Beiträge von domro

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    Guten Morgen,

    es gibt eine europäische Norm. Hier ist als maximaler Abstand 35mm gefordert. Sonst besteht die Gefahr, dass der Fuß unter den Mitgänger rutschen kann. Sicherheitsschuhe mit vorausgesetzt.

    Als Möglichkeit bietet es sich an, eine Fußschutzleiste mit Schaltfunktion nachzurüsten. Mehr Infos dazu unter:

    Fußschutzleiste macht Flurförderzeuge sicherer - KAN

    Staplerfahrer von Gitterbox getroffen:

    Tödlicher Arbeitsunfall in Neenstetten: 30-Jähriger wird von Metallbox getroffen und stirbt
    Bei einem Arbeitsunfall wurde ein 30-Jähriger am Montagvormittag tödlich verletzt. Nach ersten Erkenntnissen lag kein Fremdverschulden vor.
    www.swp.de

    In einer anderen Quelle wird davon berichtet, dass laut Polizeiangaben ein sechs Meter hoher Stapel mit Gitterboxen transportiert wurde und dieser umstürzte.

    Wohl nicht der erste tödliche Arbeitsunfall bei diesem Betrieb:

    Tödlicher Arbeitsunfall in Neenstetten: 22-Jähriger stürzt auf Metallträger und ist sofort tot
    Bei dem Arbeitsunfall in Neenstetten, bei dem am Sonntagmorgen ein 22-Jährige tödlich verletzt wurde, lag kein Fremdverschulden vor. Das ist passiert.
    www.swp.de

    Hallo,

    Glückwunsch zur zweiten Runde. Wenn es die gleichen Personen sind und im ersten Gespräch schon die Standardfragen (Stärken, Schwächen etc.) besprochen wurden, kann es im zweiten Gespräch schon um konkrete Zusammenarbeit gehen oder aber auch Aufgaben kommen.

    Wenn ich Vorstellungsgespräche führe, sind in der ersten Runde die Standardfragen beinhaltet und in der zweiten Runde lasse ich die Bewerber auch Aufgaben lösen, Themen präsentieren und Rollenspiele durchführen. Diese sind teilweise auch unabhängig von der Sifa Tätigkeit. Dabei geht es mir eher darum, wie jemand an Aufgaben ran geht. Auch ein vorbereitetes Thema zu präsentieren können Teile einer zweiten Runde sein. Möglich sind auch Rollenspiele, dass eine konkrete Situation im Betrieb durchgespielt wird. Zum Beispiel wie sprichst du mit einem Mitarbeiter, der sich nicht an Sicherheitsregeln hält oder wie überzeugst du eine Führungskraft vom Thema Arbeitsschutz.

    Viel Erfolg

    Guten Morgen,

    bei uns sind die Erste Hilfe Kasten auch mit einem Papiersiegel verklebt und werden bei den regelmäßigen Sicherheitsbegehungen kontrolliert.

    Ich habe aber auch schon zwei andere Lösungen kennengelernt, ohne Verbandkästen:

    Lösung 1: Es gibt eine zentrale Sanitätsstation mit Rettungssanitätern. Im ganzen Betrieb gab es dann keine Erste Hilfe Kästen.

    Lösung 2: Die Ersthelfer hatten alle eine Erste Hilfe Gürteltasche mit Verbandsmaterial. Zentral gab es noch einen großen Sanitätskoffer an der Pforte. Pförtner war dann auch ausgebildeter Ersthelfer. Auch hier gab es dann keine Erste Hilfe Kästen im Betrieb.

    Gruß

    Es könnte sich um einen Arbeitsunfall handeln. Wenn die Ansteckung auf der Arbeit passiert ist und es sich um ein von außen plötzlich auf den Körper einwirkendes Ereignis handelt. Biss vom Nager oder beim Kehren von Hinterlassenschaften von Nagern den Staub eingeatmet. Vermutlich werden dann noch Symptome und der Ansteckungsnachweis erforderlich.

    Ich hatte auch mal einen Fall, als ein Hautausschlag als Arbeitsunfall anerkannt wurde, da er innerhalb einer Schicht nach einem Kontakt mit einem Gefahrstoff aufgetreten ist.

    Coronainfektionen können ja auch als Arbeitsunfall gelten unter bestimmten Voraussetzungen: auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen, intensiver Kontakt, positiver Nachweis und Symptome.

    Wenn ich mir unsicher bin, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, nutze ich gerne die Infohotline der BG bzw. rufe einen Unfallsachbearbeiter der BG an

    Bei der BGHM geht es im ersten Teil um die Grundlagen des Sicherheitsbeauftragten und die ersten Themen wie PSA, Gefahrstoffe oder Verkehrssicherheit.

    Im zweiten Teil wird dieses Wissen aufgebaut und mit ein Schwerpunkt ist Kommunikation. Das sind die Inhalte von Teil 2 bei der BGHM:

    Erfahrungsaustausch
    Belastungen am Arbeitsplatz (Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, psychische Belastungen, Suchtgefährdungen)
    Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Information und Kommunikation
    Arbeitsschutzmaßnahmen und die Handlungsmöglichkeiten von Sicherheitsbeauftragten bei deren Umsetzung - Erarbeitung ausgewählter Themen (z. B. Instandhaltung, Schweißen, Spanende Fertigung, hochgelegene Arbeitsplätze, Hautschutz)
    Brand- und Explosionsschutz

    Gruß Dominik

    Guten Morgen,

    so eine Problematik kenne ich auch, wenn Serienteile gebohrt werden müssen. Wir haben es bei uns so gelöst, dass wir einen fest angebrachten Futterschutz installiert haben, bei dem alle drehenden Teile abgedeckt sind. Es blieb dann nur noch ein kleiner Schlitz übrig (Fingersicher nach DIN EN 349 und DIN EN 13857) bei dem das zu bohrende Teil reingeschoben wird. Das Futter und der Bohrer konnten so mit den Fingern nicht mehr erreicht werden und die Mitarbeiter konnten Handschuhe tragen.

    Gruß Dominik

    Hallo,

    wir haben bei uns auch manchmal die Thematik, dass Gebotsschilder aufgehängt werden, aber nur für Teiltätigkeiten gelten. Wir lösen es dann so, dass wir ein Hinweisschild mit anbringen, wann das Gebot einzuhalten ist. Zum Beispiel das Gebotsschild Schutzbrillentragepflicht in Kombination mit dem Hinweisschild "Beim Abblasen".

    Vielleicht ist das eine Lösungsmöglichkeit auch für euch, dass ihr bestimmt, wann der Gehörschutz zu tragen ist und das als Hinweis mit anbringt.

    Gibt es im Straßenverkehr auch, dass beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit nur zu gewissen Uhrzeiten einzuhalten ist.

    Gruß Dominik

    Hi Micha,

    ich hatte mal einen ähnlichen Fall, mit einer allergischen Reaktion. Die Berufsgenossenschaft (BGHM) hat dies als Arbeitsunfall gesehen. Da von außen einwirkender Stoff und plötzliches Auftreten (innerhalb einer Schicht).

    In deinem Fall hätte ich auch direkt zum Dermatologen weitergeleitet. Bei Augenverletzungen fahren wir die Betroffenen auch direkt zum Augenarzt. Wichtiger ist für uns eine sinnvolle Erstbehandlung, wie anschließende Abrechnungsmodalitäten.

    Gruß

    Hallo,

    ich kenne die Software und habe mit dieser auch schon gearbeitet, allerdings nicht im Praktikumsbericht angewendet. Als ich damals meinen Praktikumsbericht geschrieben habe, war heute noch Zukunft. Habe aber auch schon eine Praktikumsarbeit betreut, bei der die Gefährdungsbeurteilung in Quentic erstellt wurde.

    Wenn du in Quentic die Gefährdungsbeurteilung erstellst geschieht dies ja nicht vollautomatisch. Du musst immer noch die zutreffenden Gefährdungen auswählen, Risiken bewerten und von den vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen auswählen und evtl. auch neue hinzufügen. Von daher ist die grundsätzliche Vorgehensweise, wie bei einer selbst geschriebenen Gefährdungsbeurteilung auch.

    Mein Tipp: Nicht alle vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind immer sinnvoll und es fehlen evtl. auch welche für deinen Anwendungsfall.

    Ansonsten, wenn dein TAP es sogar unterstützt, warum nicht anwenden. Der Praktikumsbericht besteht ja nicht nur aus der Gefährdungsbeurteilung...

    Viel Erfolg dabei

    Guten Morgen,

    es gibt hier mehrere Webseiten oder Bücher zu diesem Thema. Probiere es mal mit dem Suchbegriff "Unternehmenskultur" oder "Kultur Veränderung".

    Bevor du beginnst und eine Firmenphilosophie schreibst würde ich mit dem Betriebsverantwortlichen abklären, ob er dies möchte und auch dahinter steht und einen Mehrwert sieht.

    Sprich mit dem Bereichsverantwortlichen was aus seiner Sicht seine Philosophie ist und welche Vision er dabei verfolgt - sein Betrieb, seine Philosophie.

    Ich würde hierbei auch alle Mitarbeiter dazu nehmen. Mach doch einen Workshop mit allen Mitarbeitern und ihr entwickelt die Philosophie gemeinsam, dann wird sie auch eher von allen Mitarbeitern verinnerlicht und getragen.

    Viel Erfolg

    Hallo Sophia,

    bei der Gefährdungsbeurteilung würde ich auch das Thema Sicherheitskoordination mit aufnehmen. Wenn ihr das Büromobil beim Kunden abstellen wollt, sollte eine Absprache über die dortigen (gegenseitigen) Gefährdungen stattfinden. Eventuell ergeben sich daraus weitere notwendige Schutzmaßnahmen vor Ort. Habt ihr zum Beispiel einen Kunden mit einem Störfallbetrieb, wäre beispielsweise abzuklären wie eure Mitarbeiter bei einer Evakuierung mit informiert werdet.

    Es ist möglich, die Anlage auch über die angegebene Lebensdauer hinaus zu betreiben. Hierbei ist dann die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung ausschlaggebend. In dieser wird ermittelt, welche Teile nicht mehr sicher oder verschlissen sind. Hierbei ist der Stand der Technik zu beachten und die Schutzmaßnahmen, wenn erforderlich, anzupassen.

    Man kann hier auch beim Hersteller nachfragen, was an der Anlage anzupassen ist, um diese weiter zu betreiben. Eventuell bietet sich auch eine Überholung der Anlage durch den Hersteller an.

    Die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung erstellst du im Normalfall auch schon vor Bereitstellung des Arbeitsmittels und prüfst diese regelmäßig. Darin legst du auch schon Maßnahmen fest, damit deine Anlage in einem sicheren Zustand bleibt. Auch wenn der Hersteller 20 Jahre Lebensdauer angibt, muss eventuell schon früher etwas getauscht oder erneuert werden.

    Meine Erfahrung hierzu ist, dass ein Neukauf die Möglichkeit bietet neueste ergonomische und sicherheitstechnische Aspekte einfließen zu lassen. Aber auch, dass ein Neukauf nicht immer notwendig ist. Es kommt darauf an, um was für eine Anlage es sich handelt, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt, wie die Mitarbeiter an der Anlage arbeiten müssen und was an der Anlage alles zu tun ist, damit diese sicher betrieben werden kann.

    Hallo zusammen,

    bin seit mittlerweile mehreren Jahren Mitglied in diesem Forum, allerdings nur passiv. Das Forum hat mir schon durch das Mitlesen in vielem weitergeholfen. Vielleicht schaffe ich es jetzt auch mal weiterhelfen zu können.

    Mein Name ist Dominik, bin seit ca. 10 Jahren in der Arbeitssicherheit.

    Freue mich auf den Austausch.