Arbeitsmedizinische Zuordnung

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  • Hallo zusammen,

    wir sind dabei, die Arbeitsmedizin neu zu organisieren. Dazu eine Frage:

    Wo ist bei euch die Arbeitsmedizin disziplinarisch zugeordnet, z.B. der Abteilung EHS, der Personalabteilung, direkt dem Vorstand, ...?

    Derzeit hängt die AM bei uns etwas in der Luft und keiner fühlt sich so richtig verantwortlich und alle meinen die SiFa kümmert sich schon darum.

    Danke für eine kurze Info, Rüssel

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  • die SiFa kümmert sich schon darum.

    so ist es leider bei uns auch zum größten Teil .....

    Bei uns würde ich die Abteilungsleiter in der Veranwortung sehen die Vorsorge zu organisieren, da diese wissen wo ihre Mitarbeiter/innen eingesetzt werden.

    Die HR sehe ich mit im Boot bei den jährlichen Anschreiben und dem Einpflegen der Vorsorgebescheinigung.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (10. Mai 2022 um 10:49)

  • der Personalabteilung. Das macht für mich aufgrund der sensiblen Mitarbeiterdaten (Geburtsdatum, Krankmeldungen, usw.) auch am meisten Sinn.

    Moin,

    Daten der arbeitsmedizinischen Vorsorge haben grundsätzlich nichts in den Personalakten zu suchen. https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/193-Ge…erhaeltnis.html

    Die eigentliche Vorsorgekartei führt der Betriebsarzt. Bei uns koordiniere ich die Vorsorge und erhalte auch die Arbeitgeberbescheinigungen, die ich verwalte. Die Personalabteilung ist da außen vor.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Servus,

    bei uns werden die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen an 4 Terminen im Jahr durchgeführt. Nach der ASA-Sitzung werden diese immer durchgeführt und somit bekommen wir alle 300 Mitarbeiter ohne Probleme durch.

    1) Organisation der Termine macht bei uns ein Mitarbeiter (SiBe) und pflegt auch die Arbeitgeberbescheinigungen ein.

    2) Welche G-Untersuchungen in welchem Bereich notwendig sind, wurde vorher von unserem Betriebsarzt und externen SiFa festgelegt.

    3) Die Personalabteilung stellt hierfür lediglich das Expositionsverzeichnis zur Verfügung, ansonsten hat diese mit der Vorsorge nichts zu tun.

    Ich denke arbeitsmedizinische Vorsorge ist, wie auch viele andere Themen, kein Soloprojekt sondern es werden verschiedene Personen benötigt. Es sollte nur einmal vernünftig geregelt werden und dann läuft das auch, wenn jeder seinen Job macht. :)

    Gruß Andy

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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  • bei uns werden die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen an 4 Terminen im Jahr durchgeführt. Nach der ASA-Sitzung werden diese immer durchgeführt und somit bekommen wir alle 300 Mitarbeiter ohne Probleme durch.

    8|

    Moin Andy,

    wow, Ihr bekommt 300 Beschäftigte an vier Terminen abgedeckt? Das sind 75 Beschäftigte pro Termin. Wenn ich für jeden Beschäftigten nur zehn Minuten einplane, sind das 12,5 Stunden, die der Betriebsarzt mit Vorsorge verbringt (und das ganze dann noch nach der ASA-Sitzung).

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wenn ich für jeden Beschäftigten nur zehn Minuten einplane, sind das 12,5 Stunden, die der Betriebsarzt mit Vorsorge verbringt (und das ganze dann noch nach der ASA-Sitzung).

    Du musst ja nicht jedem alles anbieten ;)

    Vieles ist ja Angebot

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Du musst ja nicht jedem alles anbieten ;)

    Vieles ist ja Angebot

    Das mag ja stimmen, aber wenn ich mich bei meinen Schäfchen so umschaue ... die meisten müssen die Hitzeuntersuchung (ehem. G30) über sich ergehen lassen, und die dauert schon mal ne halbe bis ne Stunde. Da sind die 12,5 h schnell aufgebraucht.

    BA ist bei uns extern vergeben, die Organisation der Termine, Kommunikation etc. liegt bei mir.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

    Einmal editiert, zuletzt von CaThMa (10. Mai 2022 um 11:25)

  • Du musst ja nicht jedem alles anbieten

    Moin,

    aber ich muss zumindest das anbieten, was aufgrund der Tätigkeiten angezeigt ist. Bei 439 Beschäftigten haben wir insgesamt 166 Pflichtvorsorgen und 340 Angebotsvorsorgeanlässe. Da wir einen richtig guten Betriebsarzt haben und die Vorsorge auch wirklich als Vorsorge und nicht als amtsärztliche Untersuchung bewerben, haben wir Teilnahmequoten jenseits der 90%.

    Pro Vorsorge planen wir mindestens 20 Minuten pro Beschäftigtem ein.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (10. Mai 2022 um 12:01)

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  • 8|

    Moin Andy,

    wow, Ihr bekommt 300 Beschäftigte an vier Terminen abgedeckt? Das sind 75 Beschäftigte pro Termin. Wenn ich für jeden Beschäftigten nur zehn Minuten einplane, sind das 12,5 Stunden, die der Betriebsarzt mit Vorsorge verbringt (und das ganze dann noch nach der ASA-Sitzung).

    Gruß Frank

    Die Untersuchungen laufen schon während der ASA-Sitzung durch eine Angestellte des Betriebsarztes und nur die Besprechung wird vom Betriebsarzt selbst durchgeführt.

    Wir haben 300 Beschäftigte, wovon allerdings nur etwa 60% eine Vorsorge benötigen, war leider etwas blöd ausgedrückt von mir :) Muss aber auch gestehen das unser Betriebsarzt an diesen Tagen einen sehr langen Arbeitstag hat ...

    Gruß Andy

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Die Untersuchungen laufen schon während der ASA-Sitzung durch eine Angestellte des Betriebsarztes und nur die Besprechung wird vom Betriebsarzt selbst durchgeführt.

    Moin Andy,

    sollte es nicht genau anders herum laufen?

    Zitat von §6 (1) S.3 ArbMedVV

    Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Andy,

    sollte es nicht genau anders herum laufen?

    Gruß Frank

    Servus Frank,

    die Aufklärung wird durch die Assistenz übernommen. Die Festlegung der benötigten Untersuchungen erfolgten bei der GBU durch den Betriebsarzt. Somit sehe ich da eigentlich kein Problem, aber grundsätzlich muss ich Dir da schon Recht geben. :)

    War dieses Jahr das erste Mal bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei unserem Betriebsarzt und sehe da schon etwas Verbesserungsbedarf/-potential. Muss aber auch gestehen das ich noch zu frisch (2 Monate) im Unternehmen bin und natürlich noch meine Ausbildung zur SiFa machen muss. Denke während der Ausbildung werde ich da schon mehr wissen ob und was ich anpassen muss :)

    Gruß Andy

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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  • Moin Andy,

    sollte es nicht genau anders herum laufen?

    Gruß Frank

    Genau so sieht es aus. Wenn ich als Betriebsarzt entsprechend der ArbMedVV agiere muss ich zunächst prüfen, ob körperliche Untersuchungen überhaupt erforderlich sind oder ob eine reinen Beratung ausreichen würde. Der Geist der alten G-Untersuchungen ist trotz über 10 Jahren ArbMedVV bei einigen Kollegen anscheinend einfach nicht tot zu kriegen.

    Aber es besteht Hoffnung ... im August werden die G-Grundsätze auch von der DGUV endlich in Rente geschickt und durch neue Empfehlungen ersetzt, die dann auch nicht mehr der bisherigen Nummerierung folgen. Einige Kollegen sind schon jetzt am jammern, weil Sie dann keine Untersuchungen mehr nach Schema F machen sollen.

  • Der Betriebsarzt ist eine Stabsstelle, angedockt an die GL. Der Chef des Bereichs ist der Dok selbst.

    Er hat auch die ganzen Unterlagen und Ergebnisse. Die Terminverwaltung etc. macht sein Vorzimmer.

    Gelegentlich kommt die Majestät aus seinem Büro und setzt eine Spritze für eine Impfung. Ist aber selten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • im August werden die G-Grundsätze auch von der DGUV endlich in Rente geschickt und durch neue Empfehlungen ersetzt, die dann auch nicht mehr der bisherigen Nummerierung folgen.

    :doppelthumbsup: Tschakka :doppelthumbsup:

    Danke für die Info - gerade Dank Deines Hinweises entdeckt. Klick

    Betrifft mich zwar nicht, da ich im Bereich der ArbMedVV mit meinem Betriebsarzt vollkommen d'accord bin, aber endlich hören dann (hoffentlich) die unsäglichen Diskussionen auf Seminaren auf.

    Off-Topic on:

    Schrecklichste Aussage, die ich jemals gehört habe: "Bei werden folgende Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Vorsorgeuntersuchung-P, Vorsorgeuntersuchung-A, Vorsorgeuntersuchung-W und Vorsorgeuntersuchung-E." Auf meine Frage, was denn eine Vorsorgeuntersuchung-E sei, erhielt ich die Antwort "Das ist die Vorsorgeuntersuchung "Eignung" 8|:cursing:8|.

    Off-Topic off.

    Ich befürchte aber, dass wir im Sprachgebrauch noch einige Jahre mit den G-Grundsätzen leben müssen. Selbst die G25 und die G41 werden ja immer wieder gerne mit der ArbMedVV vermengt. X/

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (10. Mai 2022 um 15:24)

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  • Das führen der Vorsorgekartei ist Sache des Arbeitgebers.

    Moin Axel,

    deswegen schrieb ich ja auch: die eigentliche Vorsorgekartei führt der Betriebsarzt.

    Was ich hier habe, ist meine Exceltabelle, wer welche Vorsorgeanlässe hat, welche Vorsorgen durchgeführt wurden und welche Vorsorgen anstehen. Dazu die Arbeitgeberbescheinigungen, die ich vom Betriebsarzt erhalte.

    Der Betriebsarzt hat die Exceltabelle nicht, aber die Vorsorgebescheinigungen, auf denen oftmals mehr steht, als auf den Bescheinigungen, die ich erhalte, d.h. er hat mehr Informationen als ich (was ja auch vollkommen okay und im Sinne der ArbMedVV ist).

    Im Sinne der ArbMedVV hat jeder Beschäftigte seine Vorsorgekartei "bei mir". Die eigentliche Vorsorge im Sinne eines Vertrauensverhältnisses zwischen Betriebsarzt und Beschäftigtem liegt datentechnisch beim Betriebsarzt.

    Wenn ich jemandem zur Vorsorge Bildschirmtätigkeit schicke und im Beratungsgespräch kann der Betriebsarzt den Beschäftigten dahin bewegen, dass er ihn an einen Psychotherapeuten weiter vermittelt, hat die Vorsorge ihren Sinn erfüllt. Ich erhalte die Arbeitgeberbestätigung für die Vorsorge "Bildschirmtätigkeit", aber die eigentliche Vorsorge für den Beschäftigten ist die Weitervermittlung zum Therapeuten. Das taucht nicht in "meiner" Kartei auf, sondern bleibt zwischen Betriebsarzt und Beschäftigtem.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (11. Mai 2022 um 08:28)

  • Darf der Arbeitgeber die Aufgabe an den Betriebsarzt übertragen?

    Moin,

    ja darf er. Doctor No hat dazu mal etwas Gutes geschrieben.

    Zitat von Doctor No

    Der Arbeitgeber kann die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge grundsätzlich an jeden delegieren (theoretisch sogar an den Betriebsarzt selber … wenn er sich darauf einlässt … würde ich dem Kollegen aber nicht empfehlen). Das Problem: Die Verantwortung kann er nicht delegieren, bzw. nicht so ohne weiteres. Es müsste dann schon eine formale Arbeitgeberpflichtenübertragung stattfinden (mit welcher dann aber nicht nur Pflichten sondern auch Rechte verbunden sein müssten … beispielsweise das Recht ein Tätigkeitsverbot auszusprechen, wenn jemand die Pflichtvorsorgen verweigert). Außerdem muss sichergestellt werden, dass der "Organisator" hinsichtlich der Mitarbeiter (Neueinstellungen, Austritte usw.) und deren Aufgaben immer auf dem aktuellen Stand ist. In der Praxis ist das oft schwierig.

    Und zum Thema Vorsorgekartei hat er auch etwas Schlaues beigesteuert. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.