Hallo zusammen,
ich habe da mal eine etwas komplizierte (bestimmt lösbare) Frage.
Ich bin als angehende SiFa tätig und mir ist etwas aufgefallen, was ich vorab klären möchte.
Wir haben eine automatisierte Schweißanlage, die Längsnähte schweißt und komplett abgeriegelt ist.
Bei Nacharbeiten allerdings kann der bzw. stellt der Kollege die Maschine auf Einstellbetrieb und kann somit mit überbrückter Sicherheitseinrichtung das nach zu arbeitende Teil einlegen, den Draht positionieren und anfahren. Vom Betrieb wurde alles gemacht, damit sich der Mitarbeiter nicht die Augen verblitzt oder verletzten kann.
Jetzt zu meiner Frage. Kann ich die Maschine im "Sonderfall" kurzfristig in diesem Einstellbetrieb betreiben, wenn ich alles in einer Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und einer Unterweisung aufnehme und die Tätigkeit detailliert beschreibe, in welchem Fall unter bestimmten Bedingungen gearbeitet werden darf.
Ansonsten könnte ich auf dieser Maschine keine Bauteile einlegen, die nach geschweißt werden müssen.
Danke für Eure Hilfe.
Grüße