Servus und Hallo zusammen,
folgendes ist mir aufgefallen. Ein gewissenhafter Kunde hat ein Gefahrstoffkataster erstellt und ich soll einmal einen Blick drauf werfen - soweit so gut.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass einige "Gefahrstoffe" in Abschnitt 2 keine H-Sätze haben, allerdings in Abschnitt 16 wohl welche hinterlegt sind.
Und jetzt komme ich ins Grübeln...
Reicht es keine H-Sätze zu notieren da in Absatz 2 nicht vorhanden oder müssen alles H-Sätze nach Abschnitt 16 ins Gefahrstoffkataster?
Danke für Eure Ideen und Anregungen!:doppelthumbsup:
Grüße