Beauftragung Staplerfahrer

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen zusammen,

    bei der Suche im Forum habe ich so speziell nichts dazu gefunden daher...

    Wie handhabt ihr das bei euch mit den Staplerbeauftragungen?

    Wir haben aktuell eine Tabelle als ISO-Dokument, worauf alle berechtigten Staplerfahrer drauf stehen. Also Untersucht, Qualifikationsnachweis und Unterwiesen.

    Diese Tabelle hängt an den Staplerplätzen aus und ist gleichzeitig die "schriftliche Beauftragung".

    Allerdings werden bei uns im Wochentakt neue Staplerfahrer ausgebildet und andere geben ihren Schein ab oder sonstiges. Also muss diese Tabelle, da es ein ISO-Dokument ist, ständig überarbeitet, geprüft und freigegeben werden, was ein nerviger Aufwand ist.

    Wir hatten letztens ASM-Audit der BG und da wurde schon drauf hingewiesen, dass die Beauftragten Systematik so in der Form nicht optimal ist. Lösungsansätze gabs allerdings auch auf Anfrage nicht wirklich.

    Habt ihr Ideen, wie man das einfacher gestalten kann? Ich hatte überlegt eine Excel-Liste zu erstellen (so eine Liste ist schnell aktualisiert) + jeweils eine schriftliche Beauftragung an neue Staplerfahrer auszugeben und gegenzeichnen zu lassen. Und muss eine Beauftragung im Falle auch wieder schriftlich entzogen werden?

    Danke für eure Antworten und viele Grüße

    Tim

  • ANZEIGE
  • Wir haben eine Datenbank in der alle Beauftragungen den Personen zugeordnet sind. Da ja meist ein Schriftstück mit der Beauftragung mit im Spiel ist, außer es wird durch die Rolle der Person definiert, ist das Schriftstück als PDF mit abgelegt. Öffentlich einsehbar ist das nicht, würde ich auch nicht machen.

    Die Beauftragung würde ich auch schriftlich widerrufen, da ist ja dann meist was vorgefallen...

  • Ich habe eine einfache Excel gemacht, wo die Fahrer aufgelistet sind und welche Typen von Staplern sie benutzen dürfen. Diese interne Beauftragung aktualisiere ich immer bei Zu- oder Abgang eines Mitarbeiters. Unterzeichnet ist diese von der GF (Unterschrift ist eingescannt).

    Bei Änderungen bekommt die GF eine Mail mit der neuen Liste (Alibifunktion).

  • Moin,

    bei und wird das so gehandhabt, dass jeder Beschäftigte eine individuelle Fahrbeauftragung bekommt, ja nach dem, welche Stapler er benutzt (benutzen darf).

    Die kommt in die Personalakte und der Fahrer bekommt eine Ausführung.

    Daneben wird eine Excel-Liste gepflegt, in der alle beauftragten Staplerfahrer, aber auch die Fahrer unseres "Routenzuges" (interner Werksverkehr mit einem Schlepper uns Anhängern) aufgeführt sind.

    Diese Liste ist frei zugänglich bzw. wird auch ausgehängt.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Servus,

    wir haben ein Dokument zur Bestellung,

    Die Bestellung erlischt automatisch mit Wechsel des Vorgesetzten.

    Rückseitig ist aufgelistet, welche Flurförderer genutzt werden dürfen und wo gefahren werden darf (nur innerhalb der Gebäude oder auch auf dem eingefriedeten Werksgelände oder auch ausserhalb).

    Bei zwei Bereich sind es mehrere Fahrzeuge hier wird auf eine Excel-Datei verwiesen. Hier haben auch die Fahrer Einsicht, dürfen dann nur die entsprechenden Fahrzeuge nutzen.

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

  • ANZEIGE
  • Bei uns bekommt jeder nach seinem Qualifikationsnachweis (Staplerschein und Schulungszertifikat) und einer generellen Unterweisung (in Flurförderzeuge) einen Fahrauftrag als Dokument zum unterzeichnen ausgehändigt.

    Dieser Fahrauftrag beinhaltet die Dauer der Gültigkeit (wenn ein Arbeitnehmer z.B. einen befristeten Arbeitsvertrag hat, läuft der Fahrauftrag auch erstmal nur bis zu dem Zeitpunkt).

    Ebenfalls beinhaltet er die Flurförderzeuge, die gefahren werden dürfen.

    Nach Unterschrift des Fahrers und des Vorgesetzten (der den Fahrer in die entsprechenden Flurförderzeuge einweisen muss und das auch hiermit quittiert), wird die Kopie einerseits in einen Ordner (für entsprechendes) manuell eingeheftet, wie auch eine digitale Kopie auf dem Server hinterlegt.

    In dem Fahrauftrag steht auch, dass die Erlaubnis zum Fahren der Stapler erlischt, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat (das Unternehmen also verlassen hat) und wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall mit einem Flurförderzeug verursacht hat.

  • ANZEIGE