Laserklasse 4, eingehaust wird zu Klasse 1,

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  • Hi liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe eine Frage bezüglich Laser um sicher zu sein das ich mal auf den Putz hauen muss.

    Wir haben eine neue Laserschweißanlage, darin ist ein Laserklasse 4 verbaut und dieser ist komplett umhaust was daraus ja einen Klasse 1 macht. Soweit so gut.

    Nun ist mein Verständnis so, sobald die Schutztür der Zelle geöffnet ist, ist zwar noch ein Schutzlbech um den Laser, allerdings nicht komplett geschlossen, somit wird der Laser ja wieder zur Klasse 4, dadurch müssen wir ja zwingend einen Laserschutzbeauftragten bestellen, da dies ja jeder Einrichter, auch nur zur Reinigung machen kann.

    Weiter ist ja ebenfalls ein Laser der Klasse 4 bei der BG zu melden was bisher auch nicht geschehen ist, müssen wir damit mit Konsequenzen rechenen da der Laser schon in Betrieb war und dies vor der ersten Inbetriebnahme getan werden muss?

    Vorab schonmal vielen Dank für Eure Unterstüzung und Gedanken!

    Gruß Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von Phonic (27. September 2023 um 10:56)

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  • Hi Phonic,

    üblicherweise ist die Schutzeinrichtung entsprechend verriegelt (Türschutzschalter oder Ähnliches)(im entsprechenden Performance-Level). Nach öffnen der Schutztür sollte ein Betrieb des Lasers nicht mehr möglich sein - Laserstrahlung sollte nicht mehr austreten. Somit bleibt nach meinem Verständnis die Laserklasse für die Lasereinrichtung bei 1.

    Es ist hier zwischen "Lasersystem" und "Lasereinrichtung" zu unterscheiden.

    Das Lasersystem, also der Laser mit Energieversorgung, hat die Laserklasse 4;

    Die Lasereinrichtung, stellt einen Laser dar oder beinhaltet einen Laser, ist nach EN 60825-1 zu klassifizieren.

  • Hi Phonic,

    üblicherweise ist die Schutzeinrichtung entsprechend verriegelt (Türschutzschalter oder Ähnliches)(im entsprechenden Performance-Level). Nach öffnen der Schutztür sollte ein Betrieb des Lasers nicht mehr möglich sein - Laserstrahlung sollte nicht mehr austreten. Somit bleibt nach meinem Verständnis die Laserklasse für die Lasereinrichtung bei 1.

    Es ist hier zwischen "Lasersystem" und "Lasereinrichtung" zu unterscheiden.

    Das Lasersystem, also der Laser mit Energieversorgung, hat die Laserklasse 4;

    Die Lasereinrichtung, stellt einen Laser dar oder beinhaltet einen Laser, ist nach EN 60825-1 zu klassifizieren.

    Hi Q901S,

    die Türen sind natürlich abgesichert, allerdings bin ich mir nicht sicher ob der Laser nicht auch im Handbetrieb bei offener Schutztür von einem Kollegen ausgelöst werden kann. Scheinbar muss ich tatsächlich die kompletten Unterlagen des Anlagenbauers studieren.

    Sollte man nicht auf Nummer sicher gehen und den Laser auf jedenfall der BG melden?

    Wollte vor einiger mit zu LSB ausbilden lassen, sollte ich nochmal ins Rollen bringen.

  • die Türen sind natürlich abgesichert, allerdings bin ich mir nicht sicher ob der Laser nicht auch im Handbetrieb bei offener Schutztür von einem Kollegen ausgelöst werden kann. Scheinbar muss ich tatsächlich die kompletten Unterlagen des Anlagenbauers studieren.

    Auszug aus der Maschinenrichtlinie (sinngemäß): "Ein Betrieb bei geöffneten Schutzeinrichtungen darf nur unter verminderten Risikobedingungen möglich sein." Also z.B. verminderte Geschwindigkeit, verminderer Energie-/Kraftaufwand, schrittweiser Vorschub.

    Das muss dir aber der Hersteller in ausreichender Detaillierung sagen können.

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  • Hi Q901S,

    die Türen sind natürlich abgesichert, allerdings bin ich mir nicht sicher ob der Laser nicht auch im Handbetrieb bei offener Schutztür von einem Kollegen ausgelöst werden kann. Scheinbar muss ich tatsächlich die kompletten Unterlagen des Anlagenbauers studieren.

    Sollte man nicht auf Nummer sicher gehen und den Laser auf jedenfall der BG melden?

    Wollte vor einiger mit zu LSB ausbilden lassen, sollte ich nochmal ins Rollen bringen.

    Nein, warum?

    Technische Maßnahmen (Laser lässt sich bei offener Tür nicht auslösen) geht klar vor irgendeiner organisatorischen Maßnahme. Ich vermute sooo schwierig wird das in den Unterlagen auch nicht zu finden sein...

    Gruß

    Moritz

  • Frag doch mal deinen Laserschutzbeauftragten

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • wo bitte findet man das, dass ein Klasse 4 Laser bei der BG gemeldet werden muss?

    seit dem Ausserkraftsetzen der DGUV Vorschrift 11 bzw. der DGUV Vorschrift 12 in 2023 nicht mehr.

    Vorher forderte z.B. die DGUV Vorschrift 11:

    § 5 Anzeige

    (1) Der Unternehmer hat den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde vor der ersten Inbetriebnahme anzuzeigen.

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  • Nun ist mein Verständnis so, sobald die Schutztür der Zelle geöffnet ist, ist zwar noch ein Schutzlbech um den Laser, allerdings nicht komplett geschlossen, somit wird der Laser ja wieder zur Klasse 4

    Ich weiß, es ist schon älter, ich hab nur kurz reingelesen, weil mein Kunde auch einen Laser Klasse 4 hat.

    Ich als "FASI" lese den Satz mit "wenn ich die Türe aufmache...ist der Laser zwar verdeckt, aber nicht so ganz... " Das hört sich für mich so an, als funktioniert das dann weiterhin und frage mich, wieso funktioniert der Laser weiter, wenn ich die Türe aufmache? Wieso stellt der nicht ab?

    Gehört das so oder ist der Laser nicht in das Schutzkonzept eingebunden?

    Wenn dem nicht so ist, habe ich dann tatsächlich eine "Herabstufung" von 4 auf 1?

    Ist die Anlage vielleicht irgendwie "manipuliert"?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Naja... die gehen vom Normalfall aus... Hochleistungs-Laser (z.B. für die Materialbearbeitung) - voll gekapselt Klasse 1... alles ok.

    Im Wartungsfall... Laser aus = kein Licht... was will man da justieren? Also muss das Ding an sein... Ist aber nicht der Normalfall... und auch nicht jeder darf da wild justieren oder verschiedene Linsen vorhalten - bis auf Forschung... die darf... und schon haben wir einen Grund, warum der Hinweis da drin stand...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • OK. Danke.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Da solltest du auf jeden Fall die Bedienungsanleitung, TROS Laser, OStrv betrachten.

    Dort wird ein Laserschutzbeauftragter gefordert - der auch die Gefährdungsbeurteilung mit der Unterstützung der Sifa durchführt.

    Tür auf = Laser aus. Außer du verwendest einen Schlüsselschalter...

    Für Einstellarbeiten gibt es einen Justierlaser - Justierschutzbrille zu tragen!

    Empfehlung:

    Jede nach größe des Raumes, muss immer überprüft werden, ob sich noch weitere Personen in der Anlage aufhalten.

    Wir haben mehrere Überwachungskameras installiert, damit die versteckten Ecken sichtbar waren.

    Des Weiteren eine am Laser, damit die Justierung auch von außerhalb möglich war.

    Viel Erfolg

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  • Ich sehe es wie meine Vorschreiber. In der Bedienungsanleitung MUSS der Zustand Wartung beschrieben werden. im Allgemeinem wird ein Laser bei geöffneter Schutzeinhausung am Laser ausgeschaltet. Somit ist die Erzeugung eines Laserstrahls schon ausgeschlossen. Ob der Roboterarm im Handbetrieb noch verfährt ist eine andere Baustelle. Aber der Laser darf dann nicht mehr Aktiv sein. Anderen Falls benötigst du zum betreiben ja nicht nur ein Laserschutzbeauftragten. Wartung und Instandhaltungsarbeiten sind am Laser nicht durch Leihen durchzuführen.