Abholer / Spedition ohne Sicherheitsschuhe

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  • Guten Morgen Zusammen,

    bei uns ist gestern eine kleine aber hitzige Diskusion zwischen unserer ext. Sicherheitsfachkraft und mir als Koordinator zur folgender Situation aufgekommen.

    Eine Spedition ( Sammel-Stückgut ) war beauftragt, bei uns eine Kiste mit eiligen Erstatzteilen Abzuholen. Der Fahrer trägt keine Sicherheitsschuhe. Grundsätzlich existiert bei uns die Regelung, das in den Produktionhallen Sichertheitschuhe zu tragen sind. Die Verladung findet aber im freien auf dem Verladeplatz statt. Der Versandmitarbeiter verlädt die Kiste mit dem Stapler.

    Wie ist nun die rechtliche Situation, wenn unser Verlader die Kiste auf die Ladefläche verlädt, auf der sich üblicherweise auch der Fahrer zur Einweisung des Staplerfahrer befindet, und der Fahrer bekommt z.b. seinen Fuss unter die Kiste?

    Meiner Meinung nach, können wir den Fahrer auf seinem LKW nicht vorschreiben, dass er Sicherheitschuhe zu tragen da dies doch im Verantwortungsbereich der Spedition liegt, oder bin ich da falsch?

    Gruß und Danke schonmal für euere Beiträge

    Marcus

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  • würde sagen da trifft § 8 Abs. 2 ArbSchG:

    (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Hallo Marcus,

    wie die rechtliche Regelung aussieht kann ich dir nicht sagen :/ . Ich arbeite in einem großen Speditionskonzern und bei uns tragen alle Fahrer und MItarbeiter die mit der Ware und dem Umschlag der Ware in Berührung kommen Sicherheitsschuhe. Du bist der Hausherr und du machst die Regeln, Wir sind froh über unsere Regelung, denn die Sicherheitsschuhe haben auch bei Fahrern während der Beladung schon gute Dienste erwiesen.

    Grüße Daniela :)

  • Moin,

    euer Land - eure Regeln.

    Am Eingang unseres Betriebsgeländes gibt es an einigen Stationen eine Beschilderung mit Dingen, die wir fordern. Jeder sieht: Safety-Weste, Schuhe, Geschwindigkeit, usw.

    Anlieferer akzeptieren dies durch passieren dieser Schilder.

    Das wird akzeptiert. In Einzelfällen reden unsere Mitarbeiter mit den Fahrern und alles ist gut.

    Kürzlich hatten wir den Fall eines Uneinsichtigen. Dieser hat mit unseren Versandmitarbeitern auch verbal nicht schön geredet. Ich habe dieses mitbekommen und habe den Fahrer mit der Ladung und ohne Unterschrift direkt vom Hof verwiesen und einen Platzverweis ausgesprochen (bei der Spedition). Dieser Fahrer kam am nächsten Tag ganz vorsichtig wieder zu uns, hat sich im Versand entschuldigt und wir haben die Sache dann mit der Spedition (eine große mit einem Vogel) geklärt.

    Das geht.

    Positiver Nebeneffekt: Unsere Mitarbeiter fühlen sich gestärkt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (28. Oktober 2023 um 17:52)

  • Wenn euer Staplerfahrer ihm die Ware auf den Fuß stellt, dann geht der Spaß los.

    Wie die anderen schon sagen: Ihr bestimmt, was auf eurer Fläche abgeht!

    Im Prinzip: Keine Sicherheitsschuhe, keine Beladung.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Der Fahrer trägt keine Sicherheitsschuhe. Grundsätzlich existiert bei uns die Regelung, das in den Produktionhallen Sichertheitschuhe zu tragen sind. Die Verladung findet aber im freien auf dem Verladeplatz statt.

    Moin Marcus,

    das willst Du jetzt wahrscheinlich nicht hören, aber der erste Fehler liegt auf Eurer Seite. ;) In den Produktionshallen sind Sicherheitsschuhe zu tragen. Sehr vernünftig. Wahrscheinlich habt Ihr auch die entsprechenden Gebotsschilder, damit jeder weiß, was in diesem Bereich gilt.

    Was gelten denn für Regelungen bei Euch im Verladebereich? Woran erkenne ich als Externer, welcher Regelungen im Verladebereich gelten? :/

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke schonmal für eure Antworten,

    da wir relativ viele, meist ausländiche und kaufkräftige Kunden auf unseren Gelände haben, wird auf die Regelungen, auf denm gesammten Gelände Sicherheitsschuhe zu tragen, verzichtet. Das wäre einerseits eh nicht umsetztbar und wir wollen natürlich unseren Kunden den Aufenthalt so engenehm wie möglich gestalten. ;)

    Aber ist es nicht prinzibiel so, das in erster Linie der Spediteur selbst, für die Sicherheit seiner Mitarbeiter auf dem eigenen Fahrzeug verantwortlich ist?

  • da wir relativ viele, meist ausländiche und kaufkräftige Kunden auf unseren Gelände haben, wird auf die Regelungen, auf denm gesammten Gelände Sicherheitsschuhe zu tragen, verzichtet.

    Moin,

    interessanter Ansatz im Arbeitsschutz. :saint: Ich kenne das bislang nur so, dass Gefährdungen ermittelt werden - Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere gegeneinander abgewogen werden - geeignte Maßnahmen umgesetzt werden.

    Die Variante "Ja, da gibt es eine Gefährdung, aber das ist uns zu aufwendig" kannte ich bis dato nicht.

    Es muss ja aucch nicht sein, dass auf dem gesamten Gelände Sicherheitsschuhe zu tragen sind. Wenn Du einen Verladebereich hast, sind in diesem Bereich Sicherheitsschuhe zu tragen (das muss natürlich für alle, die in diesem Bereich arbeiten ersichtlich sein).

    Die kaufkräftigen Kunden können dann in Flip-Flops rumlatschen wo sie wollen, haben aber in diesem Bereich nichts verloren.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Regelungen, auf denm gesammten Gelände Sicherheitsschuhe zu tragen

    Ich kenne Eure Gelände nicht, vermute aber, daß die ohnehin nicht verhältnismäßig wären. Da gibt es sicher mildere Maßnahmen.

    kaufkräftige Kunden

    Die Sorte ist meist für Kostenaspekte zugänglich:

    "Wenn Euer Fahrer hier auf dem Gelände verletzt wird, geht Eure Ware nicht raus, bis die Polizei fertig ist. Und das kann schon eine Weile dauern. Das kostet also eine Menge Zeit und Geld.

    Deshalb wollen wir Eure Fahrer schützen. Und damit die mitspielen, geht Ihr mit gutem Beispiel voran, wenigstens hinter diesem blauen Schild und dieser gelben/roten/rosa Linie dort."

    In den Werken, die ich kenne und wo gerne auch mal saudische Prinzen unterwegs sind, klappt das zumindest ganz gut. Die Message muß aber ggf. von jemandem kommen, der Lametta auf der Schulter hat. ;)

    Zu meinen Öl&Gas-Baustellen, die ich hatte: Da sind Fahrer mit Flip-Flops schon am Tor rausgeflogen. Deren Chefs waren auch irgendwann mal einsichtig, auch wenn es mal laut wurde.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Ich muss zugeben, das Hauptproblem an der ganzen Thematik ist halt, das, wenn wir die Forderung an den Fahrer durchsetzen würden, das er ohne Sicherheitsschuhe unsere Ware nicht verladen bekommt, wir uns damit selber schaden. Meistens handelt es sich um Express Gut, wo wir unseren Kunden die Pünktliche Zustellung der Ersatzteile avisiert haben. Wenn wir den Fahrer dann vom Hof jagen, dauert es wieder 2-3 Tage, bis die Ware wieder abgeholt werden kann. :/

  • wenn wir die Forderung an den Fahrer durchsetzen würden

    Mein Gefühl ist, daß das Hauptproblem ist, daß Ihr das nicht von vornherein plaziert habt.

    Ich verstehe die Zwickmühle, aber wenn das von vornherein klar ist und sich von Anfang auch in der Doku (AGB, Bestellung, Hausordnung etc.) wiederfindet, spielt sich das schon ein.

    Anders gefragt: Was passiert denn, wenn einer dieser Fahrer wirklich einen Arbeitsunfall auf Eurem Gelände habt?

    Dann müßt Ihr es auch ändern, habt aber zusätzlich den Imageverlust, den Ärger und eventuell sogar Regreßforderungen auf dem Tisch.

    Habt Ihr Menschen mit Kundenkontakt, die mit den zugehörigen Speditionen sprechen und die Lage erklären können? Vielleicht ließe sich so eine Lösung finden.

    Oder organisatorisch: Beim Verladen ist der Fahrer halt nicht auf der Ladefläche oder in gefährlichen Bereichen. Das hat aber auch Konsequenzen, weil Ihr eventuell mehr Verantwortung für die Ladung übernehmen müßt.

    Die Variante "Leihschuhe" könnte auch kommen. Nach einer gewissen Zeit bringen die Fahrer von selbst welche mit, weil es ihnen vor den Leihschuhen graust. ;)

    Nachtrag: Schneider-Electric hat im Werk in Regensburg eine Variante von Überschuhen.

    Damit erkennt man Besucher schon von weitem, weil es klingt, als kämen die Ritter der Kokosnuß... :D

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Ich muss zugeben, das Hauptproblem an der ganzen Thematik ist halt, das, wenn wir die Forderung an den Fahrer durchsetzen würden, das er ohne Sicherheitsschuhe unsere Ware nicht verladen bekommt,

    Moin,

    sorry, aber das Hauptproblem ist, dass Ihr nicht klar kommuniziert. Tut mir leid, wenn ich das so deutlich sagen muss. Ihr vergebt einen Auftrag, teilt aber nicht die Spielregeln mit.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das ist doch Ähnlich wie beim Baumarkt um die Ecke?!?!

    Wer, von den Kunden hat im Sommer Sicherheitsschuhe an? Und, ja da kommt ggf. auch ein Stapler / Hubwagen mit meinen Teilen an, die dann vom Kunden verladen werden.

    Was sagt die Gefährdungsbeurteilung dazu? Wo ist der "Gefahren-Übergang" definiert?

    Idee: Logistik Bereich - festes Schuhwerk, Produktion, Sicherheitsbereiche - Sicherheitsschuhe

    Klare Regelung und eindeutige Beschilderung.

    Gruß

    RM

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  • Denkt dran, dass öffentliches Gelände und Betriebsgelände zwei Paar Schuhe sind. Nur auf dem Betriebsgelände kann die GB die entsprechenden Maßnahmen vorgeben.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ich sehs genauso.

    Euer Laden - Eure Regeln

    Und ich sehs so wie CarstenM: Rechtliche Grundlage siehe oben.

    Wenn einer in die Nähe eurer Maschinen und Arbeitsmittel kommt sind Sicherheitsschuhe sind zu tragen. Gerade im Bereich Logistik

    Mit mir als FASI hättest du da auch komische Fragen beantworten können. ;)

    Mit mir als Auditor hätte das ne Abweichung gegeben.

    Das mit den "zahlungskräftigen Gästen" kann man etwas entspannter sehen; die setzen sich nicht der Gefährdung durch Arbeiten aus wenn sie Verkehrswege einhalten und weg bleiben von gefährlichen Situationen; also "keine Sicherheitsschuhe", aber "Allgemeine Verhaltensregeln",

    GANZ anders sieht es mit den Dienstleistern auf dem Gelände aus.

    Wie macht ihr es denn mit den Elektrikern, Wartungsunternehmen, Dacharbeitern usw.? Dürfen die auch weil sie im Aussenbereich arbeiten ohne Sicherheitsschuhe, ungeprüfte Arbeitsmittel oder ohne PSAgA arbeiten? Ist ja außerhalb der Halle...

    Ich habe früher diverse Speditionen und Logistiker betreut... die Fahrer haben ALLE die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen in ihren Arbeitsanweisungen stehen sobald die die Kabine verlassen... ALLE!

    Ich lehn mich jetzt mal aus dem Fenster: Der hatte nur keinen Bock sich die Latschen aus und die entsprechenden Schuhe anzuziehen.. ist ja auch viel bequemer.

    Selbst unser UPS Fahrer hier für die Kleinpaketauslieferung hat Sicherheitsschuhe an (sind als solche nicht erkennbar, ich hab gefragt). Das ist Pflicht.

    Und ja, auch ich hab erlegt, dass Fahrer die beauftragt wurden, und sich nicht an die Regeln gehalten haben, vom Gelände geflogen sind. Mit Platzverweis. Das spricht sich SOFORT rum, und ist meiner Meinung nach nur konsequent.

    Also: Ich würde dir DRINGEND raten, für alle die den Werkbereich inkl. Hof betreten und dort "arbeiten" und befahren: SICHERHEITSSCHUHE. Wenn nicht, geht er. Und stärkt den Logistikern da den Rücken. Die sollen das Sehen und entsprechend die Fahrer überwachen. Und wenn ein Fahrer verwiesen wird dann ein Ernst gemeintes: "Gut gesehen, Gut gemacht!"

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Man muss da wirklich nicht rumeiern... Und auch die Sprachbarrieren sind kein Grund zur Ausklammerung. Machst es dem Ersten klar (notfalls mit Hä#nden und Füßen) gibt der es an die anderen weiter. Und... Wunder über Wunder... sie hatten alle Sicherheitsschuhe dabei!

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Man muss da wirklich nicht rumeiern... Und auch die Sprachbarrieren sind kein Grund zur Ausklammerung. Machst es dem Ersten klar (notfalls mit Hä#nden und Füßen) gibt der es an die anderen weiter. Und... Wunder über Wunder... sie hatten alle Sicherheitsschuhe dabei!

    Die Fahrer wissen ALLE was "SCHUHE anziehen" bedeutet...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der AG. Werden MA im Betrieb eines anderen AG tätig, müssen sich die AG über den Arbeitsschutz verständigen.

    Konkret: Hier muss der Kunde den Lieferanten über Risiken informieren, der Lieferant entscheidet dann über die Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Wenn der Schutzschuhe nicht für nötig hält, ist das seine Sache und nicht Aufgabe des Kunden zu prüfen, ob das regelkonform ist.

    Wenn man nun möchte, dass trotzdem Schutzschuhe getragen werden, kann man das über den Vertrag regeln. Ob das wiederum Sinn macht und durchsetzbar ist, muss man entscheiden....

  • Aus persönlichen Erfahrungen in meinem Umfeld, kann ich dir nur zwei Tipps geben, ansonsten wird es schnell sehr sehr teuer für dich !!!!!

    Egal welche Fahrer kommen, die haben Immer Schuhe im LKW. Also Sicherheitsschuhe anziehen lassen - oder wieder weg schicken.

    Das macht man 10 - 50 mal, danach hat es sich herumgesprochen.

    Verschriftliche für dich selbst diesen Punkt, dass du darauf hingewiesen und hingewirkt hast, das in den Gefahrenbereichen die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen gegeben ist.

    Ruhig mehrfach darauf hinweisen - das du deiner Pflicht als SiFa nachgekommen bist.

    (Damit du im Fall eines Vorfalls abgesichert bist - sonst ereilt dich selbst die Geldbuße)

    "Ein guter Freund von mir hat in einem ähnlichen Fall 20.000,- € hingelegt"


    ASiG §6 Punkt 3 a) Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

    "... im Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken ...."

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    ASiG §6 Punkt 3 a) Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

    "... im Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken ...."

    Das bezieht sich aber auf die MA des beratenen Unternehmens und nicht auf andere Arbeitgeber, würde ich meinen.