Hallo zusammen,
meine Fragen zum Thema Gefährdungsbeurteilungen beziehen sich eher darauf, ob ich das, was ich mir hier erlesen habe, auch richtig verstanden habe.
Was darauf schließen lässt, dass ich keine FASI bin.
Warum frage ich dann? Weil mir diverse Lücken bei meinem neuen Arbeitgeber zum Thema Arbeitsschutz aufgefallen sind.
Ich arbeite für einen Dienstleister für Projekte und Maintenance.
Gefährdungsbeurteilungen können in jeder Sprache (nicht Landessprache) erstellt werden, solange alle MA diese verstehen können.
Und wenn nicht, benötigt man eine GBU in der Landessprache?
Wir haben bei Kunden Teams arbeiten, die selbstständig und ohne das vom Kunde MA helfen, Arbeiten erledigen.
Für diese Teams müssen folglich GBU an deren Arbeitsplätzen beim Kunden erstellt werden, richtig?
Wie sieht das mit Homeoffice aus, da konnte ich hier keine eindeutige Antwort finden. Es wird gemacht, aber anscheinend nicht von jedem.
Ist die Gefährdungsbeurteilung für Homeoffice Pflicht, weil doch auch das Homeoffice dem ArbSchG unterliegt, oder?
Alle unseren PM wurden ins Homeoffice verband und ist seit 2020 deren primärer Arbeitsplatz, auch aus Mangel an freien Arbeitsplätzen in unseren Head Office.
Ein Team von uns reinigt Staubsauger beim Kunden, welche durch einen Gefahrenstoff kontaminiert sind.
Zur Unterweisung gehört auch eine arbeitsmedizinische-toxikologische Beratung, richtig?
Gruß
Björn