Hallo in die Runde,
wir verwenden zum Schweißen Schutzgas ARCAL (Argon-Helium-Gemisch). Früher war die Flasche direkt neben dem Schweißplatz platziert. Im Laufe der Zeit der Zeit sind weitere Schweißkabinen hinzugekommen und es wurde eine Ringleitung mit zentraler Einspeisung installiert. An dem Einspeisepunkt sind mittlerweile nicht mehr nur eine Gasflasche, sondern eine Batterie und eine zweite Wechselbatterie hinzugekommen.
Unsere Brandschutzbeauftragte hat uns nun ins Protokoll geschrieben, dass nach TRGS 510 im Bereich vom Fluchtweg keine Lagerung von Gasflaschen zulässig ist und eine Lösung zu prüfen ist.
Nun möchte ich dazu das Kollektivwissen anzapfen:
Ich würde als einfache Lösung den Bereich der Gasflaschen räumlich zum Fluchtweg abtrennen. Um trotzdem den Zugang zu den Flaschen leicht zugänglich zu belassen, würde ich anstatt einer Trockenbauwand eine Tür-Vergatterung installieren. Mein Ziel wäre damit, dass die Gasflaschen zwar am selben Platz bleiben können, aber der Bereich durch die räumliche Abtrennung nicht mehr als Fluchtwegebereich betrachtet werden kann und somit die Flaschen nicht mehr im Bereich vom Fluchtweg lagern.
Wer kann mir sagen, ob ich das so machen lassen kann bzw. wo kann ich dazu was nachlesen?
Grüße
- im Anhang ein Bild der Situation