Gassparen versus Raumtemperatur

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  • So einfach sehe ich das nicht. Einfach mal zu Ende lesen.

    "(2) Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Wärmeeinträge durch gebäudetechnische Systeme wie Heizungsanlagen, Heizenergie oder Energie durch Raumlufttechnische Anlagen oder andere Heizgeräte erfolgen, infolge derer die in Absatz 1 Satz 1 festgelegte Höchsttemperatur überstiegen wird."

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

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  • Wobei der §12, ja öffentliche Gebäude nicht explizit ausschließt. Dort ist also die Mindesttemperatur auch gleich die Maximaltemperatur. Man sieht, keiner unserer Politiker ist Heizungsbauer sonst würde man so einen Murks nicht vorschreiben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    der Gesetzgeber möchte den AG nicht explizit verpflichten. Im Anhang zum EnSikuMaV ist dies wie folgt beschrieben:

    Zu § 12 (Mindesttemperatur für Arbeitsstätten in Nichtwohngebäuden)

    § 12 verringert für Arbeitsräume in allen Arbeitsstätten in Nichtwohngebäuden temporär die derzeit geltenden Mindesttemperaturen, die als Konkretisierung des Schutzziels einer „gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur“ unter Nummer 3.5 des Anhangs der Arbeitsstätten-VO in der Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 in der Tabelle 1 für alle Arbeitsstätten festgelegt sind.

    Mit der Festlegung wird nicht vorgeschrieben, dass die Raumtemperaturen verringert wer-den müssen, weil diese nur Mindestwerte darstellen.

    Ermöglicht würde aber, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereichen rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies ist die Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betriebliche Vereinbarungen zur Energieeinsparung.

    Das Zusammenspiel der Regelungen zur Einhaltung eines Höchstwertes nach § 6 und in der vorliegenden Anforderung zur Erreichung eines Mindestwertes nach § 12 führt dazu, dass in Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden eine Fixtemperatur zu erreichen und zu halten ist. Dies ist in den meisten Gebäuden eine technische Herausforderung. Arbeitgeber sind dennoch verpflichtet, beiden Zielen – Mindest- wie Höchstwert – so weit wie möglich Rechnung zu tragen.

    Gruß,

    Hagen

  • Deswegen sind die 19 Grad für die Privatwirtschaft ja auch eine Mindesttemperatur.
    Er kann nach unten von der ASR abweichen, muss es aber nicht.

    Hingegen dürfen die meisten Arbeitsräume der öffentlichen Hand nicht über 19 Grad geheizt werden.

    Gruß Roland

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  • Den Kommentar zu §6 (2) der EnSikuMaV beziehe ich auch mal private Arbeitgeber, wenn es da heißt:

    "Dies ist in den meisten Gebäuden ist das Treffen eines Temperaturwertes eine technische Herausforderung. Arbeitgeber sind dennoch verpflichtet, dem Ziel, die Mindesttemperatur zu (über-) treffen, so weit wie möglich Rechnung zu tragen."

    Es gibt ja in der ASR A3.5 das geforderte strahlengeschützte Thermometer mit Angaben zur Messung.

    Jetzt mal so gefragt: Löst die EnSikuMaV eine Dokumentationspflicht der gemessenen Temperaturen aus, mit Aufbewahrung der Messwerte für eine Zeit x? Mir ist dazu nichts aufgefallen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hingegen dürfen die meisten Arbeitsräume der öffentlichen Hand nicht über 19 Grad geheizt werden.

    ja, das ist §6 zu entnehmen, aber nach §12 ist das auch die Mindesttemperatur. Jetzt zeige mir Mal jemand, wie man das exakt einhalten soll, ohne unnötig Energie zu verbrauchen. Ich beziehe mich hier explizit auf Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mit den herkömmlichen Thermostaten nicht... wir können die Vorlauftemperatur reduzieren - dann dauert es eben etwas länger, bis Kollege xyz es muckelig warm in der Bude hat. Aber ohne wie ein Wachhund zu kontrollieren, auf welcher Stufe die Büros heizen? Da sehe ich keine Lösung... es kann nur appelliert werden...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo Zusammen, für uns als öffentliche Einrichtung sind §§5 und 6 direkt einschlägig.

    1) Wie seht ihr das mit dem bereits angesprochen Einklang zum Gesundheitsschutz. Die ASR und somit der Stand der Technik gibt 1° höhrere Werte vor. Müssen nun Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden? Wenn ja, wie könnten die aussehen? Kleidung, Tee zur Verfügung stellen, Auffwärmphasen (wo?) ermöglichen... in der Situation ja alles nicht ganz das Richtige. Oder kann man guten Gewissens, auch auf Basis der Begründungen zur Verordnung, für die Laufzeit einfach sagen, dass durch die Verringerung keine negative Einwirkung zu Erwarten ist?

    2) Absatz 4 ermöglicht ja auch höhere Temperaturen, wenn die Gesundheit gefährdet wäre. Wann wäre das? Wenn jemandem im Büro xy zu kalt ist und Schnupfen hat? Mit Attest?

    Mit unserem Betriebsarzt werde ich mich dazu auch noch austauschen... aber vielleicht habt ihr ja schon Hinweise bzw. Ideen?

    VG, Kai

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  • Tja, Ober sticht Unter!! Aber wer ist hier jetz Kaiser und wer nur König??

    Dies zu beurteilen wäre am Ende die Aufgabe eines Richters, wenn denn jemand eine solche Klage einrwichen würde.

    Ich persönlich sehe hier den Arbeitsschutz, unter anbetracht der Umstände und möglicher negativer Folgen, zu Recht(!), als König. Auf Diskussionen wie: "Mir ist zu kalt!" würde ich mich gar nicht erst einlassen. ...und auf ein wie auch immer formuliertes Attest sxhon mal gar nicht. Wenn jemand krank ist, bleibt er zu Hause; wenn nicht, müssen eben auch mal 19 gehen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich sehe es genauso wie Michael.

    Der Arbeitsschutz steht hintenan... Das geht aber nur solange, wie niemand ernsthaft zu Schaden kommt und mit der um 1°C reduzierten Temperatur sehe ich da keine größere Gefahr. Vulnerable Bereiche wurden ja bei dieser Regelung bedacht.

    Kleidung, Tee zur Verfügung stellen, ...

    Ja, gerne doch... ich reagiere auf Wolle allergisch, in Kunstfaser schwitze ich und ich hätte gerne was Körperbetontes... Ich mag keinen grünen Tee, Schwarzen Tee vertrage ich nicht und Pfefferminze geht gar nicht... es muss BIO sein und nur die erste Pflückung - das gibt mir mein Feng-Shui-Berater so vor...

    Ne... das Thema willst Du nicht anfangen... bestimmt nicht.

    Auffwärmphasen (wo?) ermöglichen...

    Warum nicht Bewegungspausen vorschlagen - Muskelbewegungen erzeugen bekanntlich Wärme...

    Vielleicht könnte man auch einen Sozialraum höher erwärmen und hier Aufwärmphasen durchführen?

    Aber so sicher wie das Amen in der Kirche: Es wird Unmut und es wird Diskussionen geben.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Deswegen sind die 19 Grad für die Privatwirtschaft ja auch eine Mindesttemperatur.
    Er kann nach unten von der ASR abweichen, muss es aber nicht.

    Hingegen dürfen die meisten Arbeitsräume der öffentlichen Hand nicht über 19 Grad geheizt werden.

    und das ist Knackpunkt… bisher konnten MA im ÖD ggf auch mehr als 19 Grad haben , so sind es für fröstelnde Frau dann halt 2-4 Grad unter Behaglichkeit.
    Wie immer wurde Raumtemperaturen von meist weniger frierenden Männer festgelegt… s. A. „Unsichtbare Frauen“

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Ne... das Thema willst Du nicht anfangen... bestimmt nicht.

    Dann eben nur heißes Wasser, aber dann Kocher voll machen, und alle gleichzeitig entnehmen, sonst kostet das wieder unnötig Strom...

    Ich denke bei der ganzen Sache ist jeder, ob öffentlich, wirtschaftlich oder privat gefragt auf sein Verhalten, seinen Verbrauch und seine Einsparungsmöglichkeiten zu schauen und entsprechend zu handeln. Denn beim besten Willen ist das ganze doch gar nicht überwachbar....

    :010:

  • und das ist Knackpunkt [...] so sind es für fröstelnde Frau dann halt 2-4 Grad unter Behaglichkeit.

    Tja, aber DAS ist halt der Punkt...es geht eben nicht um "Behaglichkeit"!

    Dieser Fakt sollte, nicht nur, aber auch, in die Köpfe der weiblichen Bevölkerungsschicht...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Tja, aber DAS ist halt der Punkt...es geht eben nicht um "Behaglichkeit"!

    Dieser Fakt sollte, nicht nur, aber auch, in die Köpfe der weiblichen Bevölkerungsschicht...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Wenn man eine wissenschaftliche Studie mit Frauen durchführt, lässt es sicher auch physiologisch begründen :P.

    Aber da überwiegend medizinische, arbeitswissenschaftliche Studien , etc. mit Männlichen Exemplaren dominiert ist, ist halt das Stand der Technik und Wissenschaft.


    Na mal sehen ,ob die Kosten für ggf den erhöhten Krankenstand die gesparten Heizkosten relativiert.

    (Bei https://www.lpb-bw.de gäbe es noch ein ermäßigtes Exemplar von den „Unsichbaren Frauen'

    Na toll als Mensch aus BW wird man auch diskrimiert, in Hessen ist das Buch billiger https://hlz.hessen.de oder in Brandenburg...=O)


    Ich finde immer das Verfallen ins Extreme anstrengend.

    Bei meinem AG wurden schon Boiler für warmes Wasser abgeklemmt und Heizen erst ab November, Kühlschranktemperatur auf 11 Grad C.

    Wahrscheinlich wird heisses Teewasser auch auf 1l/ Tag begrenzt….

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (7. September 2022 um 13:04)

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  • [OT]

    (Bei https://www.lpb-bw.de gäbe es noch ein ermäßigtes Exemplar von den „Unsichbaren Frauen'

    Na toll als Mensch aus BW wird man auch diskrimiert, in Hessen ist das Buch billiger https://hlz.hessen.de oder in Brandenburg... =O )

    der Buchpreis richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen der in dem jeweiligen Bundesland gemeldeten Bewohnern :Lach:

    [/OT]

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • de Uil,

    aus "Männlein/Weiblein Diskussionen" halte ich mich schon lange raus - aber darum geht es eben nicht.

    Ob sich der eine Mensch bei 20 und der zweite erst bei 22 Grad "behaglich" fühlt, oder ob man das sogar wissenschaftlich oder pseudowissenachaftlich begründen kann, spielt in dieser Diskussion und Situation keine Rolle.

    Unsere Komfortzone, wie man so schön sagt, müssen wir eben mal verlassen - und das ist auch gut so. Wir haben, um es uns gut gehen zu lassen, schon viel zu lange geprasst. Damit sollte schon lange Schluss sein.

    Wenn jetzt nicht der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt dafür sorgt, sondern die Angst vor dem Griff in den Geldbeutel - mir solls recht sein.

    Ich möchte das die Welt auch morgen noch existiert - für alle Geschlechter.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)