Beiträge von -Jan-

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    Bei allen Betrieben die ich betreue, machen die das extern.

    Die meisten sagen, dass das mit der Haftung zu tun hat. Und ihre eigenen Beschäftigten sollen arbeiten und nicht rumhängen. ;)

    Viele die ich kenne machen Pauschalprüfverträge mit sojemandem wie z.B. (KEINE WERBUNG) KPS. Die machen dann einmal im Jahr eine Prüfwoche. Alle Elektrogeräte, alle Regale, alle FFZ, alle Rolltore usw. Mit Dokumentation und allem drum und dran...

    Aber es wird doch gefordert, dass Regale, die unter Schäden verursachenden Einflüssen stehen, öfter kontrolliert werden müssen?

    Die Rampe ist ein Arbeitsmittel und mobil ist sie auch, da nicht fest installiert. ;)

    Natürlich versteht die TRBS 2111 unter mobilem Arbeitsmittel vereinfacht zusammengefasst alles was fährt. Aber bei der Maßnahmenhierarchie gilt immer noch das (S)TOP Prinzip. Bevor ich da also PSA empfehle müssen die anderen Maßnahmen nicht ausreichend sein.

    Bei der hier erwähnten Rampe reicht meiner Meinung nach ein Sicherheitsschuh nicht aus, sondern ich muss zunächst die Rampe fixieren, sofern dies technisch möglich ist. Wird jetzt ein schwerer Wagen über die Rampe transportiert, kann der Sicherheitsschuh trotzdem noch erforderlich sein, denn der schwere Wagen ist ja dann das bewegte Objekt, von dem die Gefahr ausgeht. Das bewirkt aber nicht, dass ich deswegen dann auf die Fixierung der Rampe verzichten kann. Wenn man jetzt die Rampe angebracht hat, sollte man sich mal die Steigung betrachten. Dazu gibt es ja auch Vorgaben. Bei einer Rampe über einer Treppe, gehe ich davon aus, dass die Steigung zu groß ist, um dort manuell zu fahren.

    Okay, danke für deine Erläuterung. Ich hätte jetzt tatsächlich nur die PSA (bei der Rampe) betrachtet. Danke für die Sichtweise

    Schau mal in die TRBS2111 Teil 1 da findest Du bei den Maßnahmen deutlich mehr als PSA.

    Bezieht sich die TRBS nicht "nur" auf mobile Arbeitsmittel? Ich sehe die Rampe eher als Hilfsmittel oder? Ich frage, da ich auch gerade am Praktikumsbericht sitze. Danke

    Hallo zusammen,
    vielen Dank für das gut organisierte Forum hier, welches uns in der BG empfohlen wurde.



    Kurz zu mir, ich bin 32 Jahre und arbeite seit ca. 1,5 Jahren bei uns in der Abteilung HSE (Gesundheit, Arbeit und Umweltschutz).
    Deshalb auch die Entscheidung, die SiFa Ausbildung zu beginnen. Habe jetzt die dritte Woche hinter mir und immer dankbarer das Forum hier nutzen zu können.



    Grüße

    :doppelthumbsup::50:

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich würde mir im ersten Schritt den Prozess mit dem Bediener und Vorgesetzten anschauen.

    Wenn das ganze zu stark nach Produktion aussieht, würde ich eine Empfehlung abgeben, die Maschine vom Hersteller nachrüsten zu lassen.

    Wenn nicht, muss der Vorgesetzte eine neue Gefährdungsbeurteilung machen, bei der ich unterstützen kann.

    Verweisen werde ich auf die BetrSichV § 6 / 2

    Ich danke Euch.

    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine etwas komplizierte (bestimmt lösbare) Frage.

    Ich bin als angehende SiFa tätig und mir ist etwas aufgefallen, was ich vorab klären möchte.

    Wir haben eine automatisierte Schweißanlage, die Längsnähte schweißt und komplett abgeriegelt ist.

    Bei Nacharbeiten allerdings kann der bzw. stellt der Kollege die Maschine auf Einstellbetrieb und kann somit mit überbrückter Sicherheitseinrichtung das nach zu arbeitende Teil einlegen, den Draht positionieren und anfahren. Vom Betrieb wurde alles gemacht, damit sich der Mitarbeiter nicht die Augen verblitzt oder verletzten kann.

    Jetzt zu meiner Frage. Kann ich die Maschine im "Sonderfall" kurzfristig in diesem Einstellbetrieb betreiben, wenn ich alles in einer Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und einer Unterweisung aufnehme und die Tätigkeit detailliert beschreibe, in welchem Fall unter bestimmten Bedingungen gearbeitet werden darf.

    Ansonsten könnte ich auf dieser Maschine keine Bauteile einlegen, die nach geschweißt werden müssen.

    Danke für Eure Hilfe.

    Grüße*DueEi*