Hi liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage bezüglich Laser um sicher zu sein das ich mal auf den Putz hauen muss.
Wir haben eine neue Laserschweißanlage, darin ist ein Laserklasse 4 verbaut und dieser ist komplett umhaust was daraus ja einen Klasse 1 macht. Soweit so gut.
Nun ist mein Verständnis so, sobald die Schutztür der Zelle geöffnet ist, ist zwar noch ein Schutzlbech um den Laser, allerdings nicht komplett geschlossen, somit wird der Laser ja wieder zur Klasse 4, dadurch müssen wir ja zwingend einen Laserschutzbeauftragten bestellen, da dies ja jeder Einrichter, auch nur zur Reinigung machen kann.
Weiter ist ja ebenfalls ein Laser der Klasse 4 bei der BG zu melden was bisher auch nicht geschehen ist, müssen wir damit mit Konsequenzen rechenen da der Laser schon in Betrieb war und dies vor der ersten Inbetriebnahme getan werden muss?
Vorab schonmal vielen Dank für Eure Unterstüzung und Gedanken!
Gruß Daniel