Nutzung von privaten (Musik-) Kopfhörern am Arbeitsplatz (Produktionsumgebung)

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  • Hallo,

    ich möchte die Nutzung von privaten Kopfhörern in der Produktion grundsätzlich über eine Gefährdungsbeurteilung ausschließen, und das arbeitsplatzunabhängig. Meine Meinung nach könnte ich das über die Beurteilung „grundlegende organisatorische Faktoren“ abbilden.

    Wie steht ihr dazu?

    Hat jemand von euch Erfahrungen diesbezüglich?

    PS: Ist ein sehr sensibles Thema bei uns.

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß

    Tilly

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  • Private Elektronik am Arbeitsplatz ist immer ein sensibles Thema. Warum soll der Arbeitgeber das Hören von Musik erlauben?

    Und was passiert, wenn der Mitarbeiter wegen des Hörens von Musik den Feueralarm nicht wahrnimmt?

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ich kann mir schon gut vorstellen, dass das ein sensibles Thema ist.

    Man hat seine lieben Gewohnheiten und die Musik gehört für viele dazu. Es kann nur für alle gemeinsam verboten werden, sonst funktioniert es nicht.

    Alarme, Hilferufe, Geräusche von Maschinen (es kann ja mal was kaputt sein, was man ohne Kopfhörer vielleicht schnell hören würde), gestörte Abläufe und natürlich das erhöhte Unfallrisiko durch Unaufmerksamkeit...

    All das spricht gegen eine Erlaubnis.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ...

    Alarme, Hilferufe, Geräusche von Maschinen (es kann ja mal was kaputt sein, was man ohne Kopfhörer vielleicht schnell hören würde), gestörte Abläufe und natürlich das erhöhte Unfallrisiko durch Unaufmerksamkeit...

    All das spricht gegen eine Erlaubnis.

    Moin,

    aus genau diesen Gründen haben wir das bei uns auch untersagt und wird in der allgemeinen Sicherheitsunterweisung erklärt. Gibt immer wieder Diskussionen. Zu den von caterpilar aufgeführten Problemen gehört dann auch noch das Problem, dass man Stapler und Hubwagen überhört.

    Gruß,

    Hagen

  • Auch wir werden dieses Problem noch bekommen !

    Mittlerweile gibt es sogar Zugelassenen Gehörschutz, mit dem Musik gehört werden kann.

    Die Lautstärke ist dabei begrenzt aber selbst dann halte ich es u.u. noch für Gefährlich !

    Aber egal, der Betriebsrat behauptet, das dies seitens der BG i.O. sein soll und somit ist alles erlaubte ja auch gewollt ||

    Natürlich haben dies Geräte auch alle eine Genehmigung durch die

    EN 352-1 / 352 - 3

    Denke mal, das wird dazu führen, das es bei jeder Arbeitsplatzbewertung eine stark umkämpfte Runde geben wird.

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Danke euch.

    Gena aus diesen Gründen wollen wir das ja auch untersagen.

    Die Frage ist: Wie habt ihr das eingestielt... über eine GB oder wurde das seitens des Vorgesetzen angewiesen?

    Unser BR hat da leider kein Verständnis für. Das ist unser Problem.

  • Der Arbeitgeber verbietet es durch einen Aushang und das wars. Und da ich selber Br Vorsitzender bin, frag doch bitte mal deinen Br wo er diesen Blödsinn mit der BG her hat?

  • Da sehe ich keine Chance, es pauschal zu verbieten, da lt. Betriebsrat es die Mitarbeiter in Ihrer individualität zu stark einschränken würde.

    Wir werden jeden Arbeitsplatz entsprechend analysieren müssen und in der GB bewerten.

    Natürlich wird es aber auch dazu führen, das an einigen Arbeitsplätzen selbige erlaubt sein müssen aber ich weigere mich einfach, diese Art von Gehörschutz generell zu erlauben !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Nun ja, da haben wir´s einfacher. In Ex-Bereichen ist´s prinzipiell verboten. Anders sieht es da schon im Büro aus. Auch da haben MA teilweise Musik über ihre Kopfhörer laufen. Das ganze wurde mittels Corona sogar noch akzeptierter gehandhabt.

    Und es fällt auch schwer zu argumentieren, dass man Alarme nicht mehr hört, wenn ich in einer Online Sitzung bin. *IroAN* obwohl es so ist *IroAus* .

    Schließlich muss ich meinen Job erledigen. ich denke es dauert nicht mehr lange, bis in den Büros auch die ersten Blitzleuchten auftauchen (Star Trek läßt grüßen) :spa:

    Wie schon oben erwähnt, bei Verkehrswegen oder Arbeitsplätze deren sicherer Betrieb korrektes hören erfordert, dürfte die Regelung eine Verbotes über eine GBU kein Problem darstellen.

    Der Rest wäre dann Führungsverhalten vs. Duldung.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hi,

    Lassen sich Unfälle auf das Tragen von Kopfhörern zurückführen oder gab es schon Beinahunfälle? Das wären 2 sehr starke Argumente es zu verbieten. Zur Not melde selbst einen Beinahunfall.

  • Da sehe ich keine Chance, es pauschal zu verbieten, da lt. Betriebsrat es die Mitarbeiter in Ihrer individualität zu stark einschränken würde.

    Individualität dürfen die Beschäftigten gerne in ihrer Freizeit ausleben, am Arbeitsplatz zählt die arbeitsvertraglich zu leisten die Arbeit.

    Hörbarkeit von Warnsignalen würde ja schon erwähnt. Ein weiters Argument wäre die Lärmbelastung. Einfach mal so einen Musikfan bitten seinen Kopfhörer mit seiner Lieblingsmusik zu beschallen. Dann Kopfhörer abnehmen und den Schallwandler an das Lärmmessgerät halten. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man hier bei Werten über 80 dB(A) landet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,

    viele Dank für eure Beiträge!

    Ich werde das Thema bei uns allgemeingültig in der GBU "Grundlegende organisatorische Faktoren" mit berücksichtigen und den BR mit einbeziehen. Ich denke, dass das ein guter Ansatz ist... und so muss ich nicht jede einzelne GBU anfassen.

    VG

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  • Dieser "erlaubte/zugelassene" Gehörschutz hat intern eine Begrenzung auf 80/85 db(A).

    Wie schon geschrieben auch ich bin kein Freund dieser Geräte, da hilft einfach nur die GB durchzuführen !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • ber egal, der Betriebsrat behauptet, das dies seitens der BG i.O. sein soll und somit ist alles erlaubte ja auch gewollt ||

    Wenn das von der BG so in Ordnung ist, dann würde ich einfach Kontakt mit eurer Aufsichtsperson aufnehmen und um eine entsprechende Stellungnahme bitten. Dann siehst du genau was die BG für eine Einstellung dazu hat.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Ich vermute, ihr müsstet die privaten Kopfhörer überhaupt nicht verbieten. Reicht nicht eine Regelung, dass private Handys während der Schicht im Spind bleiben müssen? Oder stecken die Kopfhörer im Firmen PC?

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  • Ob privat oder gestellter Gehörschutz mit Bluetooth benutzt wird, wäre nicht mein Problem, ich sah das Problem in dem überhören von gefährlichen Situationen...

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Moin,

    wäre ich eine SiFa, würde ich mich da entspannt zurücklehnen und abwarten, was der Chef entscheidet. Wenn er es verbietet, alles in Butter. Wenn er es erläuben will, dann würde ich ihn beraten und auf die Risiken hinweisen. Wenn er es dann immer noch erlauben will, ist es sein Risiko und nicht mehr mein Bier.

    Das ist erst einmal kein Thema des Arbeitsschutzes sondern der Organisationshoheit und Weisungsbefugnis des Arbeitsgebers.

    Just my 2 cent.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.