Prüfung DGUV V3

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  • Hallo liebe Kollegen,

    ich spiele mit dem Gedanken mich zur EUP intern ausbilden zu lassen und im Nachgang einen Lehrgang Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu besuchen. Nun bin ich keine Elektrofachkraft und die Vorgabe wäre somit, dass ich DGUV V3 Prüfungen im Anschluss nur unter Aufsicht durchführen darf.(?)

    Nun ist diese Prüfung ja bekanntlich kein Hexenwerk und ich persönlich bin der Auffassung als FaSi mit o.g. Weiterbildungen sollte ich das selbstständig bewältigen können.

    Wie sieht das so in der Praxis aus? ^^ Ich darf mittlerweile Leitern, Tritte, Arbeitsbühnen und demnächst Regale prüfen. Die V3 würde gut ins Bild passen.

    Edit: Thema auf erledigt gesetzt. Vielen Dank für eure Rückmeldungen.


    Einmal editiert, zuletzt von exeworkz (9. Januar 2024 um 12:17)

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  • Ich sehe die ganzen Prüfungen mit entsprechender Freigabe eher kritisch, denn damit verlässt man die Stabsfunktion, die man als SiFa in der Regel hat.

    Ist man als externe SiFa tätig, sollte man auch seine Betriebshaftpflicht näher betrachten, ob es sich dabei um eine Beraterhaftpflicht handelt, oder ob da auch die Prüftätigkeit entsprechend enthalten ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    wie meinst Du das, in der Praxis?

    Die EUP ist kein Hexenwerk, ich persönlich bin kein Freund davon und würde keine EUP prüfen lassen.

    Zur Prüfung gehört für mich eine gutes Stück Berufserfahrung dazu, ein gutes Verständniss der Elektrotechnischen Grundlagen inkl. Normen und natürlich die Kenntniss der zu prüfenden Geräte (der interne Aufbau ist maßgeblich für die Prüfung und die Beurteilung der Messergebnisse).

    Wenn ich mir die anderen Aufgaben der Auflistung so ansehen dann wäre die Elektroprüfung nur ein kleiner Teil davon? Dies in Kombination mit der fehlenden Ausbildung und Erfahrung sehe ich als riskant.

    Ja, das ist meine persönliche Meinung und es gibt sicher auch die Ausnahme EUP die gewissenhafter und fachlich besser geschult ist als manche Elektrofachkraft, aber das muss sowieso die Verantwortliche Elektrofachkraft bei der Benennung zum Prüfer abklopfen.

    Gruß,

    Carsten

  • Ich habe mir das schon als Außenstehender angeschaut und es wird soweit ich das gesehen habe nur ein Prüfgerät angehängt. Hier gibt es dann bestanden oder durchgefallen. Zuvor auf ersichtliche Schäden beäugeln und das Teil bekommt seine Plakette oder übersehe ich hier etwas?

  • Ich sehe die ganzen Prüfungen mit entsprechender Freigabe eher kritisch, denn damit verlässt man die Stabsfunktion, die man als SiFa in der Regel hat.

    Ist man als externe SiFa tätig, sollte man auch seine Betriebshaftpflicht näher betrachten, ob es sich dabei um eine Beraterhaftpflicht handelt, oder ob da auch die Prüftätigkeit entsprechend enthalten ist.

    Bin ich ganz bei dir. Ich bin nur eben ein Fan von ich mach es selbst und weiß das es gemacht wurde und wie es gemacht wurde. In meinem Unternehmen ist / war bisher das Problem das viele Dinge einfach gar nicht geprüft wurden. Außerdem wäre es im weiteren Lebensverlauf evtl. ganz nett solch eine Dienstleistung ggf. anbieten zu können.

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  • Die (halb-)automatischen Prüfprogramme gängiger Gerätetester übersehen auch mal was. Gundsätzlich sollten die Prüfschritte von einer Elektrofachkraft festgelegt werden und sie sollte auch imstande sein, die Ergebnisse wirklich zu beurteilen und nicht damit zufrieden sein, dass der Gerätetester den Prüfling durchwinkt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Die (halb-)automatischen Prüfprogramme gängiger Gerätetester übersehen auch mal was. Gundsätzlich sollten die Prüfschritte von einer Elektrofachkraft festgelegt werden und sie sollte auch imstande sein, die Ergebnisse wirklich zu beurteilen und nicht damit zufrieden sein, dass der Gerätetester den Prüfling durchwinkt.

    Danke dir, dann erspare ich mir hier die Weiterbildung.

  • Ich habe mir das schon als Außenstehender angeschaut und es wird soweit ich das gesehen habe nur ein Prüfgerät angehängt. Hier gibt es dann bestanden oder durchgefallen. Zuvor auf ersichtliche Schäden beäugeln und das Teil bekommt seine Plakette oder übersehe ich hier etwas?

    Ja, definitiv, das war wohl früher so, Prüfgeräte mit rot/grün.

    Ich bin selbst kein Geräteprüfer, dehsalb verzeiht wenn es nicht 100% stimmt oder unvollständig ist, aber ich erwarte von einem Prüfer:

    - Gerät ist für den Einsatzzweck ok?

    - macht der Prüfzyklus sinn?

    - welche Prüfung ist durchzuführen, je nach Gerätetyp inkl korrekrer Einstellung des Messgerätes

    - sinnvolle und vollständige Sicht und Funktionsprüfung (also auch mal an der Zuleitung wackeln bei der Schutzleitermessung)

    - Bewertung der Messergebnisse

  • Danke dir, dann erspare ich mir hier die Weiterbildung.

    Klingt jetzt alles recht negativ, was wir hier schreiben.

    Die Weiterbildung schadet Dir sicher nicht. Ich habe diesen Kurs auch gemacht.

    Wenn es aber darauf hinausläuft, dass Du als EuP direkt die Verantwortung einer Elektrofachkraft tragen sollst, ist das kritisch.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Ich schließe mich da der Meinung von Carsten an.

    Selber, Elektroingenieur und einschlägig erfahren in der Montage und Instandsetzung, bin ich EFK und zur Prüfung befähigte Person und führe seit ein paar Jahren bei uns die V3-Prüfungen durch.

    Die EuP in dem Rahmen sehe ich eher kritisch.

    Zum einen darf die EuP dann nur mit dafür geeigneten Meßgeräten prüfen, also solchen, die einen weitgehend automatisierten Prüfablauf haben, und braucht zum anderen eine (ggf. verantwortliche) EFK zur Aufsicht und als Anleitung. Die Formulierung ist "unter Leitung und Aufsicht", wenn ich nicht irre.

    Je nachdem, was Du für Geräte hast, brauchst Du aber schon ein tieferes Verständnis, wie die funktionieren. Ansonsten klapperst Du nur Grenzwerte ab, ohne wirklich zu prüfen. Und welche Prüfverfahren wirklich möglich oder sinnvoll sind, kann eigentlich nur eine Person beurteilen, die die Geräte auch von innen kennt. Ganz abgesehen davon, daß die Prüfungen selbst auch eine gewisse Gefährdung bergen.

    Das kann durchaus immer noch besser sein, als wenn ein Externer kommt, aber das hängt vor allem von dem Externen ab.

    Die EuP betrachten wir eigentlich nur für das Thema "Zugang zu elektrischen Betriebsstätten" und da habe ich meinerseits ein Veto für die Ausbildung von Nicht-Technikern eingelegt.

    Der Punkt von Axel ist auch wichtig: Wenn Du als Sifa das parallel machst, muß Dir die Trennung zwischen den Rollen bewußt sein. Betriebsmittelprüfung ist keine originäre Sifa-Aufgabe, und ggf. kann es hier zu Interessenkonflikten kommen.

    Für mich war der entscheidende Punkt: Ich bin qualifiziert, ich habe Interesse an der richtigen Durchführung, und ich kann vertreten, weshalb ich ein Betriebsmittel ablege bzw. aus dem Verkehr ziehe. Gerade letzteres hängt vom Betrieb und dessen Kultur ab.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • war bisher das Problem das viele Dinge einfach gar nicht geprüft wurden.

    Da hilft es, dem entsprechenden Vorgesetzten den Hinweis zu geben, dass ein ungeprüftes Gerät nicht eingesetzt werden darf. Kommt es trotzdem zum Einsatz übernimmt der Vorgesetzte als Vertreter des Arbeitgebers die entsprechende Haftung.

    Selbst ein geprüftes Gerät kann für die vorgesehene Verwendung ungeeignet sein, auch da kann man entsprechende Hinweise platzieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Für mich war der entscheidende Punkt: Ich bin qualifiziert, ich habe Interesse an der richtigen Durchführung, und ich kann vertreten, weshalb ich ein Betriebsmittel ablege bzw. aus dem Verkehr ziehe. Gerade letzteres hängt vom Betrieb und dessen Kultur ab.

    Deshalb kam die Frage bei mir auf. Wie o.g. prüfe ich was in meiner Möglichkeit steht am liebsten selbst. Wie von editiert werde ich hiervon jedoch die Finger durch besagte Argumente der Gremiums hier.

  • Da hilft es, dem entsprechenden Vorgesetzten den Hinweis zu geben, dass ein ungeprüftes Gerät nicht eingesetzt werden darf. Kommt es trotzdem zum Einsatz übernimmt der Vorgesetzte als Vertreter des Arbeitgebers die entsprechende Haftung.

    Selbst ein geprüftes Gerät kann für die vorgesehene Verwendung ungeeignet sein, auch da kann man entsprechende Hinweise platzieren.

    Wieder 100% bei dir und handhabe ich auch so. Ich sehe es eben nur von Vorteil meine Fähigkeiten in allen Bereichen zu erweitern und die nötige Expertise zu erlangen. Kann bekanntlich nie schaden Zertifikate zu besitzen, gepaart mit praktischen Durchführung erlangt man die entsprechende Erfahrung und wie erwähnt weiß man nie wo die Reise noch hingeht.

    Vielen Dank für eure Meinungen :)

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  • Hallo exeworkz

    Ich kann nachvollziehen, dass man denken könnte, dass diese Prüfung eine EUP auch alleine durchführen könnte (habe ich Dich so richtig verstanden?).

    Die EUP ist bei den Geräteprüfungen jedoch nur ein "Erfüllungsgehilfe" für die Elektrofachkraft, die weiterhin als Prüfer gilt (und glaube mir: da gibt es Dinge, die Du jetzt noch gar nicht vor Augen hast).

    Unternehmen, die große Mengen zu prüfen haben nutzen dies gerne.

    Du nimmst als EUP lediglich die Daten auf und die Bewertung erfolgt durch die EFK und "ortsfeste" Geräte darf nur die EFK prüfen.

    Hierzu erhältst Du

    -eine regelmäßige Unterweisung/Auffrischung, da dies nicht Deine Haupttätigkeit ist, inkl. Messpraxis

    -ein Messgerät mit "GUT/SCHLECHT" - Anzeige

    und die EFK muss zumindest stets erreichbar für Dich sein und auch Deine charakterliche und fachliche Eignung überwachen.

    Nach der Unterweisung kannst Du auch

    -"Fehlanzeigen" erkennen, wie z.B. Fehler "Schutzleiterwert zu hoch" (einprogrammiert sind natürlich die Standartwerte mit Anschlusslängen bis 5m-logischerweise hat eine 10m/20m/50m Kabeltrommel andere Grenzwerte)

    -nicht direkt ersichtliche Messpunkte kennen

    -typische Messfehler z.B. aufgrund Verschmutzung und Feuchtigkeit, als auch Kondenstoreffekte erkennen und damit umgehen

    -u.v.m.

    Du wirst aber als EUP nicht selbstständig prüfen dürfen!

    Hierzu empfehle ich mind. den Lehrgang zur EffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten).

    Bei diesem Lehrgang mit Abschlussprüfung und Zertifikat darfst Du dann die zertifizierten

    Tätigkeiten eigenverantwortlich ausführen.

    „Im Hafen ist ein Schiff sicher, allerdings wurden Schiffe nicht dafür gebaut!“

  • Danke dir. Somit weiß ich nach was ich schauen kann, sollte der Wunsch nochmal aufkommen, eine solche Prüfung selbst durchzuführen.

  • Es ist zu bedenken, dass wir mit der V3 im Falle eines Vorfalls eine ganz andere, bedeutendere Pflicht nicht erfüllt haben, nämlich die BetrSichV. Gemäß dieser haben Prüfungen durch befähigte Personen, die weisungsfrei arbeiten, durchgeführt zu werden. Hier reicht es dann noch nicht einmal, wenn ein ausgebildeter Elektriker prüft, sondern muss dieser sich auch regelmäßig durch Schulung oder berufliche Tätigkeit (=prüfen) seine Fachkunde erhalten. Das ergibt sich aus §2 BetrSichV und ist *hier* einleitend ganz verständlich erklärt.

    Aus Bochum. Und aus Liebe.

  • "...Die EuPs können im Prüfteam zuarbeiten, selbstständig prüfen dürfen sie jedoch nicht...."

    So wird das Praktisch vielerorts gemacht...

    Für exeworkz bedeutet das: Du könntest die Geräte durchchecken aber die Beurteilung deiner Messergebnisse - für jedes Gerät - macht die Elektrofachkraft mit der oben beschriebenen Fachkunde. Erst danach gilt das Gerät als geprüft...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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