Beiträge von LM2022

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    Hallo,

    wir haben unsere Mitarbeiter ausgebildet für Teleskoplader. Alle haben einen 'Fahrausweis für Flurförderzeuge' bekommen. Mit entsprechendem Eintrag für unsere Maschinen.
    Nun haben wir die jährliche Schulung bei einem anderen Anbieter durchgeführt. Dieser sagt, die Ausweise seien falsch und hat sie auch nicht unterschrieben.
    Kann mir dazu jemand etwas sagen ?

    Danke

    Nic

    Die Frage die hier im Raum steht ist aber letztlich, warum sagt der Externe Anbieter das die Ausweise "falsch" sein? Denn Falsch heißt ja nicht, dass er bemängelt, das es diese überhaupt nicht geben braucht.

    Sondern irgendwas daran wird ihn gestört haben, vielleicht die im Ausweis falsch stehende DGUV nach der ausgebildet wurde? Oder bemängelt er, dass nur die Stufe 2 ausgebildet wurde?

    Denn:

    Zitat von DGUV Grundsatz 308-001

    3.1 Qualifizierungsstufen

    Eine bestandene Abschlussprüfung der Stufe 1 ist Voraussetzung für eine zusätzliche Qualifizierung nach Stufe 2.

    und zudem

    Zitat von DGUV Grundsatz 308-001

    3.6 Dokumentation der Qualifizierung

    Die Teilnehmerin, der Teilnehmer erhält nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung der Stufe 1, d.h. nach dem Bestehen der Prüfungen in Theorie und Praxis, ein Qualifikationszertifikat und einen Fahrausweis für Flurförderzeuge (Staplerschein).

    In dem Fahrausweis sollte die in Abschnitt 3.1 erläuterte dreistufige Qualifizierung in der Art berücksichtigt sein, dass Qualifizierende die erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Qualifizierungsstufen durch Stempel/Unterschrift bestätigen können.

    Der Fahrausweis sieht, außer den persönlichen Daten und dem Lichtbild der Bedienperson, vor, dass die ausbildende Stelle den Typ sowie die Tragfähigkeit des Gerätes einträgt, auf dem die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) erfolgte.

    Teilnehmende erhalten nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung der Stufe 2, ein Qualifikationszertifikat. Die Qualifizierungsstufe 2 soll in den Fahrausweis eingetragen werden.

    +

    Auch ich kenne den Paragraphen und habe diesen immer entsprechend genutzt, wenn die Prüfung mal ein bisschen nach hinten gezogen werden musste.

    Zum Beispiel ist es bei uns bei manchen Prüfungen so, dass wir extra Externe beauftragen, die dann natürlich nicht immer sofort Zeit haben vorbei zu kommen. Hier haben wir zumindest im Nachhinein, sollte etwas passieren, die schriftliche Korrespondenz, dass das Ganze bereits in Auftrag gegeben wurde.

    Bei uns bekommt jeder nach seinem Qualifikationsnachweis (Staplerschein und Schulungszertifikat) und einer generellen Unterweisung (in Flurförderzeuge) einen Fahrauftrag als Dokument zum unterzeichnen ausgehändigt.

    Dieser Fahrauftrag beinhaltet die Dauer der Gültigkeit (wenn ein Arbeitnehmer z.B. einen befristeten Arbeitsvertrag hat, läuft der Fahrauftrag auch erstmal nur bis zu dem Zeitpunkt).

    Ebenfalls beinhaltet er die Flurförderzeuge, die gefahren werden dürfen.

    Nach Unterschrift des Fahrers und des Vorgesetzten (der den Fahrer in die entsprechenden Flurförderzeuge einweisen muss und das auch hiermit quittiert), wird die Kopie einerseits in einen Ordner (für entsprechendes) manuell eingeheftet, wie auch eine digitale Kopie auf dem Server hinterlegt.

    In dem Fahrauftrag steht auch, dass die Erlaubnis zum Fahren der Stapler erlischt, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat (das Unternehmen also verlassen hat) und wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall mit einem Flurförderzeug verursacht hat.

    Solange die maximale Geschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt ist keine Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern" erforderlich (siehe Punkt 1.2).

    Zitat

    Auszug aus dem DGUV Grundsatz 308-001, Punkt 1.2:

    Dieser DGUV Grundsatz findet keine Anwendung auf Flurförderzeuge, die

    durch eine mitgehende Bedienperson, auch Mitgänger genannt, gesteuert werden.

    Zitat

    Gemäß §7 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ genügt es, dass

    die Bedienpersonen in der Handhabung dieser Geräte unterwiesen sind.

    Die Beauftragung der Bedienpersonen muss in diesem Fall auch nicht schriftlich erfolgen. Die Unterweisung in der Handhabung von Mitgänger-Flurförderzeugen sollte aus einem praktischen und einem theoretischen Teil bestehen und sicherstellen, dass die Bedienpersonen alle für ihre Tätigkeit erforderlichen rechtlichen Grundlagen kennen und Fahrmanöver sicher beherrschen.

    Ich danke euch erstmal vielmals für die vielen verschiedenen Aspekte und Gefahren die genannt wurden. Vieles an Informationen die ich nun prüfen muss. Nun weiß ich aber auch sicher, dass es kein zu spontanes vorhaben sein darf bzw. sich das wirklich auch zusätzlich ein Experte ansehen sollte, bevor ich hier weiter agiere (und die Kosten für einen solchen definitiv gerechtfertigt sind -> muss man der Geschäftsführung ja auch immer darstellen können).

    Danke schonmal für eure Antworten. Einen Brandschutzbeauftragten haben wir bei unserer Betriebsgröße nicht und ich wollte mir vor erst Meinungen reinholen, bevor ich einen beauftragen würde (Kostenfrage -> wenn es von vorneherein klar ist, dass das nichts werden kann, spare ich mir diese).

    Es laufen im Tunnel keinerlei elektrischen Leitungen lang (theoretisch keine Brandgefahr, bis auf vielleicht die LED Röhren an der Decke), darüber hinaus haben wir hier einige Wagen (Kommissionierhelfer, Paketgestelle, Rollis etc. - viel Metall) an den Seiten/Wänden stehen. Wenn ein Brand losgehen würde, würde der Rauch nach oben (auch durch die Tore, wenn offen) ziehen, hier könnten entsprechend die Luken geöffnet werden (hier müsste ich erst prüfen, ob das auch von außerhalb geht). Ein (von insgesamt 2) Fluchtweg wäre abgeschnitten, sofern das Regal umkippt (aber unwahrscheinlich) oder brennende Paletten aus dem Regal fallen (wahrscheinlicher).

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eure Hilfe bzgl. eines aktuellen Themas in unserer Firma.

    Wir möchten unsere Verpackungsmaterialien (es geht hier vorallendingen um Kartonage aus Pappe) aufgrund von Platzmangel im Lager umstationieren. Wir haben einen "Tunnel" wo wir im Normalfall LKW Be- und Entladen. Hier ist nun angedacht, dass wir an der Wand zur Lagerhalle (also außerhalb des Lagers, aber innerhalb des Tunnels) mehrere Palettenregale aufbauen, wo wir wiederrum die Verpackungen (meist auf EUR-Paletten gestapelt) reinstellen/lagern wollen (zur besseren Darstellung ein Paintbild als Anhang).

    Der Tunnel (ca. 80m lang) ist der Übergang von Produktionshalle zu Lagerhalle. Er ist überdacht, er hat jeweils ein Tor zum Ein- und Ausfahren der LKW. Feuerlöscher an Toren sind vorhanden, Notausgangstüren neben den Toren und Brandmeldeanlage vorhanden.

    Keine Sprinkleranlage oder Rauchmelder im Tunnel vorhanden (!), aber Lucken im Dach über den gesamten Tunnel (können geöffnet werden) und Flucht- und Rettungsplan hängt überall aus.

    Die Frage ist also:

    Dürfen wir unsere Verpackungen die aus Kartonage besteht, im Tunnel lagern (Platz zum durchfahren des Tunnels wäre weiterhin gegeben) und ist hier bzgl. des Brandschutzes irgendetwas besonderes zu beachten (muss was nachgerüstet werden)?

    Gibt es hier Nachlesewerke, die sich nicht direkt bzw. nicht nur auf (Lager)hallen beziehen, sondern auf derartige "Zwischenwege"/Durchfahrten? Was könnte gegen die Lagerung im Tunnel sprechen?

    Moin die Herren und Damen!

    Seit letztem Jahr bin ich schon stiller Mitleser, weil mich das Thema SiFa und Arbeitssicherheit sehr interessiert. Nun habe ich mich auch mal dazu bringen können, mich anständig hier anzumelden. Vielleicht kann auch ich das Ein- oder Andere zum Schwarmwissen hinzufügen.

    Kurz zu mir: Ich heiße Marcel, bin 34 Jahre alt, arbeite in Bremen und habe den Titel als Logistikmeister (und bin eingestellt als Lagerleitung). Aufgrunddessen sind viele Themen die die Arbeitssicherheit betreffen sehr interessant für mich und ich lerne immer wieder Neues (und habe viel Spaß daran, weil ich so auch gleich meine Mitarbeiter schützen kann!). Bisher kämpfe ich mit mir, ob ich mich noch zur SiFa weiterbilden lassen möchte. Verordnung, Regeln usw. sind mein Ding (habe das Fach "Rechtsbewusstes Handeln" im Meisterkurs damals geliebt! ^^ ).

    Bisher habe ich alle möglichen kleinen Schulungen aus Eigeninteresse rund um die Logistik bzw. rund um das Thema Arbeitssicherheit gemacht. Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter, Ladungssicherung, Befähigte Person zur Prüfung usw. gehören z.B. dazu.

    Ich freue mich Teil dieses Forums zu sein, da ich das Expertenwissen hier sehr schätze. :doppelthumbsup: