurteilung genauso zu argumentieren, wie in der TRGS und Spülflaschen zur Verfügung stellen, wenn es kein fließendes Trinklwasser gibt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ...also wenn Du die Maschine mit hochkonzentrierter Natronlauge als Spülflüssigkeit fütterst, würde ich darüber nachdenken...

    Ernsthaft: Hier spielt wahrscheinlich weniger die Maschine als vielmehr das SDB des Reinigers die Hauptrolle. Aber grundsätzlich, Nein, eine solche Empfehlung/Vorschrift ist mir nicht bekannt.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Moin,

    bei den Industriespülmaschinen wird ein 20 Liter-Gebinde in einen Schrank unterhalb der Spülmaschine gestellt. Deckel abdrehen und den Deckel mit dem Ansaugschaluch der Spülmaschine auf das Gebinde drehen. Sicherheitsdatenblatt siehe Anhang.

    Laut unserer Gefährdungsbeurteilung keine Augenspülflasche notwendig. Brille und Handschuhe sind am Start. Fließendes Wasser ist in der Küche mahr als genug vorhanden. Das Thema ist jetzt:

    Externe Firma prüft Erste-Hilfe-Einrichtungen. Natürlich will man auch Produkte verkaufen. Firma tourt durch die Einrichtungen und prüft und "berät" die Einrichtungsleitungen. Firma erzählt: Augenspülflaschen Pflicht beim Einsatz von Industriespülmaschinen. Einrichtungsleitungen erteilen Aufträge zur Lieferung.

    Jetzt rollen die Flaschen an und die Rechnungen. In der DGUV-R 110-003 steht dazu kein Wort. In anderen Schriften habe ich dazu auch nichts gefunden. Natürlich werde ich jetzt bei dem Dienstleister nachhaken, auf welche Vorschrift er sich beruft. Ich will aber im Vorfeld schon klären, ob ich etwas übersehen habe.

    Gibt es dazu gar keine Regelung, wird es eine unfreundliche Mail.

    Gibt es dazu eine Empfehlung, gibt es eine freundlichere Mail.

    Gibt es dazu eine klare Regelung, muss ich in einigen Bereichen nachsteuern.

    Gruß Frank

  • Vielleicht noch ein Querbezug aus meinem eigenen Kontext:

    Auf KomNet wurde mal nach Augenspülflaschen für Batterieräume gefragt.

    Bei uns (bzw. den Kunden) sind tatsächlich Augenspülflaschen in oder vor jedem Batterieraum installiert, auch weil das nächste Waschbecken etwa weiter weg ist und nur mit Brauchwasser gespeist wird.

    KomNet - Müssen Batterieräume mit Augenspülflaschen und Notduschen ausgerüstet sein? (nrw.de)

    Letzter Absatz:

    "Werden diese Ausführungen auch für andere Bereiche als allgemeingültiger Maßstab betrachtet (was unserer Auffassung nach zulässig ist), dann sind in Bereichen, in denen Augengefährdungen durch Chemikalien nicht ausgeschlossen werden können, stets vorrangig mit Trinkwasser gespeiste Augenduschen zu installieren. Augenspülflaschen sind immer nachrangige Schutzmaßnahme und erst dann bereitzuhalten, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht."

    Da steckt für mich zweierlei drin:

    Einmal ist die Augenspülflasche nachrangig zu festen Augenduschen, also gewissermaßen die minderwertige Maßnahme.

    Zum anderen klingt das nach "Ja, es braucht Augenduschen, wenn Gefährdungen der Augen durch Chemikalien nicht ausgeschlossen werden können." (Labor durch allerlei Chemikalien, im Batterieraum durch die Säure beim Prüfen und Nachfüllen, bei Euch durch das vergleichsweise große Gebinde beim Einsetzen des Kanisters)

    Dann kommt die Frage nach der GBU: Wenn Ihr für das Beschicken der Spülmaschine ohnehin schon (geeignete) Schutzbrillen dabei habt, könnte man argumentieren, daß damit eine Verätzung der Augen wirksam verhindert wird.

    Ergo: Kein Bedarf für Augenduschen oder Augenspülflaschen.

    Umgekehrt: Wenn Ihr eine Gefährdung der Augen erkannt habt, ist dann die Augendusche oder die Schutzbrille die bessere Maßnahme?

    Ich nehme an, daß bei der Auswahl der Maßnahmen bereits eine Bewertung* stattgefunden hat, die letztlich zur Schutzbrille führte. Die könntest Du wieder heranziehen.

    *Siehe "Auswahl der Gestaltungslösung" :D

    Edith hat noch die DGUV-Information 209-088 gefunden.

    "Im Betrieb sind leicht erreichbar Notduschen mit fest angeschlossenen Augenduschen zu installieren, wenn die Gefahr eines entsprechenden Haut- bzw. Augenkontakts besteht. Reduziert sich die Gefährdung auf den Augenkontakt, können alternativ Augenspülflaschen

    bereitgehalten werden. Dies ist zum Beispiel erforderlich beim:

    • Anmischen, Nachschärfen von sauren oder alkalischen wässrigen Reinigern mit konzentrierten Flüssigkeiten oder festen Hydroxiden

    • offenen Umgang mit haut- oder augenschädigenden Flüssigkeiten"

    Da geht es zwar um Reinigung von Werkstücken, der verwendete Reiniger könnte aber einen Analogieschluß für die Küche liefern, mit dem ggf. auch eine BG argumentiert.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Laut unserer Gefährdungsbeurteilung keine Augenspülflasche notwendig. Brille und Handschuhe sind am Start. Fließendes Wasser ist in der Küche mahr als genug vorhanden.

    Praxisbeispiel... genau bei so einer Tätigkeit... MA hantiert beim Kunden mit den vermeintlich entleerten Schläuchen so eines Dosiersystems einer Industriespülmaschine herum... hat sogar eine Schutzbrille auf und trotzdem hat es ein Tropfen geschafft dahinter im Auge zu landen... Resultat: Selbst nach zwei Wochen war das Auge gerötet bis blutrot ...

    Im SDB wird empfohlen...

    "Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser oder Augenspüllösung spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen." Da steht auch was von einer dichtschließenden Brille und laugenbeständiger Kleidung...

    Ihr habt da eine starke Lauge vor euch... pH 12-13... ist nicht ohne... wegen sowas hat einer unserer Mitarbeiter jetzt ein Loch im Fuß... schön schwarz... schön tief... wird schön hauttranspantiert...

    Problem: Bei so einem "Da ist ein Waschbecken in der Nähe..." - eigentlich gehört da eine Notdusche in die Nähe... mit allem Organisatorischen Zubehör... oder aber eine Augenspülflasche... und das ist schon eine kontrovers diskutierte Krücke...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Yep, bei Natronlauge in der Konzentration ohne Augenbrause in der Nähe könnte das im Ereignisfall negativ ausgelegt werden.

    Klar hört sich "Deckel auf, Schlauch rein" einfach an. Aber Natronlauge macht schon üble Schäden und was, wenn dann doch ein Spitzer ins Auge gelangt.

    Hier wäre für mich eine Säureschutzbrille komplett geschlossen als Alternative denkbar. Bevorzugen würde ich dennoch eine Augenbrause. ggf. ist eine Montage in der Nähe gar nicht mal so aufwendig und allemal besser als Augenspülflaschen.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Moin,

    in der Regel befindet sich neben der Spülmaschine in den Küchen das Becken zum Vorspülen (bei Bedarf) des Geschirrs. Da hängt dann auch die Vorspülbrause. Das wäre doch eigentlich nichts anderes als eine Augendusche oder sehe ich das falsch? Gespült wird jeden Tag mehrmals, so dass die notwendigen Spülvorgänge garantiert.

    Nach den Schließzeiten in den ferien wird sowieso ordentlich durchgespült. Das einzige, was ich jetzt noch prüfen müsste, ob der Druck regulierbar ist oder ob die Brause nur nix oder "volle Kanne" kennt.

    Das mit der Brille werden wir aber auch nochmals überdenken.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (25. Januar 2024 um 12:19)

  • Ich würde auch nahe legen, dass wenn ein Waschbecken in der Nähe ist, dies ausreichend wäre.

    UND DAS IST EIN IRRGLAUBE!!!

    Dieser Unfall ereignete sich in einem Restaurant in der Küche. Der Mitarbeiter griff nach dem Kanister mit Konfektomatenreiniger der oben offen auf dem Gerät stand. Die Dusche erfolgte über beide Augen. Man spülte, als man ihn schreiend endlich fand, mit dem Wasserhahn und alarmierte einen Notarztwagen. Dieser hatte 3 Flaschen dabei. Es reichte nicht für die Strecke bis nach Boberg in BG Krankenhaus. Er hatt nun noch 20% Sehkraft je Auge. Es erfolgte Unfalluntersuchung etc. Prüfung der GB...Unterweisung für das gesammte Personal etc... und es wurden eine Flasche (1 x 500ml) beschafft. Ca. 4 Monate später wieder ein Unfall mit Konfektomatenreiniger ! Diesmal hatte man den Reiniger in den Ofen eingesprüht als der Lüfter noch lief. Da war dann die Staatsanwaltschaft vor Ort. Mein Forderung vor beiden Unfällen ein stationäre Augenspülstation im Abwaschbereich einzubauen konnte ich belegen. Der GF des Hauses wurde gefeuert und es blieb alles beim alten. Ich habe dem Kunden dann fristlos gekündigt. Mittlerweile gibt es das Haus nicht mehr, es ist abgebrannt...(Die Versicherung hat nicht gezahlt...)

    Empfehlung der ArbMed Fraktion 15 Minuten konstand spülen. Das bedeutet ich müsste 30 Flaschen auf Lager haben!!!!!!!!!!!!!!

    Gruß Canislupus

  • Externe Firma prüft Erste-Hilfe-Einrichtungen. Natürlich will man auch Produkte verkaufen. Firma tourt durch die Einrichtungen und prüft und "berät" die Einrichtungsleitungen. Firma erzählt: Augenspülflaschen Pflicht beim Einsatz von Industriespülmaschinen.

    Da sieht man doch schon die Systematik, die dahinter steckt. Der preiswerteste Anbieter für die Prüfung der Erste-Hilfe-Einrichtung hat den Zuschlag erhalten und der kann diese Dienstleistung nur zu diesem Preis anbieten indem dabei noch weitere Einnahmen generiert werden.

    Ihr habt da eine starke Lauge vor euch... pH 12-13... ist nicht ohne... wegen sowas hat einer unserer Mitarbeiter jetzt ein Loch im Fuß

    Wie lange hat der die Lauge auf den Fuß einwirken lassen?

    Auf der Haut ist konzentrierte Natronlauge erst nach längerer Einwirkzeit kritisch und in der Regel problemlos mit Wasser abwaschbar. Anschließend evt. Haut nachfetten durch entsprechende Hautpflege, sofern keine akute Schädigung erkennbar ist.

    Hier wäre für mich eine Säureschutzbrille komplett geschlossen als Alternative denkbar. Bevorzugen würde ich dennoch eine Augenbrause.

    Falsche Reihenfolge, Schutzmaßnahme geht vor Erster Hilfe. => Korbbrille und der Fall ist erledigt. Sollte dann trotzdem was auf die Haut oder in die Augen kommen dürfte im Bereich der Spülmaschine auch fließendes Wasser vorhanden sein. Oft findet man dort ja zur Vorreinigung eine Handbrause vor.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das einzige, was ich jetzt noch prüfen müsste, ob der Druck regulierbar ist oder ob die Brause nur nix oder "volle Kanne" kennt.

    Die gängigen Vorspülbrausen kennen nur ein oder aus, somit keine Druckregulierung. Sie sind für den Vorspülzweck auch mit relativ harten Wasserstrahl ausgestattet im Vergleich zu einer Augendusche. Aber auch das kann man problemlos überwinden.

    Brause nach unten ziehen mit Strahlrichtung nach oben. Dann auslösen und von oben in den Strahl "blicken". Dabei den Abstand so groß wählen, dass man sich möglichst im "Kippbereich" des Wasserstrahls befindet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da sieht man doch schon die Systematik, die dahinter steckt. Der preiswerteste Anbieter für die Prüfung der Erste-Hilfe-Einrichtung hat den Zuschlag erhalten und der kann diese Dienstleistung nur zu diesem Preis anbieten indem dabei noch weitere Einnahmen generiert werden.

    Moin Axel,

    sorry, aber das ist absoluter Blödsinn und relativ gewagt, so etwas aus der Ferne ohne jegliche Kenntnis zu eburteilen. Der Dienstleister ist organisatorisch gut aufgestellt. Termine werden immer gehalten. Die Prüfungen erfolgen sehr gewissenhaft. Natürlich versucht jeder, dem Kunden noch irgendwas "anzudrehen", scließlich lebt man ja vom Umsatz.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    ich liebe dieses Forum. :doppelthumbsup: Danke an alle, die mein Hirn auf links gedreht und mir einen anderen Blickwinkel ermöglicht haben.

    Ich schaue mir jetzt nochmals alle Einrichtungen an. Wenn eine Vorspülbrause vorhanden ist, haben wir in erreichbarer Nähe eine Spülmöglichkeit.

    Brause nach unten ziehen mit Strahlrichtung nach oben. Dann auslösen und von oben in den Strahl "blicken". Dabei den Abstand so groß wählen, dass man sich möglichst im "Kippbereich" des Wasserstrahls befindet.

    Wenn die "Zirkusnummer" von Axel klappt, dann haben wir da eine geeignete Maßnahme, die aber natürlich den Personen dort gezeigt werden muss. Wenn die Vorspülbrausen stufenlos regulierbar sind, umso besser.

    Wenn keine Vorspülbrause vorhanden ist, dann ist eine 500ml Flasche zwar nett, bringt mich im Fall der Fälle aber nicht wirklich weiter. Dann heißt es - aufrüsten.

    Nachdem ich mich so schön mit dem Thema beschäftigt und unsere Maßnahmen in diesem Thread niedergeschrieben habe, griff ich eben zum Telefonhörer, um bei unserer kleinsten Einrichtung nachzuhören, ob denn dort eine Vorspülbrause exitiert. Glücklicherweise hatte ich sofort unsere Hauswirtschaftskraft Susanne Püli am Telefon.

    Guudsje: "Hallo Frau Püli. Haben Sie eigentlich eine Vorspülbrause in ihrer Küche?"

    S.Püli: "Nein, ich habe nur die normalen Spülbecken neben der Spülmaschine mit der üblichen Armatur. Worum geht es denn genau?"

    Guudsje:"Wegen ihres Geschirrspülmittels....... :134: ........Augenspülflasche......... :134: .........."

    S.Püli:"Wegen mir, benötigen wir gar keine Augenspülflasche. Ich habe ja meine Brille."

    Guudsje: "Die haben sie auch immer auf, wenn sie den Kanister wechseln?"

    S.Püli:"Ja natürlich, sonst sehe ich ja nichts."

    Guudsje: =O

    Ich glaube, es ist Zeit für einen kleinen Ausflug. :/

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Externe Firma prüft Erste-Hilfe-Einrichtungen. Natürlich will man auch Produkte verkaufen. Firma tourt durch die Einrichtungen und prüft und "berät" die Einrichtungsleitungen. Firma erzählt: Augenspülflaschen Pflicht beim Einsatz von Industriespülmaschinen. Einrichtungsleitungen erteilen Aufträge zur Lieferung.

    Wir haben ein ähnliches Problem.

    In der Kantinenküche hatten wir bis vor kurzem zwei mobile Augenflaschen. Diese habe ich entfernen lassen.

    1. fließendes Wasser in Trinkwasserqualität vorhanden, also wenn dann eine feste Augenspülstation (so haben wir es auch in anderen Bereichen gemacht).

    2. haben wir in diesem Bereich gemeinsam mit dem Kantinenpersonal keine erhöhte Gefährdung feststellen können.

    Auch bei uns kommt extern jemand, der das regelmäßig prüft. Jetzt haben wir im Betrieb auch noch "große" Erste-Hilfe Kästen. Da sich manche Ersthelfer schon beschwert haben, dass man im Ernstfall sehr schlecht was findet, habe ich den Inhalt gemäß der DIN Norm geprüft.

    Turns out, inhaltlich ist es nur ein kleiner Verbandskasten, und das andere ist Gedöns.

    Hier werden wir ebenfalls auf die kleinen Verbandskästen umstellen.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Falsche Reihenfolge, Schutzmaßnahme geht vor Erster Hilfe.

    Oha, da wir doch tatsächlich auf dem Holzweg. Fälschlicherweise als technische Maßnahme betrachtet, danke.

    Dennoch würde ich so etwas montieren, dürfte nicht die Welt kosten. Und wenn Wasser eh da ist, einen Abzweig sollte jeder Installateur hinbekommen.

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    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Wie lange hat der die Lauge auf den Fuß einwirken lassen?

    Auf der Haut ist konzentrierte Natronlauge erst nach längerer Einwirkzeit kritisch und in der Regel problemlos mit Wasser abwaschbar. Anschließend evt. Haut nachfetten durch entsprechende Hautpflege, sofern keine akute Schädigung erkennbar ist.

    Hatte ich hier schon in einem anderen Zusammenhang erwähnt...

    - mehr als 4h aus falsch verstandenem Pflichtgefühl und tatkräftigem Einsatz

    - da sind noch ein paar andere Sachen schief gelaufen (Kommunikationsprobleme, MA hatte gesundheitliche Probleme, dass er den entstehenden Schmerz falsch eingeordnet hat, Schuhe gewechselt ja, aber nicht die Socken, kontaminieren Fuß nicht abgewaschen) und eigentlich wusste er aus der Unterweisung, was das für ein Zeug war - hat sogar erwähnt, dass im Privaten der Umgang mit Äzendem auch bekannt ist...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hi,

    es gibt keine Forderung nach einer Augenspülflasche in diesem Bereich und eine Empfehlung ist mir auch nicht bekannt (evtl. gibt es eine Empfehlung vom Hersteller des Reinigungsmittels). Die erforderlichen Schutz- und Erste-Hilfe-Maßnahmen sind allein das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

    Ein Wasserhahn ersetzt keine Augendusche! Die Eignung eines Wasserhahns (auch bei ausziehbarem Wasserhahn) ist kritisch zu prüfen. Passen die Wasserqualität, die Wassermenge, der Wasserdruck, die Wassertemperatur sowie das Sprühbild, um Augen gefahrlos effektiv spülen zu können? Wie wird das Auge während des Spülvorgangs offen gehalten? Kann der Kopf so unter den Hahn gehalten werden, dass das Wasser möglichst direkt (und nicht übers ganze Gesicht) abläuft? Wäre ein Wasserhahn eine ausreichende technische Lösung, hätte man nicht extra Augenduschen erfunden ;).

    Je nach Chemikalie kann eine Augenspülflasche mit einer aktiven Spüllösung sogar ein besseres Hilfsmittel als eine Augendusche sein. Die aktive Spüllösung kann ggf. sehr schnell mit dem Gefahrstoff reagieren und diesen unschädlich machen. Aber auch hier gilt: Die erforderlichen Hilfsmittel sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

    schöne Grüße