Laser/ Laserschutz/ Schutzbrille

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  • Hallo liebe SIFA-Kollegen,

    ich wurde bei uns von einem Kollegen, in der GQ, zum Thema Laserstrahlen angesprochen.

    In dem Bereich wird Messtechnik mit Lasern der Klassen1+2 eingesetzt. Der Kollege trägt eine Schutzbrille mit Korrektur.

    Nun hat dieser Kollege bedenken, dass durch die Brille evtl. die Strahlung verstärkt wird und dies eine Schädigung der Augen nach sich ziehen kann.

    Nach der TROS "Allgemein" und "Teil 3" ist die Klasse 1ungefährlich und die Klasse 2 bis zu einer Expositionsdauer von 0,25 s auch. Ich finde aber keinen Bezug auf eine Brille. Es wird in den Hinweisen auf "optisch sammelnde Instrumente" wie bspw. Teleskope oder Ferngläser hingewiesen.

    Meine Frage ist jetzt.

    Hat jemand Erfahrung damit und kann mir sagen ob die Brille auswirkungen auf die Strahlung hat? Wo kann ich noch Informationen abrufen.

    Besten Dank schon einmal.

    VG

    André

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  • Hallo,

    einen Augenarzt könntest Du noch fragen.

    Vom logischen her korrigiert eine Brille deine Linse im Auge, sprich ein "gesundes" Auge hat die gleiche Brechung wie ein "krankes" Auge mit Brille. Beide sehen scharf. Von daher vermute ich keinen negativen Effekt. Ganz anders sieht es wie gesagt bei Lupen, Ferngläsern, usw. aus. die ja vergößern.

    Gruß,

    Carsten

  • Bei Klasse 1 und 2 ist wohl eher wichtig, dass die nicht vors Gesicht genommen werden. Klassisch bei Brille wäre nur die "Flaschenböden", die mal bei extremer Kurzsichtigkeit usus waren, wegen dem Vergrößerungseffekt gefährlich. Aber mit den Werten wird das kein Mitarbeiter für solche Anlagen sein.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ich würde auch sagen, dass eine Brille nur das korrigiert, was biologisch nicht einwandfrei ausgeführt oder verschlissen ist (Fokus der einfallenden Lichtstrahlen liegt nicht auf der Netzhaut, sondern davor oder dahinter - folglich unscharfes Sehen). Das Problem am Laser ist die über eine unfassbar weite Strecke fokussierte Strahlbündelung, wodurch die getragene Energie das betroffene Gewebe sowohl in 1m Abstand, als auch in 10 m Abstand schädigt... da stellt die Brille auch kein zusätzliches Problem dar:

    DGUV Information 203-036

    "...

    Im Gegensatz zum „Sonnenlicht“ oder dem Licht einer Lampe, bei dem die Leistungsdichte mit dem Abstand zur Lichtquelle sehr schnell abnimmt, ist die Abnahme der Laserleistungsdichte (Bestrahlungsstärke) mit der Entfernung nur gering. Diese Entfernung kann aber sehr viel größer sein als bei inkohärenten Lichtquellen. Daher können auch in größeren Entfernungen Gesundheitsschäden hervorgerufen werden, wenn die Laserstrahlung auf den Menschen, und zwar insbesondere auf die Augen, trifft

    ..."

    Der Effekt von Laserschutzbrillen beruht darauf, dass die vom Laser ausgehende Energie gefiltert wird...

    DGUV Information 203-042

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Moin,

    die Brille muss zwei Dinge erfüllen.

    Zum einen ist das der Laserschutz. Hier ist es wichtig zu wissen, welche Wellenlänge hat der Laser? Eine Universalbrille die über das gesamte Spektrum geht habe ich noch nicht gesehen. Also bitte das Datenblatt des Lasers zu Rate ziehen. Bitte auch bedenken: Laserstrahlen die nicht sichtbar sind, UV-Bereich, sind ebenso gefährlich! Kann ein Lichtstrahl durch Reflexion irgenwie hinter die Brille kommen?

    Dann ist da der Korrekturfaktor. Hier kenne ich nur das Modell das der Kollege "Brillenträger" trägt und on top kommt eine große Vollschutzbrille, wie eine Tauchermaske, drauf.

    Eine Laserschutzbrille mit angepasstem Korrekturfaktor ist mir noch nicht untergekommen. Vielleicht zu selten? Zu selten auch für den Optiker des Vertrauens?

    Ich würde die großen Hersteller ansprechen. Da gibt es einen der fängt mit U an und hört mit x auf.

    Dann gibt es noch einen mit Zahl und einem M (keine Werbung).

    Fragt dort einmal nach.

    Wir haben aktuell das Problem Versuchsstrecken für Laserkommunikation aufzubauen. Fachleute müssen her und uns beraten. Fazit: Auf BG und auf das Laserlabor einer Uni mit dem Prof. konnte man verz..........

    Erschreckend wie einige Fachleute mit der Thematik umgehen. Mir macht das Angst.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Guten Morgen und Danke für die Antworten.

    Ich habe jetzt mehrere Informationen, Grundsätze und Regeln recherchiert und nirgends einen Hinweis auf eine Brille gefunden (nicht Laserschutzbrille). Nur auf die oben genannten Sammelnden Instrumente (Fernglas usw.).

    Danach sind die Laserklassen 1+2 ungegährlich wenn nicht direkt in den Laser geschaut wird. Das werde ich in der GBU betrachten und auch die Betriebsanleitungen noch einmel studieren.

    Besten Dank

    VG

    André

  • Hallo Bully82,

    bei der Laserklasse 2 wird ja hinsichtlich der "Ungefährlichkeit" der Lidschlussreflex zu Grunde gelegt, der die Betrachtungsdauer (Einwirkungszeit Netzhaut) auf < 0,25 Sekunden reduzieren soll.

    Es gibt diverse Veröffentlichungen zu Untersuchungen zum Lidschlussreflex - die < 0,25 s sind zwar normativ formuliert - sind nicht bei allen Personen vorhanden.

    Ich habe seinerzeit den Ersatz der Laserdioden Klasse-2 durch Klasse 1-Dioden angeraten, da die Messtechnik bei allen Betriebsarten eingeschaltt blieb.

    Den Messzweck erfüllen diese auch, der Maschinenhersteller denkt darüber nicht nach, da Klasse 2-Dioden weit auf dem Markt verbeitet sind.

    Bei Anwendung von Klasse-1 Laserdioden habe ich nur einen Satz in der BA für die Maschine eingefügt;

    für Klasse-2 Dioden musste aber eine extra Laser BA erstellt und die MA unterwiesen werden.

    mfg

    Uwe

  • Hallo Bully82,

    bei der Laserklasse 2 wird ja hinsichtlich der "Ungefährlichkeit" der Lidschlussreflex zu Grunde gelegt, der die ...

    Hallo Kiter,

    danke für den Hinweis, das werde ich gleich mal bei meinem Vorgesetzten ansprechen. Wenn der Messzweck damit auch erfüllt wird sollte dem ja nichts entgegenstehen.

    |?

    VG

    André

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  • Hallo Bully82,

    die gefahrbringenden Bedingungen sind bei den Laserklassen berücksichtigt.

    Laser Klasse 1 : unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sicher

    Laser Klasse 2 : der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden + Lidschlussreflex

    Laser Klasse 1M und 2M: bei Einsatz optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich

    Somit wäre, wenn Ihr sicherstellt das niemand direkt in den Laser der Klasse 2 schauen kann, alles OK.

  • Man darf es nicht offiziell sagen, aber Laserklasse II schädigt das Auge nachhaltig FRÜHESTENS erst nach über 20 Sekunden, eher erst nach 40 s. Innerhalb dieser Zeit muss das Opfer eine extreme Blendung und üble Schmerzen erleiden, sowie das Auge komplett ruhig halten, damit über die ganze Zeit die selbe Zone erwärmt wird.

    Bleiben wir also doch lieber beim 0,25s-Dogma. Brillenträger haben keine gesteigerte Gefährdung. Bei der Laserklasse *M sind nicht Brillen, sondern Lupen und Mikroskope gemeint.

    Quelle zu den 20-40s: nicht schriftlich. Ein Physiker und begnadeter Fitness- und Ski-Freak, privat angefreundet, aus der Entwicklungsabteilung eines Unternehmens, das Laserklasse I bis IV kommerziell einsetzt und in Sensoren verbaut, hat mir diese realistischen Parameter im Pausenquatsch genannt. Das hilft mir aber, die Sache mit dem Laser ohne Panik zu bewerten.

    Sein Auge: Lasergeschädigt. "Der Strahl könnte noch ein weeeeeenig nach links ausgeri...AUTSCH!"....

    Der Schaden: neben dem "blinden Fleck", den jedes Auge hat, ein blinder Streifen, der unumkehrbar in einem Auge da ist. Studentensünde. Das Gehirn blendet den Streifen mittlerweile wie den "Blinden Fleck" aus. Also auch ein LKW in jenem Sichtwinkel ist ausgeblendet.

    Außerhalb R&D und Lasershows gibt es praktisch keine Laser-Vorfälle, weil die klassischen Schutzmaßnahmen, insbesondere die übliche Abschirmung und die ansonsten schmerzhafte Blendung (Klasse II) vor einer möglichen Schädigung voll wirksam sind.

    Allerdings ist auch die "nur Blendung" nicht ohne Maßnahmen hinzunehmen. Aus einer Blendung können mittelbar auch schlimme Unfälle resultieren.

    Du kannst meine Aussagen selbst überprüfen: Nimm die Leistung des Lasers, die Fläche der Projektion auf die Retina (hängt konkret vom Laser und der Pupillenöffnung ab), und berechne, wie schnell sich z.B. ein Kubikmillimeter Wasser unter dieser Energiezufuhr erwärmt. Dabei steht es Dir frei, Anmahnen zu treffen, ab welcher Temperatur das Auge geschädigt werden kann. Von mir aus kannst bei 42°C "anfangen", über Schäden nachzudenken. Die Wärmeabfuhr durch den Blutkreislauf kannst Du vernachlässigen. Die würde die gefahrlose Einwirkzeit ohnehin deutlich verlängern.

    Beim Laserstrahl gibt es nämlich eine brutale Gemeinheit. Die Laserquelle hat ca. die Ausdehnung eines Bakteriums und strahlt unkoordiniert gestreut. Erst durch die Sammellinse wird der Strahl parallel gebündelt. Sagen wir jetzt mal, der Strahl am Auge ist 3 mm dick (die Lichtquelle immer noch Bakteriumklein). Wenn alles ganz schief läuft, geht der Laserstrahl durch die Augenlinse und wird genau auf die Größe der Laserquelle gebündelt. Das kann aus einem harmlosen Lichtstrahl eine sehr wirksame Wärmequelle machen. Nur die Wärme zählt. Die Auswirkung dieser Wärme auf Schweinehaut und -augen teilt die Laserklasse ein.

    Und weil Licht aus anderen Lichtquellen NICHT parallel verläuft, die Quelle selbst auch nicht so klein ist, können diese Strahlen nicht so scharf gebündelt werden (die Sonne kann das aber im Prinzip, weil hier nur noch das ankommt, was sich nahezu parallel bis hierher fortgepflanzt hat - zum Glück ist das nur ein Bruchteil des Sonnenlichts laugh-squared).

    Auf Fachbegriffe habe ich bewusst verzichtet.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (24. Januar 2023 um 11:42)

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  • Hallo zusammen,

    ich bin leider am verzweifeln.

    Mein Chef hat über das Wochenende per Schnellschuss eine CO2-Laser Gravurmaschine gekauft. Dabei handelt es sich um eine Laserklasse 4 mit Einhausung, also im Normalbetrieb Laserklasse 2.

    Absprache mit mir, der SiFa, gab es nicht. Keine PSA, GBU oder Ein-/Unterweisung durch den Lieferant (deutscher Händler, amerikanische Firma) gab es nicht. Auf Nachfrage bekam ich wenigstens eine Empfehlung für die Laserschutzbrille.

    Nun das große Problem, die Herren möchten den Laser schnellstmöglich in Betrieb nehmen. Da ich auch Arbeitsvorbereiter bin und einer meiner Mitarbeiter den Laser einrichten soll (ohne Fachkenntnisse) hab ich jetzt die doppelte A-Karte.

    Nächste Woche ist die ASA-Sitzung, da werd ich das ganze Beschaffungsthema nochmal ansprechen, da es schon der zweite Fall ist, dass eine Maschine ohne SiFa-Einbezug gekauft wurde (die Maschine des ersten Falles definitiv nachgerüstet werden muss).

    Ich bin ein wenig unschlüssig, ob ich nun eine schriftliche Empfehlung schreiben soll, den Laser nicht ohne PSA, GBU und Einweisung in Betrieb zu nehmen, da ich dass bisher nur mündlich gemacht habe, wurde aber belächelt.

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

  • Dabei handelt es sich um eine Laserklasse 4 mit Einhausung, also im Normalbetrieb Laserklasse 2.

    Wie kommst Du da auf Klasse 2?

    Eigentlich müsste der Anlagenlieferant die notwendigen Unterlagen mitliefern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das Ding ist eine stinkende Kiste. Mehr nicht.

    Laser kannst Du vergessen. Das Ding wird niemals mit Klasse 2 im Betrieb laufen. Zum Positionieren des Klasse 4 Lasers hast Du sicherlich Klasse 2, da reicht aber die Unterweisung, nicht reinzugucken. Zudem wird der Strahl konstruktiv begrenzt sein (innerhalb der Maschine), da musst nichts mehr selbst machen.

    Vergiss die Laserschutzbrille. Laser Klasse 4 ist beliebig stark. Er könnte u.U. Deinen Kopf der Länge nach durchbohren, oder auch einen Flugzeugträger - da hilft absolut keine Brille. Versucht bitte den Laser nicht auszubauen, und draußen zu betreiben!

    Was ist zu tun:

    - Du brauchst eine GBU nach BetrSichV - was macht Ihr mit den Dämpfen, evtl. mit der Hitze, evtl. mit den Abfällen? Steht die Maschine gut so? Gibt es Lärm? Macht sie Leute verrückt? (Psycho und so), usw. (ca. 1-2 h). Betriebsanweisung daraus (1h).

    - Was macht Ihr mit den Abgasen, ggf. entsteht Ozon...? (10 min, die technischer Absaugung, falls nicht vor Ort, dauert länger...) Muss auch auf die Betriebsanweisung (Entsorgung, Verhalten im Notfall, Verhalten bei Wartung)

    - Unterweisung der Gefährdungen und Schutzmaßnahmen laut Handbuch. Das soll gefälligst jemand aus der Abteilung machen, und zwar genau der, der diesen Laser bestellt hat. (Vorbereitungszeit für den Verantwortlichen ist einige Stunden, die Unterweisung selbst ist vom Umfang her in 10 min locker "durch")

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (26. Januar 2023 um 16:23)

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  • Mein Chef hat über das Wochenende per Schnellschuss eine CO2-Laser Gravurmaschine gekauft. Dabei handelt es sich um eine Laserklasse 4 mit Einhausung, also im Normalbetrieb Laserklasse 2.

    Wie ist denn die Einhausung konstituiert (einfach "nur" eine Einhausung, oder ist da auch eine automatische Abschaltung und Sicherung des Lasers dahinter?)

    In ersterem Fall könnte es durchaus sein, dass ihr in der Tat mit Laserklasse 4 im Normalbetrieb umgeht...

    Ansonsten wäre ich bei zzz: Dämpfe/Gase betrachten, Vorgehen bei Störungen festlegen und dokumentieren etc.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (26. Januar 2023 um 17:04) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Wie kommst Du da auf Klasse 2?

    Eigentlich müsste der Anlagenlieferant die notwendigen Unterlagen mitliefern.

    Auf der Website wurde Laserklasse 2 angegeben, als ich dann die Maschine sah waren 2 Schilder angebracht mit Hinweis auf Laserklasse 4 und Laserklasse 2, was mich völlig verwirrte, bis ich einen Foreneintrag gelesen habe, der genau diese Thematik behandelte. Mit Schutzeinrichtungen Klasse 2, ohne Klasse 4.

    Kann gerne morgen ein Foto hier reinstellen, bin leider schon zu Hause.

    Der Hersteller hat ausdrücklich empfohlen, eine Laserschutzbrille immer zu tragen, wenn man sich in der Nähe des Gerätes aufhält.
    Eine Absauganlage muss erst noch besorgt werden, dadurch dass keine GBU vorhanden ist, wurde all diese Aspekte noch nicht betrachtet (Schnellschuss eben). Jetzt steht das Ding mitten in der Fertigung (hab ich schon erwähnt, dass wir in einem Holzgebäude arbeiten?) und von der GL heisst es nur, der muss schnell in Betrieb gehen.
    Bei der GBU sind wir beim Thema, die Abteilung untersteht mir und meinem Vorgesetzten, der allerdings mit der Beschaffung auch nichts zu tun hatte. Uns wurde das Ding regelrecht einfach so hingestellt vom Inhaber der Firma, der mit der Abteilung nix zu tun hat. Deswegen bin ich auch so angefressen, gefährliche Maschinen kaufen und dann wegducken, wird schon gut gehen. Die ganzen Punkte arbeite ich sehr gerne ab, aber ohne all das ist das für mich auf gut Glück. Deswegen die Frage, ob ich meine Empfehlung schriftlich festhalte, bis all die Sicherheitsaspekte geklärt sind.


    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

  • Wie ist denn die Einhausung konstituiert (einfach "nur" eine Einhausung, oder ist da auch eine automatische Abschaltung und Sicherung des Lasers dahinter?)

    In ersterem Fall könnte es durchaus sein, dass ihr in der Tat mit Laserklasse 4 im Normalbetrieb umgeht...

    Ansonsten wäre ich bei zzz: Dämpfe/Gase betrachten, Vorgehen bei Störungen festlegen und dokumentieren etc.

    Die normale Haube für den Arbeitsbereich besitzt Sensoren (danach hab ich als erstes gefragt), die auch funktionieren und bei offenem zustand kein Betrieb zulässt. Allerdings gibt es einige Seitenverkleidungen zum Innenraum und der Laserröhre (explizit mit Hinweis auf selbiger, dass bei offener Haube eine Laserklasse 4 vorliegt), die man nur mit Schlüssel öffnen kann, diese haben keine Sensoren.

    Grüße aus Oberschwaben

    :106: