Hallo Kollegen,
ich bin mir nicht sicher, ob hier das Thema richtig ist, wenn nicht, bitte einfach in die richtige Kategorie verschieben
Es gibt ein kleines Problem bei meinem Auftraggeber, bei dem ich nicht so richtig weiter weiß. Vielleicht kann mir das Schwarmwissen hier weiterhelfen
Ich erkläre kurz das Problem:
Es handelt sich um ein Verwaltungsgebäude mit Besucherverkehr. Die bodentiefen Fenster sind mit einem Geländer ausgestattet (so ähnlich ein ein französischer Balkon). Dieses Geländer ist aber nur 86cm hoch. Die niedrige Höhe ist mir tatsächlich erst bewusst geworden, als ich mich selbst dagegen lehnte.
Für mich ist dieses Geländer definitiv zu tief und habe den Techniker des Unternehmens darauf hingewiesen und um eine Erhöhung gebeten.
Das Gebäude ist über 12m hoch, daher fordert die HBO eine Geländerhöhe von 1,1m. Deutlich höhe als 0,86cm.
Nun das Problem:
Die Geschäftsführung will nichts unternehmen, bis nicht eindeutig klar ist, ob sie absolut dazu verpflichtet sind eine weitere Geländerstange anzubringen.
Ich bin mir nicht sicher, ob es eine absolute Verpflichtung gibt, da das Gebäude nunmal so errichtetet und freigegeben wurde, wie es nunmal ist (den Satz hört man immer wieder).
Meine Frage:
Gibt es eine Verpflichtung, das Geländer auf aktuellen Stand zu bringen? Ich sehe da zwar eine Gefahrenquelle aber noch keine Gefahr im Verzug...
Chris