Eieiei, mit so vielen Antworten in so kurzer Zeit habe ich gar nicht gerechnet. Ich versuche mal auf alles einzugehen.
Privatveranstaltung: Gibt es Unterschiede, wenn die Veranstaltung durch einen Verein ausgerichtet wird? (Immer noch mit Gästeliste, aber nicht alle Gäste sind Vereinsmitglieder) Also öffentlich ist die Veranstaltung auf gar keinen Fall.
Löschdecken: Sind zum Ablöschen von brennenden oder nahezu ausgebrannten Feuertools gedacht. Für alle Tools gibt es zudem ein Rack für die Lagerung.
Es ist keine Show für etwaige Gäste. Alle Gäste sind Feuerkünstler, aber nicht alle spielen gleichzeitig. Tagsüber gibt es Technik-Workshops, ab Sonnenuntergang bis tief in die Nacht wird feuergespielt. Zudem müssen im Übrigen alle Gäste den Sicherheitsworkshop/Brandschutzunterweisung mitmachen.
Ich vermute, dass der Eigentümer wenig Ahnung vom Brandschutz hat und sich mit der Vorlage aller Maßnahmen (und deren Dokumentation und Unterschrift der Teilnehmer) zufrieden geben würde...
Mit Explosionen ist nicht zu rechnen. Es wird kein Benzin sondern in der Regel Lampenöl verwendet. (Auffangwannen sind wie gesagt vorhanden, Bindemittel wäre vielleicht noch eine Idee für etwaige Unfälle.) Rauchsäulen gibt es keine, höchstens vom Lagerfeuer. Aber das Lampenöl verbrennt nahezu rauchfrei.
Befriedete Feuerstelle: Was heißt befriedet? Der Campingbereich ist an einen öffentlichen Weg angebunden. Der "Freizeitbereich" des Campingplatzes ist umzäunt. Anmeldung bei Polizei und Leitstelle sollte kein Problem sein. Genehmigungspflichtig sollte die Veranstaltung jedenfalls nicht sein, da sie auch nicht im öffentlichen Raum stattfindet.
Der "Feuerkünstlerbereich" ist markiert und alle wissen, wo Feuer erlaubt ist und wo nicht, das ist klar geregelt.
Es haben auf dem Campingplatz bereits 2 Veranstaltungen stattgefunden, die nächste wird voraussichtlich etwas größer werden.
Die Zelte, Wohnmobile, Autos stehen abseits vom befriedeten Feier- und somit Feuer-Bereich.
In der Regel wird bei einem normalen Grill-Lagerfeuer auf einem Campingplatz ja kein Feuerlöscher stehen. In der Grillhütte (wo auch eine Feuerstelle mit Schornstein vorhanden ist) hängt einer. Ansonsten wird nur auf dem abgesteckten Bereich gefeuert, das sind etwa 200 m². Um noch genauer zu werden: Bislang liegen am Rand des Bereichs nasse/feuchte Handtücher für die Feuertools sowie 6 kg Schaumlöscher an den jeweils 4 Ecken. Zudem ist natürlich keine synthetische Kleidung erlaubt.
Zum Thema Zufahrtsmöglichkeit: Dann hätte der Campingplatz mit den zwei Feuerstellen doch gar nicht erst gebaut werden dürfen. Und auch Wohnmobile können den Platz anfahren, aber die DIN 14090 wird nicht erfüllt.
reinhard.bock: Ja, da waren wir auch schon und für viele der Gäste ist das ein Pflichttermin, insofern man ein Ticket ergattern kann Auch die Veranstaltung ist nicht für Besucher sondern nur für Flow-Art-Künstler.