Gebotszeichen - Gehörschutz benutzen

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  • Hallo zusammen, wie seht Ihr das. Ich habe bei uns im Metallbereich das Gebotszeichen - Gehörschutz benutzen an einer Stanze angebracht. Besteht dadurch die Verpflichtung immer Gehörschutz zu tragen? Ich war der Meinung wenn "leise" Arbeiten auf der Maschine sind, z.B. Alu stanzen MAK Wert unter 80 DBA gibt es nur die Empfehlung Gehörschutz zu tragen , nicht die Verpflichtung.

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  • Tja, DAS ist das schöne an Gebotszeichen. Wenn sie aufgehängt werden, ist die Befolgung verpflichtend (Gebot = Anordnung).

    Der teilweise inflationäre Umgang mit diesen Zeichen, macht eine korrekte Befolgung jedoch durchaus manchmal schwierig.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wenn die Gefährdungsbeurteilung und die Abarbeitung der TOP-Maßnahmenhierarchie ergibt, dass Gehörschutz erforderlich ist, muss er unter Umständen (siehe Auslösewerte) auch getragen werden.

    Wie oben schon gesagt, ist das blaue Gebotsschild Ausdruck der Anweisung, den Gehörschutz zu tragen. Dann darf die praktische Unterweisung im Tragen des Gehörschutzes nicht vergessen werden. Gehörschutz ist PSA Kategorie III.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hi, ab 80dB muss Gehörschutz angeboten werden. Ab 85dB verpflichtend zu tragen.

    Das steht so wo?

    Ich habe bei uns im Metallbereich das Gebotszeichen - Gehörschutz benutzen an einer Stanze angebracht. Besteht dadurch die Verpflichtung immer Gehörschutz zu tragen?

    Ich würde im Lärmbereich immer Gehörschutz empfehlen, auch wenn dort temporär die Schwellen nicht überschritten werden. Ausnahme: Revisionsarbeiten, bei denen die Lärmquelle nicht aktiv werden kann, da könnte man dann auf den Gehörschutz verzichten.

    Problem bei Dir ist doch, dass je nach verwendetem Material entweder ein Lärmbereich besteht oder nicht. Jetzt hast Du mehrere Möglichkeiten:

    1. Dauerhaft als Lärmbereich kennzeichnen mit entsprechenden Maßnahmen.

    2. Temporär als Lärmbereich kennzeichnen, wenn das entsprechende Material verarbeitet wird.

    Bei Methode 2 hast Du immer den menschlichen Faktor als "Fehlerquelle" dabei. Da wird dann ganz vergessen, dass man ja heute Stahl stanzt und es deswegen ein Lärmbereich ist man hat den Bereich aber nicht gekennzeichnet und trägt auch keinen Gehörschutz oder bei lärmarmem Material wird vergessen das Schild abzuhängen usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Da steht dann aber auch Tageslärmexpositionspegel bzw. Spitzenschalldruckpegel. Das muss schon berücksichtigt werden.

    Man kann somit durchaus eine gewisse Zeit bei einem Pegel von z.B. 90 dB(A) verbringen, ohne Gehörschutz und dabei möglicherweise den Tageslärmexpositionspegel, welcher die Auslöseschwelle definiert, unterschreiten. => kein Gehörschutz erforderlich.

    Das IFA bietet dazu nette Tools an.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Man kann somit durchaus eine gewisse Zeit bei einem Pegel von z.B. 90 dB(A) verbringen, ohne Gehörschutz und dabei möglicherweise den Tageslärmexpositionspegel, welcher die Auslöseschwelle definiert, unterschreiten.

    Du musst doch unabhängig von der Tageslärmexposition ab 85dB Gehörschutz zur Verfügung stellen, soweit ich weiß. :/

    Dann würde ich ihn auch nur bei kurzem Aufenthalt anziehen.8)

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Nein, die Auslöseschwellen sind klar definiert. Habe ich z.B. eine Maschine, die jeden Tag nur eine halbe Stunde läuft und dabei eine über die Laufzeit ermittelte Schallexposition von 90 dB(A) bewirkt, erreiche ich dadurch weder die untere noch die obere Auslöseschwelle => kein Gehörschutz notwendig.

    Empfehlenswert ist es natürlich trotzdem, wenn man in die Nähe dieser laufenden Maschine muss, dabei Gehörschutz zu tragen.

    Würde ich bei jedem Schallereignis, das die 80 bzw. 85 dB(A) überschreitet, egal wie lange das dauert, auf Gehörschutz bestehen, dürfte keine Schulung mit Mikrofonunterstützung oder Vortrag mit Beifall mehr stattfinden, denn da werden kurzzeitig diese Werte durchaus überschritten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei dB(A) ist aber der Tages-/Schichteexpositionswert gemeint, nicht ein Schallereignis. War wohl nur ein kleiner Verschreiber in der Eile, oder?

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Du musst doch unabhängig von der Tageslärmexposition ab 85dB Gehörschutz zur Verfügung stellen, soweit ich weiß. :/

    Dann würde ich ihn auch nur bei kurzem Aufenthalt anziehen.8)

    Der Tages-Lärmexpositionspegel ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf acht Stunden.
    Hier ist es kurz beschrieben:

    https://www.bgetem.de/arbeitssicherh…ngen-beurteilen

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo 6prozent,

    wir haben bei uns auch solche Arbeitsplätze mit wechselnden Lärmbelastungen. Da ist dann unter dem Gebotszeichen ein Zusatz...z.B. "Bei Schleifarbeiten" oder "Bei Nutzung Hydraulikhammer"...halt so wie im Straßenverkehr ja auch die Schilder mit Zusatzschildern versehen sein können.

    Gruss

    EHS Mann

  • Natürlich ist ein Gebot kein Angebot sondern eine Verpflichtung.

    Bei aller Genauigkeit mit der Grenze des Angebots von 80 db(A) sollte man nur im Hinterkopf halten, dass Experten auch die Grenze von 80 noch für zu hoch halten und es auf keinen Fall gleichbedeutend mit "nicht gesundheitsschädigend" ist.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hi,

    die Kennzeichnungspflicht ist in der TRLV Lärm Teil 3 geregelt. Für Maschinen in Kapitel 5 Absatz 3:

    (3) Ferner sind Maschinen zu kennzeichnen, in deren Betriebsanleitung (gemäß 9. ProdSV) ein A-bewerteter Emissionsschalldruckpegel von 85 dB(A) oder mehr ausgewiesen wird, wenn bei deren beabsichtigter Verwendung einer der oberen Auslösewerte überschritten werden kann. Dies gilt auch für handgehaltene oder handgeführte Maschinen. Dies ist nicht erforderlich, wenn diese Maschinen in einem gekennzeichneten Lärmbereich verwendet werden.

    Die ASR A1.3 definiert in Kapitel 3 die Gebotszeichen:

    3.5 Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt.

    Aus meiner Sicht ist somit der Gehörschutz zu tragen, wenn das Gebotszeichen angebracht ist. Außer es sind wie von EHS-Mann beschriebene Zusatzangaben zum Gebotsschild vorhanden.

    schöne Grüße

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  • Hallo zusammen, wie seht Ihr das. Ich habe bei uns im Metallbereich das Gebotszeichen - Gehörschutz benutzen an einer Stanze angebracht. Besteht dadurch die Verpflichtung immer Gehörschutz zu tragen? Ich war der Meinung wenn "leise" Arbeiten auf der Maschine sind, z.B. Alu stanzen MAK Wert unter 80 DBA gibt es nur die Empfehlung Gehörschutz zu tragen , nicht die Verpflichtung.

    Die Frage ist erstmal, in welcher Funktion du da agierst? Bist Du weisungsbefugt?

    Ist das Gebotszeichen das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung und der Gehörschutz entsprechend eine Maßnahme nach §3 ArbSchG?

    Falls ja, besteht Benutzungspflicht.(SGB VII §21; ArbSchG §15)