Hallo,
ich möchte die Nutzung von privaten Kopfhörern in der Produktion grundsätzlich über eine Gefährdungsbeurteilung ausschließen, und das arbeitsplatzunabhängig. Meine Meinung nach könnte ich das über die Beurteilung „grundlegende organisatorische Faktoren“ abbilden.
Wie steht ihr dazu?
Hat jemand von euch Erfahrungen diesbezüglich?
PS: Ist ein sehr sensibles Thema bei uns.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Tilly