Beiträge von MaHuber
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Servus,
hast Du schon mal beim Hersteller des Flurförderzeugs nachgefragt, bzgl. Einsatzgebiet?
Vielleicht kann der was liefern.
GrußMarkus
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Hallo Zusammen,
bei uns wird zwischen einem Arbeitsplatz im Home Office und mobilem Arbeiten unterschieden.
Home Office: komplette Ausstattung und wird jährlich überprüft. Kein Anspruch auf einen Büroarbeitsplatz am Standort. Nur "Hotelarbeitsplatz" möglich.
Mobiles Arbeiten: hat nur seinen Lab Top - keine Überprüfung. Fest zugeteilter Arbeitsplatz am Standort.
Die Arbeitszeit bleibt bei beiden Varianten 8 Std. pro Tag
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Servus,
ich habe den Ausbilder für Flurförderzeugführer bei der VBG gemacht. Die bieten die Kurse nach wie vor für Mitglieder kostenlos an. (Teilnahmevoraussetzungen beachten!!)
Dein Betrieb muss Dich nur freistellen.
GrußMarkus
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MaHuber kann man davon eine deutsche Demo sehen bzw. in einer Demo stöbern?
https://www.ehs.com/ hier wäre der Link dazu. Wir haben eine angepasste Software, leider nur in englischer Sprache.
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Hallo Nina,
wir nutzen die Software Velocity EHS für die Meldung von Incidents, Hazards und Near Misses.
Jeder Mitarbeiter hat darauf Zugriff und kann somit zeitnahe die Vorfälle melden.
Andere Meldungen, wie z.B. Vorkommnisse im Labor werden über Power Apps abgearbeitet.
GrußMarkus
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Servus,
bei uns sind alle Dokumente für jeden Kranführer, bzw. Flurförderzeugführer digital hinterlegt und einsehbar. Da der Benutzerkreis überschaubar ist, wurde dies bis jetzt so akzeptiert.
GrußMarkus
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Sicherheits-Feuer-Salamander (wegen der Sicherheit, Schwarz-Gelbes Flatterband) - SFS
Die Abkürzung SFS ist in Bayern schon für die Staatliche FeuerwehrSchule belegt .
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Gratulation zur bestandenen LEK 1 und weiterhin viel Erfolg
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Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ist ebenfalls noch entscheidend:
Solange die maximale Geschwindigkeit nicht mehr als 6 KM/h beträgt ist keine Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" erforderlich (siehe Punkt 1.2).
Auszug aus dem DGUV Grundsatz:
1.2: Dieser DGUV Grundsatz findet keine Anwendung auf Flurförderzeuge, die
durch eine mitgehende Bedienperson, auch Mitgänger genannt, gesteuert
werden.
Gemäß §7 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ genügt es, dass
die Bedienpersonen in der Handhabung dieser Geräte unterwiesen sind.
Die Beauftragung der Bedienpersonen muss in diesem Fall nicht schriftlich erfolgen. Die Unterweisung in der Handhabung von Mitgänger-Flurförderzeugen sollte aus einem praktischen und einem theoretischen Teil
bestehen und sicherstellen, dass Bedienpersonen alle für ihre Tätigkeit
erforderlichen rechtlichen Grundlagen kennen und Fahrmanöver sicher
beherrschen. -
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Hallo Max,
herzlich willkommen im Forum. Auf gute Gespräche .
Weiterhin viel Erfolg bei Deinen Prüfungen.
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Die Bauministerkonferenz veröffentlichte eine Fortschreibung der M-GarVO (PDF-Download).
Berücksichtigt sind aktuelle Erkenntnisse aus den VB-Einsatzstellenbewertungen und insbesondere die höheren Brandlasten moderner Fahrzeuge (unabhängig von der Antriebsart).
Neben zahlreichen zu vertretenden Erleichterungen finden sich insbesondere Klarstellungen zu Feuerwehrplänen, Rauchableitungen und Objektfunkanlagen.
Dass offen verlegte Hochspannungsleitungen oberhalb von 1.000 V nun untersagt sind, berücksichtigt die erhebliche Gefahr für die Einsatzkräfte. Ebenso sind die bisherigen, bewährten Ermessensentscheidungen unserer Feuerbeschau bei den betrieblichen Vorschriften nun praxisnah enthalten: Ein zusätzlicher Satz Reifen und Fahrzeugzubehör für ein Kraftfahrzeug je Stellplatz, wie eine Dachbox, einen Fahrradträger oder Kindersitz werden beispielhaft als statthaft aufgeführt, ebenso Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge.Unabhängig von der Elektromobilität sind aber die Fahrzeugbrände aufgrund von höheren Kunststoffanteilen deutlich brandintensiver und schneller geworden. Daher ist es aus Sicht der Feuerwehr notwendig gewesen und zu begrüßen, dass Anforderungen an den Feuerwiderstand angepasst wurden (z. B. Trennungen zwischen Geschossen nun mit Feuerwiderstand und nicht mehr nur Rauchabtrennungen). Insbesondere die oberirdischen, offenen Garagen aus Stahl („nichtbrennbar“ bisher) müssen nun feuerhemmend sein (Lösung 1). Alternativ dürfen Mittel- und Großgaragen aus nichtbrennbaren Baustoffen („Stahl“) bei ausschließlich an den Außenwänden liegenden Parkplätzen errichtet werden (Lösung 2 mit direktem Wärmeabzug am Fahrzeug). Die Lösung 3 mit nichtbrennbaren Baustoffen und einer „robuste(n) Tragkonstruktion“ benötigt noch eine Technische Baubestimmung zur Konkretisierung. Diese wird derzeit mit den betroffenen Bauexperten und Herstellern, den Bauministerien und der Feuerwehr konstruktiv erarbeitet.
Für Bestandsgaragen aus Stahl ist aufgrund der Erkenntnisse zu den höheren Brandlasten von Pkw und der rapiden Brandausbreitung festzustellen, dass bei einem Brand die Situation sehr umsichtig durch die Einsatzleiter in Bezug auf einen möglichen raschen Einsturz zu bewerten ist.
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Die Piktogramme und Kennzeichnungen gibt es frei herunterladbar in den Arbeitsschutzkompendien.
Hier... z.B. BG Verkehr
https://kompendium.bg-verkehr.de/bgverkehr/xhtm…b=bgvksymbibTab
oder hier: https://www.bghm.de/arbeitsschuetz…herheitszeichen
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Wir sind bei der Alten Leipziger incl. betr. Altersvorsorge.
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Danke für die verlinkten Dateien. Hat mir in meiner Sache weitergeholfen
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Herzlich Willkommen hier im Forum .
Auf gute Gespräche
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Hallo,
nachfolgend ein Hinweis zu einer Onlinefortbildung mit
dem Titel "Einsatztaktik bei Bränden mit Elektro-
fahrzeugen" vom Feuerwehrverband (DFV) am 20.10.2022.
Diese Fortbildung richtet sich vor allem an Feuerwehrangehörige.
Link zur kostenfreien Anmeldung:
https://www.eventmanager-online.com/de/event/einsa…trofahrzeugen-1
Da hier aber einige Feuerwehrangehörige unterwegs sind,
könnte es vielleicht interessant sein. Dazu noch generell
ein Hinweis: Der Deutsche Feuerwehrverband veranstaltet
seit geraumer Zeit kostenfreie Onlinefortbildungen. Man
bekommt dazu noch die Teilnehmerunterlagen (in der Regel
die Präsentation) und ein Zertifikat. Die Themen sind durchaus
interessant und es ist ganz gut gemacht, kann man empfehlen.
Gestern Abend ging es z.B. in einer Fortbildung um die FwDV
500 und die Änderungen.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo Simon,
danke für die Info.
Hab mich gleich angemeldet.
GrußMarkus