Reparatur und Freigabe von Schwenkkran

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  • Hallo,

    heute morgen hatte ich einen Anruf. Ein Schwenkkran in einer Fertigungslinie ist defekt.

    Frage war was darf der Instandhalter (Ausbildung zum Mechatroniker oder Werkzeugmechaniker mit Weiterbildung zur Elektrofachkraft mindesten 5 Jahre Berufserfahrung) am Schwenkkran reparieren und muss im Anschluss eine DGUV Prüfung erfolgen?

    Auf meine Frage was kaputt ist kam erst mal ein weis ich nicht.

    Folgende Auskunft habe ich der Führungskraft gegeben.

    Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung unterweisen.

    Einweisung mit dem Betreiber des Schwenkkrans.

    Bedienungsanweisung des Herstellers dazu nehmen.

    Fehler am Kran suchen.

    Je nach Ergebnis der Fehlersuche Reparatur durch IH oder Kran Hersteller oder falls nicht mehr existent alternative Firma mit geschultem Personal die auch die DGUV Prüfung zur wieder Inbetriebnahme des Krans beauftragen.

    Mir ist die Grenze wann muss die Prüfung erfolgen nicht 100 % klar.

    Kann jemand noch etwas licht ins dunkle bringen? :wacko:

    Wenn ich mir so einen Kran anschaue tue ich mich mit der grenze des IH schwer. DGUV 52 schreibt ja nur Prüfung nach wesentlichen Veränderungen.

    Auf dauer wäre mein Vorschlag die Instandhalter mal entsprechend schulen zu lassen aber für den akut Fall?

    Vielen Dank und liebe Grüße

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  • Hallo Nina,

    Dein Vorschlag zum Vorgehen klingt für mich schlüssig.

    Für die Wiederinbetriebnahme nach der Reparatur ist meines Erachtens immens wichtig, was eigentlich defekt war und warum.

    Aus der technischen Praxis: Wenn wir in Anlagen defekte Bauteile haben, z. B. ein Schütz oder ein Bedienelement, wird das normalerweise durch ein identisches oder gleichwertiges Bauteil getauscht. In der Regel gehen die wegen Alterung ein. Bestandsgeräte sind gerne schon mal 30 oder 40 Jahre alt.

    Danach folgt eine Verdrahtungsprüfung (alles richtig angeklemmt?) gegen die Schaltungsunterlagen und eine elektrische Prüfung (Isolation, Funktion) i.S.d. VDE 0702 oder VDE 0100. Unsere Kunden haben dafür eigene Prozesse, denen sie folgen, im Kern ist da aber nicht viel dahinter.

    Mechanische Reparaturen (Seile, Lager) laufen meines Wissens analog ab.

    Bei wesentlichen Änderungen, etwa Austausch der Steuerung oder Reparaturen tragender Strukturen, sieht das völlig anders aus. Dann steht meist die komplette Runde an inkl. dem Sachverständigen.

    Aus Erfahrung: Wenn beim Kran die Laufkatze herausfällt, ist das in der Kategorie "wesentlich". ;)

    Nachtrag: Wenn das Urteil "wesentlich" fällt, ist das sicher etwas, was Ihr nicht mehr selber machen könnt. Dafür gibt es Fachunternehmen, die dann das ganze Programm abfahren können.

    Weiterbildung der Instandhalter macht sicher Sinn, aber führt dann auch nur in die Grenzen, die der Hersteller für den Betreiber gesetzt hat.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Hi, das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Die "Betriebsschlosser" reparieren alles was nicht bei 5 auf dem baum ist. Ausnahme z.B. Tragende Teile die neu verschweißt werden müssen o.ä.
    Geht es in die Tiefe der Bauteile, wird der Hersteller angefragt oder externe Fachfirma.
    Gruß