Beiträge von Bjoern

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    Der HInweis mit der Kontaminationsverschleppung ist gut. Da werde ich Nachhaken.

    Der Schutzanzug ist ein You-Tex-Basic 5/6, der gegen Stäube schützen soll.

    Hautschutz für Hände habe ich bereits geschrieben und das Gesicht wird mittels einer Vollmaske geschützt.

    Atemschutz Scott RFF4000 mit ProFlow 2 SC 160.

    Meine Kollegen arbeiten in abgeschlossenen Räumen und im Krankheits- und Urlaubsfall dann alleine.

    Die Örtlichkeiten werden im Regelfall nicht von anderen Personen besucht.

    Das Treffen von Kundenmitarbeitern findet nur außerhalb der Örtlichkeiten statt.

    Moin zusammen,

    wir haben einen MA der Staubsauger und Schleifgeräte bei einem Kunden von mit Chrom6 belasteten Lackierstäuben reinigt.

    Die Hauptarbeit erfolgt trocken nur zum Schluss werden alle Geräte feucht abgewischt.

    Der Schutzanzug ist ohne Füßlinge, ich konnte sehen, dass die Sicherheitsschuhe voll von dem Staub sind und auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass der Staub den Weg in die Schuhe findet.

    Die verwendeten Handschuhe entsprechen der EN 388 (feuchtigkeitsdurchlässig), die meines Erachtens nicht für eine solche Tätigkeit geeignet sind und auch fehlen meiner Meinung nach Füßlinge.

    Liege ich richtig?

    Moin zusammen,

    wir haben Maintenance Teams, die bei Kunden Dienstleistungen erfüllen.

    Mir ist aufgefallen, dass diese Teams immer wieder nur aus einem MA bestehen.

    Es gibt für nichts Gefährdungsbeurteilungen, kein FASI oder Sonstiges, hier liegt der Worstcase der Arbeitssicherheit vor und ich bin dabei meiner Führung die Mängel aufzuzeigen und auch die notwendig einer externen FASI ans Herz zu legen.

    Das war jetzt nur zur Info.

    Wir haben Teams, die in Elektrowerkstätten Reparaturarbeiten durchführen und die Elektrogeräte/Lampen etc. zum Schluss prüfen.

    Ein anderes Team reinigt Staubsauger und Schleifgeräte, welche mit Chrom 6 belasteten Lackierstaub kontaminiert sind.

    Würden Personen-Notsignal-Anlagen bei Alleinarbeit in beiden Fällen genügen (als technische Lösung)?

    Die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsinstrument für den Arbeitgeber. Dieser leitet daraus die notwendigen Maßnahmen ab und vermittelt diese dann an die Beschäftigten in einer für sie verständlichen Sprache.

    Hier wird man ähnlich vorgehen, wie bei Tätigkeiten auf Baustellen. Es gibt dann eine GBU über die Tätigkeit als solche, relativ allgemein gehalten und dann vor Ort noch eine Ergänzung die z.B. durch die örtlichen Gegebenheiten bedingt sind. Dies ist oftmals abzustimmen mit dem Betrieb vor Ort in dem man tätig ist, Stichwort Koordination.

    Ja, wobei diese Beratung über die Betriebsanweisung erfolgen kann. Je nach erkannter Gefährdung wird diese dann mehr oder weniger umfangreich ausfallen. Sofern die Gefährdung in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gelistet ist, gibt es dann eine Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge.

    Hier wird offensichtlich der Begriff Homeoffice stark gedehnt, das ist momentan ein gewaltiges Problem, denn im Zuge der Corona Pandemie wurde der Begriff Homeoffice als eine Art der mobilen Arbeit definiert, ohne eine klare Abgrenzung zur Telearbeit zu schaffen. Unabhängig von der Zuordnung ist für beide Arten eine GBU erforderlich, die aber im Bereich Homeoffice deutliche Abstriche an die Anforderungen hat.

    Ich würde einfach mal beim Betrieb nachfragen, wer denn dort Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind. Das können auch externe Dienstleister sein, aber auch diese haben einen Beratungsauftrag, der bis zu den Beschäftigten in der Firmenhierarchie hinab reicht.

    Danke für die Antworten und wenn wir eine Fasi hätten (auch extern), würde es nicht solch eklatanten Missstände beim Arbeitsschutz geben.

    Stimmt, bei dem ersten Punkt habe ich das falsch formuliert, denn ich meinte selbstverständlich die Anweisung.

    Bei dem Punkt 2 handelt es sich um einen Werksvertrag.

    Punkt 3 sind keine Telearbeitsplätze und wurden auch nicht wegrationalisiert, sondern aus Platzgründen und der Tatsache, dass die Mitarbeiter nicht auf den Kundennetzwerken arbeiten können, weil das firmeninterne Netzwerk das nicht zulässt.

    Homeoffice ist meines Wissens eine Form der mobilen Arbeit, also?

    Hallo zusammen,

    meine Fragen zum Thema Gefährdungsbeurteilungen beziehen sich eher darauf, ob ich das, was ich mir hier erlesen habe, auch richtig verstanden habe.

    Was darauf schließen lässt, dass ich keine FASI bin.

    Warum frage ich dann? Weil mir diverse Lücken bei meinem neuen Arbeitgeber zum Thema Arbeitsschutz aufgefallen sind.

    Ich arbeite für einen Dienstleister für Projekte und Maintenance.

    Gefährdungsbeurteilungen können in jeder Sprache (nicht Landessprache) erstellt werden, solange alle MA diese verstehen können.

    Und wenn nicht, benötigt man eine GBU in der Landessprache?

    Wir haben bei Kunden Teams arbeiten, die selbstständig und ohne das vom Kunde MA helfen, Arbeiten erledigen.

    Für diese Teams müssen folglich GBU an deren Arbeitsplätzen beim Kunden erstellt werden, richtig?

    Wie sieht das mit Homeoffice aus, da konnte ich hier keine eindeutige Antwort finden. Es wird gemacht, aber anscheinend nicht von jedem.

    Ist die Gefährdungsbeurteilung für Homeoffice Pflicht, weil doch auch das Homeoffice dem ArbSchG unterliegt, oder?

    Alle unseren PM wurden ins Homeoffice verband und ist seit 2020 deren primärer Arbeitsplatz, auch aus Mangel an freien Arbeitsplätzen in unseren Head Office.

    Ein Team von uns reinigt Staubsauger beim Kunden, welche durch einen Gefahrenstoff kontaminiert sind.

    Zur Unterweisung gehört auch eine arbeitsmedizinische-toxikologische Beratung, richtig?

    Gruß

    Björn