Hallo liebe Brandschützer.
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, denn im Internet finde ich bislang nur Angaben zu (baulichen oder fliegenden) Veranstaltungsstätten (bzw. Verweise auf die MBO), öffentlichen Veranstaltungen und mindestens dreistelligen Besucherzahlen.
Wir möchten ein Treffen auf einem relativ abgeschiedenen Campingplatz veranstalten mit folgenden Randbedingungen:
- keine öffentliche Veranstaltung, sondern Gästeliste
- weniger als 100 Teilnehmer
- asphaltierte, aber zu schmale Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr und Rettungskräfte
- der Campingplatz liegt inmitten der Natur, zwischen Wiesen und Wäldern, aber nicht inmitten eines Waldes
- es gibt dort eine Grillhütte (Strom- und Wasseranschluss) und einen Lagerfeuerplatz.
- die Gäste sind zum allergrößten Teil Feuerkünstler, die sich mit der Materie auskennen und schon etliche Brandschutzunterweisungen und Workshops mitgemacht haben. In der Regel gibt es zu Beginn solcher Veranstaltungen einen "Fire Safety Workshop". Es sind in der Regel genug Feuerlöscher und Löschdecken vorhanden. Die jeweiligen Bereiche, in denen Feuer erlaubt ist, sind abgesteckt.
- sollte wegen temporärer Trockenheit offenes Feuer verboten sein, wird die Veranstaltung natürlich ins Wasser fallen.
Im Moment bin ich auf dem Stand dass es hierzu keine gesetzlichen Regelwerke gibt und ich als Brandschutzbeauftragter (der meines Wissens nicht gefordert ist) eine Gefährdungsbeurteilung erstelle, die bei der Anmeldung bei der Gemeinde vorgelegt werden könnte.
Bevor ich die Pferde bei Gemeinde und Feuerwehr scheu mache, wollte ich mal in die Runde fragen, ob jemand mir hier schon eine Hilfestellung geben kann.