Beiträge von SiFa-He

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    Hallo Zusammen,

    vielen Dank für eure Unterstützung!

    Was ich vielleicht noch hinzufügen sollte, das Unternehmen ist Mieter des Objekts. Der Vermieter fordert für bauliche Änderungen (auch wenn es nur ne simple Geländererhöhung ist, die man einfach andübeln könnte) eine Gesetzesgrundlage. Daher ist die Geschäftsführung auf dem gleichen Tripp...

    Meine Gefährdungsbeurteilung wird eine Stütze für die Durchsetzung sein.

    Sollte das nicht fruchten, gibt es eine Stelle, die eine Forderung dazu aussprechen kann? Eventuell das Bauamt?

    Ist ein harter Schritt, aber ich mache mir bei dem niedrigen Geländer ein wenig Gedanken.

    PS: Ich hatte auch vorgeschlagen die Fenster auf die Kippstellung zu setzen und sie dann zu verschließen, so dass nur noch die Techniker die Stellung ändern könnte.

    Dieser Vorschlag kam bei den Mitarbeiter absolut gar nicht gut an, da keine Lüftungsanlage vorhanden ist und die Fenster die einzige Möglichkeit ist ein wenig Luftbewegung ins Haus zu bekommen. Wurde also direkt verworfen, was ich aber auch Verstehen kann.

    Chris

    Hallo Kollegen,

    ich bin mir nicht sicher, ob hier das Thema richtig ist, wenn nicht, bitte einfach in die richtige Kategorie verschieben ;)

    Es gibt ein kleines Problem bei meinem Auftraggeber, bei dem ich nicht so richtig weiter weiß. Vielleicht kann mir das Schwarmwissen hier weiterhelfen :)

    Ich erkläre kurz das Problem:

    Es handelt sich um ein Verwaltungsgebäude mit Besucherverkehr. Die bodentiefen Fenster sind mit einem Geländer ausgestattet (so ähnlich ein ein französischer Balkon). Dieses Geländer ist aber nur 86cm hoch. Die niedrige Höhe ist mir tatsächlich erst bewusst geworden, als ich mich selbst dagegen lehnte.

    Für mich ist dieses Geländer definitiv zu tief und habe den Techniker des Unternehmens darauf hingewiesen und um eine Erhöhung gebeten.

    Das Gebäude ist über 12m hoch, daher fordert die HBO eine Geländerhöhe von 1,1m. Deutlich höhe als 0,86cm.

    Nun das Problem:

    Die Geschäftsführung will nichts unternehmen, bis nicht eindeutig klar ist, ob sie absolut dazu verpflichtet sind eine weitere Geländerstange anzubringen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob es eine absolute Verpflichtung gibt, da das Gebäude nunmal so errichtetet und freigegeben wurde, wie es nunmal ist (den Satz hört man immer wieder).

    Meine Frage:

    Gibt es eine Verpflichtung, das Geländer auf aktuellen Stand zu bringen? Ich sehe da zwar eine Gefahrenquelle aber noch keine Gefahr im Verzug...

    Chris

    Hallo an Alle!

    Ein Mitarbeiter von uns hat mit der Ausbildung zum SiFa beim TÜV begonnen.
    Lernstufe 1 hat er hinter sich. Momentan ist aber sehr viel los im Büro, sodass er selbst den Rest gerne aus Fernstudium durchführen würde.
    Gibt es die Möglichkeit, eine schon begonnene Ausbildung mit einem Fernstudium fortzusetzen ?
    Bis die normale Ausbildung fortgesetzt werden könnte, würden wahrscheinlich ein paar Monate vergehen...