Schwerer Arbeitsunfall: Mann verliert Bein, weil Kollege sich einen Spaß erlaubte

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Moin,

    wegen so einem Mist. Verdammt nochmal. Ja, er fährt mit, weil er einen Wassereimer tragen müsste, aber muss ich dann noch so einen Blödsinn machen, anstatt "Umsichtiger" zu handeln?

    Hochmut kommt vor dem Fall. Damit haben beide nun ihr Leben lang zu kämpfen. Der eine Physich und mental, der ander mental.

    Hoffentlich lernen andere daraus.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Alles sehr tragisch,

    aber leider alltäglich.

    Mich persönlich würde die ausgesprochene Strafe interessieren. Ich weiss es nicht so genau, aber ist es nicht so das die BG "Spassunfälle" nicht versichert. Die Kosten bleibt beim Staplerfahrer hängen.

    Bei Reinigungsarbeiten, hat ein Kollege mit dem Kugelhahn gespielt und wollte seinen anderen Kollegen ärgern. Plötzlich Kugelhahn zu und dann wieder voll auf. Der Kollege am Schlauchende hat die Messingtülle mit massiver Wucht auf die Augenbraune bekommen. Brille defekt und blaues Auge.

    Ich nehme an fast jeder hat schon einmal eine unbedachte Handlung unternommen. Dies soll auf keinen Fall das Geschehen in Hamburg endschuldigen oder minimieren.

    Gruß Ralf

  • Ich weiss es nicht so genau, aber ist es nicht so das die BG "Spassunfälle" nicht versichert. Die Kosten bleibt beim Staplerfahrer hängen.

    Urban legend?

    Zitat von § 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen

    (1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich ... herbeigeführt haben.

    Ich denke nicht, dass der FFZ-Fahrer den Vorsatz hatte, seinen Kollegen zu verletzen.
    Auf zivilrechtlicher Seite mag das anders aussehen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Urban legend?

    Ich denke nicht, dass der FFZ-Fahrer den Vorsatz hatte, seinen Kollegen zu verletzen.
    Auf zivilrechtlicher Seite mag das anders aussehen.

    Spannend. Man könnte argumentieren: Versicherungsfall = Arbeitsunfall. Arbeitsunfall. Voraussetzung: Direkt mit der Arbeit verbundene Tätigkeit. Tätigkeit des Transports ist Arbeit, Ausführung ist wohl als fahrlässig zu bewerten.

    Geht vermutlich in die Abwägung, ob grob fahrlässiges Verhalten den Geschädigten und/oder dem Fahrer angelastet wird.

    Softwerker bei 4ty

  • ANZEIGE
  • ist es nicht so das die BG "Spassunfälle" nicht versichert. Die Kosten bleibt beim Staplerfahrer hängen.

    Nein, dem ist nicht so.

    SGB 7:

    "§ 7 Begriff...

    (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    der Artikel berichtet ja über den strafrechtlichen Prozess, fahrlässige Körperverletzung. Es kann sicherlich noch einen Zivilrechtlichen Prozess geben, Geschädigter gegen Verursacher. Weiterhin muss die BG Regress vom Verursacher verlangen (Pflicht der BG).

    Also für den Verursache wird es, neben der mentalen Belastung, finanziell auf jeden Fall kostspielig.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • 1. Der Mitarbeiter wurde doch bestimmt nicht gezwungen mitzufahren, also handelte auch er verbotswidrig. (Schmerzensgeld u.a.) => Teilschuld

    2. Macht es keinen Sinn einen 2. Sozialfall zu schaffen um Regress zu bekommen.


    Gruss aus dem Rheinland

  • 2. Macht es keinen Sinn einen 2. Sozialfall zu schaffen um Regress zu bekommen.

    Sinn, ist nicht die Frage und auch erst einmal eine Unterstellung. Es ist jedoch jede BG satzungsgemäß verpflichtet, wo möglich die Aufwendungen über Regress wieder einzuholen, damit die Beitragssätze aller Mitglieder gering bleiben. Unter Umständen bekommt der verunglückte junge Mann ja eine Rente bis ans Lebensende nun (nehme ich im konkreten Fall nicht an).

    Beste Grüße

    J.H.J

  • ANZEIGE
  • Das Ganze ist ja tragisch, gar keine Frage.. aber ehrlich... mein Mitleid hält sich in Grenzen. (Nicht falsch verstehen... geht mir in dem Fall um den Fahrer....)

    JEDEM Gabelstaplerfahrer wird JÄHRLICH erklärt dass es NoGos gibt. Und ganz OBER auf der Liste: Keiner fährt mit. Nicht auf Zinken, nicht auf Palette, nicht auf der Karosserie.

    Das Dumme für den Unternehmer ist jetzt dass da der Hammer kreist. Ja... sorry... ich seh das in dem Fall jetzt mal tatsächlich aus Unternehmersich.

    Wir haben hier gerade so einen Fall. Der Unternehmer macht und tut, unterweist, kontrolliert, kümmert sich. Und die Beschäftigten hintenrum machen teils was sie wollen.

    In dem Fall, sie entladen einen LKW mit nem IBC auf der Straße.

    Klar.. Stapler nicht straßenzugelassen, IBC voll mit Öl. Und dann passiert, was nicht passieren darf... Der Stapler reißt mit den Zinken den IBC auf, weil sie ihn "verschieben wollten". Im unteren Drittel.. und die GANZE Brühe läuft auf die Straße runter und in die Kanalisation.

    Hurra. Umweltbehörde, Gewerbeaufsichtsamt, Feuerwehr, Straßenverkehrsbehörde... ALLE da. Und im Moment kreist der Hammer.

    Die wollen ALLES sehen. GB, Unterweisung, Beauftragung etc. und drehen in dem Fall den KOMPLETTEN Laden auf Links und decken im Moment ALLES auf. Die schauen sogar auf nicht durchgeführte Regalinstpektionen..

    Grenzenloser Spaß...

    Bei sowas bekomm ich ECHT den Fön.

    Das mal was passieren kann, müssen wir nicht drüber reden... Aber DAS ist schon echt "billigend in Kauf genommen." JEDER Staplerfahrer weiß 1. Ich nehme niemanden mit, 2. Wenn ich "kreisel", wirkt die Zentrifugalkraft und der Kollege fliegt..

    Ich könnt schon wieder. Und das am Montag morgen...

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (16. Oktober 2023 um 07:21)

  • Guten Morgen,

    schlimme Sache das.

    Was mir auffällt ist, dass wir uns in allen Kommentaren dazu, immer als Rechts,- oder Staatsanwälte aufführen. Wer hat Schuld, wer zahlt, bzw. wer nicht.

    Ist es nicht viel wichtiger und nebenbei auch unsere Aufgabe, Lösungen zu finden, dass so ein Scheiß gar nicht erst passiert? Wir hauen unseren Menschen, die wir beraten sollen, Paragrafen und technische Vorschriften um die Ohren (was anderes lernt man leider in der Ausbildung immer noch nicht), aber am neudeutsch Mindset der Menschen geht das vorbei. Wir sollten wieder dazu kommen, die gleiche Sprache zu sprechen, wie die, die wir "schützen" sollen. Es wird niemand widersprechen, dass die meisten Unfälle kaum noch eine technische Ursache haben, sondern in der Regel verhaltensbedingte Ursachen haben. Daran müssen wir arbeiten und nicht Richter spielen.

    Meine Meinung dazu, die niemand teilen muss.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Guten Morgen,

    schlimme Sache das.

    Was mir auffällt ist, dass wir uns in allen Kommentaren dazu, immer als Rechts,- oder Staatsanwälte aufführen. Wer hat Schuld, wer zahlt, bzw. wer nicht.

    Ist es nicht viel wichtiger und nebenbei auch unsere Aufgabe, Lösungen zu finden, dass so ein Scheiß gar nicht erst passiert? Wir hauen unseren Menschen, die wir beraten sollen, Paragrafen und technische Vorschriften um die Ohren (was anderes lernt man leider in der Ausbildung immer noch nicht), aber am neudeutsch Mindset der Menschen geht das vorbei. Wir sollten wieder dazu kommen, die gleiche Sprache zu sprechen, wie die, die wir "schützen" sollen. Es wird niemand widersprechen, dass die meisten Unfälle kaum noch eine technische Ursache haben, sondern in der Regel verhaltensbedingte Ursachen haben. Daran müssen wir arbeiten und nicht Richter spielen.

    Meine Meinung dazu, die niemand teilen muss.

    Ich geb dir da bis zu einem gewissen Grad Recht.

    Die MEISTEN Arbeitsunfälle sind aber, wie du schon selber festgestellt hast Verhaltensbedingt. Und dagegen helfen nur Unterweisungen.

    So... JEDE FASI kennt das. Du machst ne Unterweisung, die Leute sind genervt, schauen aufs Handy, schlafen und sind einfach immer nur bockig, weil du da einmal im Jahr vorne stehst, um dir einen Abbrichst. Manche Chefs sind auch einfach nur genervt, weil das schon wieder sein muss (kostet ja auch Geld und Zeit)...

    Und dann? Auf den Stapler rauf und weiter wie immer.

    Ist mir mit nem Radlader passiert. Unterweisung im Bauwagen, auf der Baustelle; "Leute, keiner Fährt in der Schaufel, in Anbauteilen, oder an der Karosserie hängend mit". Kaum war ich fertig, alle raus und ab auf das entlegene Stück der Baustelle... natürlich zu Dritt auf nem Radlader... Und grinsen mich breit an... Was sollst du denn da für ne Lösung suchen?

    Aber WEHE etwas passiert... dann heulen alle rum, beim Verursacher angefangen.("Oh... ich wusste gar nicht dass die Ladung runterfällt, wenn ich mit dem Stapler "kreisel"... sitzt aber seit 10Jahren aufm Stapler und heizt wie eins Ayrton Senna.... ")

    Und deswegen bin ich ab einem gewissen Grad Verfechter des Verursacherprinzips. Der Chef hat seine Pflicht und Schuldigkeit getan..... und weil irgendein A*********** sich nicht an die Regeln hält soll der jetzt mitverantwortlich sein?

    Und seien wir mal ehrlich das passiert in den Betrieben DAUERND.Und deswegen bin ich der Fan davon dass (wenn alles andere drumrum passt) den Verursachern auf die Finger gehauen wird.

    Und "wir hauen den Menschen die wir beraten $$ um die Ohren...." ICH persönlich schmücke meine Unterweisung grundsätzlich mit Zeitungsartikeln, Bilder usw. von Unfällen zu genau dem Thema und hänge auch gern mla ein Urteil dran... WAS so alles passieren kann... Und ich habe immer noch solche Penner dabei die es nicht kapieren..


    Aber das Ganze führt schon wieder zu weit...

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • ANZEIGE
  • "Und dagegen helfen nur Unterweisungen."

    DAS, Mike, ist leider Schnee aus dem letzten Jarhundert. Unterweisungen sind eine schöne Formalie, die erfahrungsgemäß so überflüssig wie noch was ist.

    Um Verhaltens- und Bewußtseinsänderungen, Verständnis- und Lerneffekte zu erzielen, muss ich ganz andere Verfahren und Werkzeuge anwenden. Obwohl es diese zu genüge gibt, hat sich diese Erkenntnis aber weder in der Arbeitswelt, noch in Schule und Ausbildung bis dato ausreichend verbreitet. ...und meine Hoffnung, dass dies passiert, schwindet in dieser Welt mit jedem Tag weiter.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (16. Oktober 2023 um 12:01)

  • Weiterhin muss die BG Regress vom Verursacher verlangen (Pflicht der BG).

    Der Regress der BG kann sich nur an den Betrieb richten, nicht an den Beschäftigten.

    Die wollen ALLES sehen. GB, Unterweisung, Beauftragung etc. und drehen in dem Fall den KOMPLETTEN Laden auf Links und decken im Moment ALLES auf. Die schauen sogar auf nicht durchgeführte Regalinstpektionen..

    Grenzenloser Spaß...


    Bei sowas bekomm ich ECHT den Fön.

    Ist doch klar, das sind die einfachsten Dinge, die man als Aufsichtsbehörde überprüfen kann. Dabei kann die Behörde dann schön zeigen, dass sie aktiv ist, auch wenn der Betrieb zuvor jahrelang nicht besucht wurde.

    weil du da einmal im Jahr vorne stehst, um dir einen Abbrichst.

    Deshalb gehört die jährliche Unterweisung auch abgeschafft, das muss im laufenden Betrieb und ständig erfolgen, nicht als jährliche Mammutveranstaltung, bei der 90% der Teilnehmer nach 10 Minuten irgend was anderes machen, nur nicht mehr bei der Sache sind.

    ... natürlich zu Dritt auf nem Radlader... Und grinsen mich breit an... Was sollst du denn da für ne Lösung suchen?

    Es gibt ja durchaus arbeitsrechtliche Möglichkeiten, aber man verliert ja nur ungern seine "Fachkräfte".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bitte nicht falsch verstehen, aber manchmal sind solche Unfälle heilsam.

    Ich habe in meiner Tätigkeit oft genug den Satz gehört, was du immer hast, ist doch nie was passiert etc. usw.

    Denn gerade nach solchen Unfällen, kreist der Hammer in Form von BG, Staatlicher AS, Staatsanwalt und noch viel mehr.

    Da wird so mancher Führungskraft erstmal bewusst, welche Verantwortung sie erstmal hat.

    Denn die erste Frage lautet immer: Wer ist die Verantwortliche Führungskraft?

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Der Regress der BG kann sich nur an den Betrieb richten, nicht an den Beschäftigten.

    hier meine Quelle:

    Schadensersatz von Dritten

    Auch wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall von einem Dritten – also von einer Person außerhalb des Unternehmens – verursacht wurde, verlangt die Berufsgenossenschaft von diesem Ersatz für ihre Aufwendungen.

    Die Regresseinnahmen entlasten das Umlagesoll der Berufsgenossenschaft und bewirken damit eine Senkung der Mitgliedsbeiträge der Unternehmen. Außerdem werden dadurch die Schädigerinnen und Schädiger nicht unzulässigerweise entlastet, weil durch ihre verbotene Handlung ein Dritter für den Schaden einstehen muss.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • ANZEIGE
  • hier meine Quelle:

    Ja... das kenn ich auch. Die BG geht immer öfters auch mal an den Verursacher.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • dass (wenn alles andere drumrum passt) den Verursachern auf die Finger gehauen wird.

    Ich sehe das auch so.

    Viel zu viele von uns Menschen verlassen sich darauf, dass bei genügend Versicherungssummen jeder Schaden irgendwie bezahlt wird. Es gibt aber Schäden die nicht Geld geregelt werden können. Und das nehmen zu viele einfach in Kauf.

    Daher sollten Verursacher als Verantwortliche gesehen werden und nicht deren Firma, Chef oder sonst wer. Wie gesagt, wenn das Umfeld darum passt.

    *IroAN* Vielleicht wird das Verhalten besser wenn Cannabis legalisiert wird *IroAus*

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • hier meine Quelle:

    Hier wird von einem Dritten außerhalb des Unternehmens geschrieben, das ist eine völlig andere Konstellation.

    Im Absatz davor auf dem verlinkten Dokument wird klar auf den Unternehmer abgezielt, nicht auf den Beschäftigten, der als Verursacher auftritt.

    Für den Verursacher spricht dann §105 des SGB7.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.