Es ist möglich, die Anlage auch über die angegebene Lebensdauer hinaus zu betreiben. Hierbei ist dann die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung ausschlaggebend. In dieser wird ermittelt, welche Teile nicht mehr sicher oder verschlissen sind. Hierbei ist der Stand der Technik zu beachten und die Schutzmaßnahmen, wenn erforderlich, anzupassen.
Man kann hier auch beim Hersteller nachfragen, was an der Anlage anzupassen ist, um diese weiter zu betreiben. Eventuell bietet sich auch eine Überholung der Anlage durch den Hersteller an.
Die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung erstellst du im Normalfall auch schon vor Bereitstellung des Arbeitsmittels und prüfst diese regelmäßig. Darin legst du auch schon Maßnahmen fest, damit deine Anlage in einem sicheren Zustand bleibt. Auch wenn der Hersteller 20 Jahre Lebensdauer angibt, muss eventuell schon früher etwas getauscht oder erneuert werden.
Meine Erfahrung hierzu ist, dass ein Neukauf die Möglichkeit bietet neueste ergonomische und sicherheitstechnische Aspekte einfließen zu lassen. Aber auch, dass ein Neukauf nicht immer notwendig ist. Es kommt darauf an, um was für eine Anlage es sich handelt, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt, wie die Mitarbeiter an der Anlage arbeiten müssen und was an der Anlage alles zu tun ist, damit diese sicher betrieben werden kann.