Beiträge von JoWe

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    Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, aber ich finde nichts gegenteiliges:

    Vielleicht kann der Kunde ja seine Frist setzen UND dazu die Möglichkeit geben, dass seine Mitarbeiter (falls sie den Termin nicht einhalten) dazu nachweislich selbstverantwortlich das Gerät prüfen lassen müssen?

    Spätestens wenn die Mitarbeiter sehen, dass sie die Prüfung sonst selber zahlen müssen dürften sie sich umso mehr um die Einhaltung der Frist bemühen...

    Wenn man den Beitrag lesen sollte, dann fällt vielleicht auf, dass Gasflaschen mit Sauerstoff-Verdrängendem Gas nicht direkt neben einem Fluchtweg stehen sollten.

    Das wurde aber bereits durch den Brandschutzbeauftragten geklärt.

    Um trotzdem den Zugang zu den Flaschen leicht zugänglich zu belassen, würde ich anstatt einer Trockenbauwand eine Tür-Vergatterung installieren.

    Ein Gitter gegen Gas?

    Habe ich irgendwo geschrieben, dass es sich um eine Vorschrift handelt?

    Falls ja, dann sorry.

    Manchmal frage ich mich wirklich, ob hier SiFa´s oder Amateure Beiträge schreiben, sorry!

    EIN Mitglied erwähnt eine (passende) Regelung (thx AxelS) und ab sofort stürzen sich alle nur noch auf diesen einen Punkt. In KEINEM weiteren Beitrag wird mehr über die Türschwelle geschaut.

    Als SiFa fange ich doch erst einmal mit der Analyse an:

    * Es wurde bereits durch Fachpersonal (Brandschutzbeauftragte) festgestellt, dass Gasflaschen im Fluchtweg falsch gelagert sind, das ist ein FAKT. Diesen brauche ich nicht mehr in Frage stellen.

    * Was ist das denn überhaupt für ein Gas? (A.: Beim Schweißen soll der Sauerstoff verdrängt werden um eine saubere Schweißnaht zu bekommen. Korrosion / Oxidation wird durch das verdrängen von Sauerstoff verhindert)

    * Gibt es vielleicht irgendwelche Vorgaben für das Lagern dieser Gasflaschen? (Ausgebildete SiFas denken dabei an die Vorschriften UND an andere verfasste Vorgaben)

    * Wo findet eine SiFa eventuell Informationen über die Lagerung solcher Behälter? (Hier passt die TRGS 510 gut rein, aber gibt es nur diese?)

    * Warum bemängelt jemand die Lagerung der Gasflaschen im Fluchtweg? (A.: Liegt eventuell daran, dass ein Sauerstoff-Verdrängendes Gas uncool ist wenn ich gerade in einem dunklen, brennendem Raum den Ausweg suche)

    * Was würde eine Gittertür bringen, wenn GAS ausströmt? (Auch wenn das Gas keinen Schlüssel für die Gittertür hat, besteht eventuell die Möglichkeit dass es einen anderen Weg findet)

    Ich habe jetzt extra die Erwähnung des übersehenen Punktes ausgelassen. Eine SiFa kommt aber jetzt bestimmt auch auf die Idee, noch wo anders über eventuelle Vorgaben nachzusehen... ;)

    Falls tatsächlich immer noch jemand auf dem Schlauch stehen sollte: Die Lösung hat in abgekürzter Version nur 3 Buchstaben . . .)

    pasted-from-clipboard.png

    Sorry, aber das musste jetzt einfach mal raus, denn das passiert hier andauernd. Es gibt (fast immer) nicht nur 1 einzige Vorschrift / Regelung, die man in Betracht setzen muss.

    In einem anderen Thread hier wurde gefragt, ob man SDB´s auch in elektronischer Art verwenden könnte. Vielleicht ist das ja ein Versuch so etwas anzuwenden? :/

    Da das Piktogramm exzentrisch gedruckt wurde und wie beschrieben der QR-Code unleserlich ist gehe ich aber auch eher von einem unkenntlich gemachten Piktogramm-Feld aus.

    Hallo,

    an dem Thema habe ich mich auch schon mal festgebissen. Die Antwort von Mestragon ist top, Aaaaber: Da steht überall "sollte".

    Ich "sollte" bei jedem Fahrspurwechsel einen Schulterblick machen... ;)

    Viele Firmen nehmen einen ausgebildeten Elektriker (1. kein Meister zur Hand, 2. billiger) und verlassen sich auf dessen Aussage. Passt zwar nicht wirklich, aber aufgrund des "sollte" ist es eine Möglichkeit. Dagegen kann man nicht vorgehen, weil möglich. Entscheidend ist aber dass die SiFa den Unternehmer berät. Wenn Zweifel an der Entscheidung des Elektrikers bestehen, dann diese dem Unternehmer mitteilen und am besten schriftlich festhalten. Haften tut im Unfallsfall der Unternehmer.

    Moin Sami69,

    leg deinem Chef einfach einmal die DGUV-Regel 112-190 auf den Tisch und zeige ihm den Abschnitt 4.1.1

    Hier der passende Ausschnitt:

    pasted-from-clipboard.png

    Bei Dir wären es die Schadstoffe der Umgebungsatmosphäre.

    Ein HD-Reinigungsgerät wirbelt die Schadstoffe auf und enthält eventuell sogar eigene Schadstoffe in Form von Reinigungsmitteln (Wenn es nichts aufwirbeln würde, dann wäre ja die Reinigung an sich sinnlos, da dabei ja der Schmutz / die Produktionsreste / die Ablagerungen entfernt werden sollen).

    Ergo: Es gibt Schadstoffe in der Luft (der Umgebungsatmosphäre) und das reinigende Personal kann diese einatmen.

    Welcher Atemschutz jetzt getragen werden soll, das entscheidet die GBU, die DU als SiFa beeinflusst. Dazu eben die Schadstoffe ermitteln (auch hier hilft die DGUV-Regel 112-190) und dann gemäß der Vorgaben entscheiden.

    Ach ja: Achte dabei auch auf die anderen Mitarbeiter, denn falls die Reinigung stattfindet während an den Geräten gearbeitet wird, dann ist die Möglichkeit natürlich extrem groß, dass auch diese Leute die Schadstoffe abbekommen.

    - Hoffe dir geholfen zu haben... ;)

    Guten Morgen,

    hier ein Ausschnitt der DGUV-Info 211-010:

    Ich persönlich fände eine digitale Form gut, aber: Könnte eine App oder ein Smartphone die Vorgaben einhalten? - Nein. Jeder Mitarbeiter kann die BA auf dem Smartphone abrufen, aber er kann auch jederzeit sein Gerät irgendwo liegen haben und einfach mal ohne BA an das Gerät / das Fahrzeug oder was auch immer gehen und es benutzen. Oft sind auch private Handys / Smartphones am Arbeitsplatz verboten oder auch unangebracht (z.B. ein Mechaniker, der im Montageanzug arbeitet). Wenn aber eine Schriftform direkt am Gerät (oder deutlich sichtbar in der Nähe) angebracht wurde, dann kann er niemals sagen: "Habe ich nicht zur Verfügung gehabt!".

    Und wie man in dem Ausschnitt oben lesen kann gibt es wohl unterschiedliche Vorgaben für die Aushändigung der BAen, was bedeutet: Der Nachweis, dass die BA vor der Tätigkeit gesehen / gelesen wurde ist verdammt schwer zu bringen. Wer dann in Erklärungsnot sein wird, wenn etwas passiert dürfte klar sein. - Was aber bestimmt eine gute Sache wäre: Zusätzlich zur Schriftform eine digitale Version auf dem Smartphone. Denn dann kann sich der MA auch schon vor Arbeitsbeginn über alle Vorgaben informieren.

    Hallo zusammen,

    ich bin aus dem Schwobaländle und jetzt ganz neu auch hier.

    Ich bin fertige FaSI und Gefahrstoffbeauftragter und dachte mir einfach ich schau hier mal rein, vielleicht kann man ja noch was dazu lernen oder auch mal mithelfen.

    Alter: yepp, alt bin ich (56),

    Kinder gibt´s auch (die sind allerdings inzwischen vergeben) und ansonsten nix besonderes.

    Ich hoffe auf gute Zusammenarbeit.

    Hallo MBertram,

    offiziell sind Mitgängerfahrzeuge den Flurförderfahrzeugen zugewiesen. für die gibt es nach DIN EN ISO 7010 als Verbotszeichen (für Flurförderzeuge verboten) das Piktogramm P006 und als Warnzeichen das Piktogramm W014 (Warnung vor Flurförderzeugen).

    Das Zeichen von chatty bedeutet: "Verbotszeichen; Das Mitfahren auf dem Gabelstapler, elektrischer Ameise, Elektrohubwagen ist verboten" und fällt nicht in die offiziellen Zeichen für Flurförderfahrzeuge.