Maschine im Einstellbetrieb ohne Sicherheitseinrichtungen.

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  • Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine etwas komplizierte (bestimmt lösbare) Frage.

    Ich bin als angehende SiFa tätig und mir ist etwas aufgefallen, was ich vorab klären möchte.

    Wir haben eine automatisierte Schweißanlage, die Längsnähte schweißt und komplett abgeriegelt ist.

    Bei Nacharbeiten allerdings kann der bzw. stellt der Kollege die Maschine auf Einstellbetrieb und kann somit mit überbrückter Sicherheitseinrichtung das nach zu arbeitende Teil einlegen, den Draht positionieren und anfahren. Vom Betrieb wurde alles gemacht, damit sich der Mitarbeiter nicht die Augen verblitzt oder verletzten kann.

    Jetzt zu meiner Frage. Kann ich die Maschine im "Sonderfall" kurzfristig in diesem Einstellbetrieb betreiben, wenn ich alles in einer Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und einer Unterweisung aufnehme und die Tätigkeit detailliert beschreibe, in welchem Fall unter bestimmten Bedingungen gearbeitet werden darf.

    Ansonsten könnte ich auf dieser Maschine keine Bauteile einlegen, die nach geschweißt werden müssen.

    Danke für Eure Hilfe.

    Grüße*DueEi*

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  • Klar geht das, das wäre dann die Gefährdungsbeurteilung für den Betriebszustand "Einrichten" oder "Handbetrieb", nicht die für den Betriebszustand "Automatikbetrieb".

    Wenn sichergestellt ist, dass das Schutzziel erreicht wird, ist das kein Problem.

    Es gibt ja auch noch andere Betriebszustände, wo die Sicherheitseinrichtungen für den Automatikbetrieb nicht anwendbar sind, "Prozessbeobachtung", "Störungsbeseitigung" etc.

    Wenn man mal "Einrichten" oder "Einrichtbetrieb" googelt, kommen diverse BGIs wo etwas zu unterschiedlichen Betriebszuständen drinsteht

  • Moin,

    bitte beachten:

    Im Einstellbetrieb oder Rüstbetrieb oder Handbetrieb sind Sicherheitsvorkehrungen und auch Endschalter oft nicht aktiv!

    Hier übernimmt der Maschinenbediener die Verantwortung. Er will ja ganz bewußt an bestimmte Grenzen ranfahren.

    Dieser Betrieb ist nicht für ein normales Arbeiten (Produktion) gedacht. Oft ist dabei auch nur eine minimale Geschwindigkeit möglich.

    What ever, es ist immer mit Bedacht und Vorsicht zu geniessen. Versuche alle Risiken sauber zu dokumentieren. Was könnte wenn, wo, wie passieren?

    Auch sollte das nicht die SiFa machen. Sie kennt die Maschine nicht so gut. Maschinenführer Nr.1 und der Vorgesetzte haben da sicherlich mehr Sachkunde.

    Evtl. würde ich dazu den Hersteller ansprechen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich würde mir im ersten Schritt den Prozess mit dem Bediener und Vorgesetzten anschauen.

    Wenn das ganze zu stark nach Produktion aussieht, würde ich eine Empfehlung abgeben, die Maschine vom Hersteller nachrüsten zu lassen.

    Wenn nicht, muss der Vorgesetzte eine neue Gefährdungsbeurteilung machen, bei der ich unterstützen kann.

    Verweisen werde ich auf die BetrSichV § 6 / 2

    Ich danke Euch.

  • Hi Jan,

    eine Maschine bei geöffneter oder ausgeschalteter Schutzeinrichtung zu betreiben ist grundsätzlich möglich. Allerdings sind hier einige Punkte zu beachten, die bereits der Maschinenhersteller umgesetzt haben sollte:

    - Betriebsartenwahlschalter - nur "Einrichtbetrieb" möglich, keine anderen Steuerungs- oder Betriebsarten

    - der Betrieb gefährlicher Funktionen (Bewegungen) ist nur möglich, solange die entsprechenden Befehlseinrichtungen betätigt werden (Zustimmtaster 3-stufig + Freigabetaster)(beide Hände gebunden)

    - der Betrieb gefährlicher Funktionen (Bewegungen) ist nur unter geringeren Risikobedingungen möglich, also reduzierte Geschwindigkeit, reduzierte Leistung, Einzelschrittbetrieb, ...

    - ...

    Siehe hierzu Maschinenrichtlinie Anh. I Nr 1.2.5.


    Hat die Maschine eine solche Betriebsart?

    Viele Grüße

    Q901S

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