Regalprüfung nach DGUV Regel 108-007 / Betriebssicherheitsverordnung

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  • Wer prüft eure Regale? 47

    1. interne Person (28) 60%
    2. externer Dienstleister (27) 57%
    3. welche Regalprüfung? (6) 13%

    Guten Tag,

    wir (Sifa, Lagerist, Abteilungsleiter, Werksleiter) planen die Regalprüfung an unserem Standort


    Arten der Regale:

    - Bücherregale (keine Prüfung),

    - Aktenregale,

    - Lagerregale,

    - Schwerlastregale (Bestückung per Hand)

    - Schwerlastregale (Bestückung per elektr.Ameise)

    - Schwerlastregale (Bestückung per FFZ)


    Prüfgrundlage:

    Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung / DGUV Regel 108-007

    (DIN EN 15635 enthält Informationen und ist keine Rechtsgrundlage)

    Eine Gefährdungsbeurteilung für die Regale wurden überarbeitet und Maßnahmen (Prüfintervall, Prüfart, Prüfvoraussetzungen, Dokumentation) hinzugefügt.


    Durchführung:

    Befähigte Person wird der Lagerist (Bennennung durch den Werksleiter)

    - Berufsausbildung (=Schlosser), seine Berufserfahrung (=15 Jahre Lagerist) und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit (=täglich)

    - Er kennt sich mit Regalen aus und hat auch schon einige aufgebaut.

    - Der Abteilungsleiter ist von der Leistung des Lageristen überzeugt und traut ihm die Prüfung zu.


    Prüfung:

    Täglich

    - Tägliche Sichtkontrolle vor Arbeitsaufnahme (alle Mitarbeiter)

    - Ohne Dokumentation


    Regale alle 12 Monate / Schwerlastregale alle 6 Monate

    - Durch Lageristen (befähigte Person)

    - Sichtkontrolle

    - Sichtkontrolle auf Beschädigungen

    - Sichtkontrolle auf Verformung

    - Überprüfung des Anfahrschutzes / Durchschiebeschutz (wenn vorhanden)

    - Kontrolle mittels Prüfleere in Anlehnung der Prüfleere DIN EN15635

    - Dokumentation


    Schulung:

    - Sifa hat eine Schulung DIN EN 15635

    - Lagerist und Sifa kennen die DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635

    - Die Prüfung wurde dem Lageristen erklärt und gemeinsam ein Musterregal durchgearbeitet.

    - Dokumentation: i.O. / n.i.O – Empfänger Instandhaltung



    Nach der DGUV Regel 108-007 reicht diese Regalprüfung aus.

    Wird hier dennoch eine jährliche externe Prüfung empfohlen? Das Schwerlastregal mit FFZ Bestückung steht an einer Wand, ordnungsgemäß befestigt, mit Anfahrschutz an jeder Stütze, Fach- und Feldlasten sind vorhanden. Zutrittsberechtigt nur Lagerarbeiter.



    Besten Dank

    merle

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  • Wir prüfen bei uns auch die Schwerlastregale durch die interne befähigte Person (mich).

    Ich darf auf Grund meines Lehrgangs Schwerlastregale wiederkehrend prüfen (keine Erstabnahme). Ausgenommen sind Hochregallager und automatisierte Regallager, für diese würde ich eine Weiterbildung benötigen.

    Wie wir wissen, kann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung der Mitarbeiter auch ohne Lehrgang zur "befähigten Person" ernannt werden, dass ist soweit in Ordnung. Wichtig ist aber, dass die DIN EN 15635 genau regelt was und wie zu prüfen ist und wie eventuelle Schäden zu bewerten sind.

    Mir ist nämlich nicht ganz klar, wie eine "Kontrolle mittels Prüflehre" bei der Regalprüfung aussehen soll.

  • In meinem aktuellen Betrieb werden ebenfalls sämtliche Regale extern geprüft.

    Obwohl wir durchaus fähige Personen hätten die dazu in der Lage wären.

    Dies ist aber der Firmenkultur geschuldet - so viel wie möglich extern vergeben damit die Verantwortung nicht im Haus hängt...

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  • Mir ist nämlich nicht ganz klar, wie eine "Kontrolle mittels Prüflehre" bei der Regalprüfung aussehen soll.

    Die käuflich zu erwerbenden Prüflehren dienen nur der schnellen Überprüfung auf Einhaltung der vorgegebenen Toleranzen. Du musst nicht umständlich mit dem Gliedermesstab o.ä. rumfummeln.

    path1468.jpg

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Bei uns kommt eine externe Firma ins Haus welche alle Regale aufgenommen hat und jährlich prüft.

    Intern wollen wir "Regalchecker" ausbilden, die eine Sichtkontrolle der Regale übernimmt.

    Welche Regale davon betroffen sind, ist in der Gefährdungsbeurteilung zu klären.

  • Bei allen Betrieben die ich betreue, machen die das extern.

    Die meisten sagen, dass das mit der Haftung zu tun hat. Und ihre eigenen Beschäftigten sollen arbeiten und nicht rumhängen. ;)

    Viele die ich kenne machen Pauschalprüfverträge mit sojemandem wie z.B. (KEINE WERBUNG) KPS. Die machen dann einmal im Jahr eine Prüfwoche. Alle Elektrogeräte, alle Regale, alle FFZ, alle Rolltore usw. Mit Dokumentation und allem drum und dran...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Wir wir es machen bzw. Personen die es machen sollten:

    - Bücherregale und Aktenregale: äh keine Prüfung

    - verfahrbare Aktenregale: jährlich extern durch Hersteller

    - Lagerregale: intern (Hausmeister)

    - Schwerlastregale im Lager: intern (Hausmeister)

    - Schwerlastregale mit Staplerbestückung: extern

    Dokumentierte Prüfung: 1/Jahr

    Eine messende Prüfung haben wir nur bei den Schwerlastregalen. Ansonsten "OK" & "gesperrt".

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  • Bei allen Betrieben die ich betreue, machen die das extern.

    Die meisten sagen, dass das mit der Haftung zu tun hat. Und ihre eigenen Beschäftigten sollen arbeiten und nicht rumhängen. ;)

    Viele die ich kenne machen Pauschalprüfverträge mit sojemandem wie z.B. (KEINE WERBUNG) KPS. Die machen dann einmal im Jahr eine Prüfwoche. Alle Elektrogeräte, alle Regale, alle FFZ, alle Rolltore usw. Mit Dokumentation und allem drum und dran...

    Aber es wird doch gefordert, dass Regale, die unter Schäden verursachenden Einflüssen stehen, öfter kontrolliert werden müssen?

  • Aber es wird doch gefordert, dass Regale, die unter Schäden verursachenden Einflüssen stehen, öfter kontrolliert werden müssen?

    Dafür gibts monatliche Begehungen... . Ich meinte die dokumentierte Prüfung mit Kleberle....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Für die kleinen im Laborbereich erfolgt im 3 monatigen Zyklus eine Bewertung durch den Sicherheitsbeauftragten.

    Hmm... ist der Sicherheitsbeauftragte denn dazu befähigt, das Regal, oder deren Zustand bewerten zu können?

    Unsere Sifa sagt da ganz klar, nö, das darf oder kann nur eine entsprechend ausgebildete Person.

  • Hmm... ist der Sicherheitsbeauftragte denn dazu befähigt, das Regal, oder deren Zustand bewerten zu können?

    Unsere Sifa sagt da ganz klar, nö, das darf oder kann nur eine entsprechend ausgebildete Person.

    Ich sag: Es kommt auf die Person an.

    Es gibt eine Handlungsanleitung und eine Checkliste. Und es gibt auch den gesunden Menschenverstand, gepaart mit einer technischen Ausbildung (im besten Fall).

    Einen Check (nicht die jährlich wiederkehrende Prüfung!) kann so ziemlich jeder machen, der das Verständnis, das Verantwortungsbewusstsein, eine entsprechende Einweisung ins Thema und eine entsprechende Checkliste hat.

    Und mal im Ernst... man bildet ja nicht den letzten Hilfsarbeiter und Nasenbär dieser Welt zum Sibe aus...

    Man muss halt schauen...

    Ein/e Sibe ausm Labor... würde ich sagen: Naja.

    Ein/e Sibe aus der Verkaufsabteilung: würde ich sagen: NÖ!

    Ein/Sibe aus dem Metallbau: würde ich sagen: AUF JEDENFALL!

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • hast du da nicht jemand vergessen?

    Oh verdammt. Du hast Recht...

    Ein/e Sibe/Christal Otti/e/r/sie/es/dasSmussmit

    Ich Schussel

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    Mike

  • Unsere Sifa sagt da ganz klar, nö, das darf oder kann nur eine entsprechend ausgebildete Person.

    Es handelt sich doch anscheinend um Kleinregale, also nichts mit Schwerlast und auch keine Bestückung durch Flurförderzeuge, sondern Handbestückung. Somit vergleichbar mit einem Bücherregal. Da halte ich die 3 monatliche Bewertung schon für einen sehr kurzen Zeitraum.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hmm... ist der Sicherheitsbeauftragte denn dazu befähigt, das Regal, oder deren Zustand bewerten zu können?

    Unsere Sifa sagt da ganz klar, nö, das darf oder kann nur eine entsprechend ausgebildete Person.

    Der Sifa hat an einem Kurs für die Regalprüfung teilgenommen.