So einfach sehe ich das nicht. Einfach mal zu Ende lesen.
"(2) Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Wärmeeinträge durch gebäudetechnische Systeme wie Heizungsanlagen, Heizenergie oder Energie durch Raumlufttechnische Anlagen oder andere Heizgeräte erfolgen, infolge derer die in Absatz 1 Satz 1 festgelegte Höchsttemperatur überstiegen wird."