Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wurde ja extra geschaffen, für Gewerke bei denen bestimmte, wiederkehrende Tätigkeiten aus dem Berreich der Elektrofachkraf vorkommen ausführen zu können.
Nun wäre die Frage warum darf er z.B. die neu installierte Heizungsanlage Prüfen, aber die Handbohrmaschine die er benötigt nicht....
DGUV Vorschrif 1
§ 7 Befähigung für Tätigkeiten
(1) Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach
Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden
Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Der Unternehmer hat die für be-
stimmte Tätigkeiten festgelegten Qualifizierungsanforderungen zu berücksichtigen.
(2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine
Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht
beschäfigen.
DGUV Vorschrif 3
zu § 2 Abs. 3:
...
Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte Tätigkeiten,
z.B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen
Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende Ausbildung eine
Quali kation als „Elektrofachkraf für festgelegte Tätigkeiten“ erreichen. Diese Quali kation
wird nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß § 7a Handwerksordnung angesehen.
DGUV Information 203-072
...
Seite 22 in rot:
Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte
Tätigkeiten erfüllen nicht die vorgenannten Anforderungen an Prüfpersonen, um
wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigen-
verantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der
Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen.
So und nun such Dir was aus....DGUV Vorschrift 1 schließt es nicht aus und DGUV Vorschrif 3 auch nicht
Hinterfragen würde ich:
Ist der Mitarbeiter regelmäßig in dem Bereich Prüfung tätig
Hat er die entsprechende Erfahrung im Bereich Prüfen
Nimmt er regelmäßig an Fortbildungen zu dem Thema teil (in meinen Augen min alle 2 Jahre eine Auffrischung)
Ich kann Dir aus Erfahrung sagen, daß die BGETEM das Prüfen durch die EFKffT nicht wünscht, die Unfallkasse der Auffassung ist das diese wiederkehrenden Prüfungen an ortsveränderliche Geräten sehr wohl durchführen darf.
Letztendlich muss der Arbeitgeber entscheiden ob der Mitarbeiter geeignet ist oder nicht.
Mir ist es lieber, eine gut geschulte Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten prüft regelmäßig und gewissenhaft die ortsveränderlichen Betriebsmittel, als ein Externer, der für 1,5€ pro Messung nicht einmal das Kabel kontroliert.