Hallo zusammen,
ich wärme den Artikel nochmals mit einer Frage auf: ist es euch schon mal passiert, dass der MA nach einem Unfall den Transport zum Durchgangsarzt / Krankenhaus verweigert hat? Gibt es eine Verpflichtung und einen Zusammenhang mit der Versicherung?
Kann der MA sich erst nach x Tagen bei der BG Ambulanz vorstellig machen und dann ist alles i.O?
Ich lese in der DGUV Vorschrift 100-001:
"4.6.4 (4) Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass Versicherte
1. einem Durchgangsarzt vorgestellt werden; es sei denn, dass der erstbehandelnde Arzt festgestellt hat, dass die Verletzung nicht über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich nicht mehr als eine Woche beträgt,
2. bei einer schweren Verletzung einem der von den Unfallversicherungsträgern bezeichneten Krankenhäuser zugeführt werden,
3. bei Vorliegen einer Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung dem nächst erreichbaren Arzt des entsprechenden Fachgebiets zugeführt werden, es sei denn, dass sich die Vorstellung durch eine ärztliche Erstversorgung erübrigt hat"
...hat im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken, klingt für mich so, dass es doch die freie Wahl des MA ist. Was gibt es dennoch für Konsequenzen?