Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Unterstützung!
Was ich vielleicht noch hinzufügen sollte, das Unternehmen ist Mieter des Objekts. Der Vermieter fordert für bauliche Änderungen (auch wenn es nur ne simple Geländererhöhung ist, die man einfach andübeln könnte) eine Gesetzesgrundlage. Daher ist die Geschäftsführung auf dem gleichen Tripp...
Meine Gefährdungsbeurteilung wird eine Stütze für die Durchsetzung sein.
Sollte das nicht fruchten, gibt es eine Stelle, die eine Forderung dazu aussprechen kann? Eventuell das Bauamt?
Ist ein harter Schritt, aber ich mache mir bei dem niedrigen Geländer ein wenig Gedanken.
PS: Ich hatte auch vorgeschlagen die Fenster auf die Kippstellung zu setzen und sie dann zu verschließen, so dass nur noch die Techniker die Stellung ändern könnte.
Dieser Vorschlag kam bei den Mitarbeiter absolut gar nicht gut an, da keine Lüftungsanlage vorhanden ist und die Fenster die einzige Möglichkeit ist ein wenig Luftbewegung ins Haus zu bekommen. Wurde also direkt verworfen, was ich aber auch Verstehen kann.
Chris