Betriebsvereinbarung zum Thema Personen-Notsignal-Anlagen

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  • Guten Tag,

    mein Betriebsrat möchte, das für die Nutzung einer PNA eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird. Da es nur 1-2 Personen betrifft möchte die zuständige Stelle aber keine BV erstellen, daher zwei Fragen/Bitten:

    - Wenn in einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass ein PNA benötigt wird, kann der Betriebsrat dieses ablehnen?

    - Hat jemand eine Vorlage für eine solche BV, die er mir zukommen lassen kann?

    Danke an das Forum.

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  • Moin, Axel,

    Wenn in einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass ein PNA benötigt wird, kann der Betriebsrat dieses ablehnen?

    schau mal nach unter

    Betriebsrat und GefB

    Dort steht u.a.:

    Der Betriebsrat hat bei Regelungen zur Ausfüllung des Beurteilungsspielraums durch den Arbeitgeber mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Da die Vorschrift zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) eine ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift ist, hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Einigung über die Art und Weise der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen zu erzielen.

    Also erster Schritt: wie sieht die Einigung aus?

    Allerdings gilt auch:

    Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber externe Personen oder Stellen mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen beauftragt (BAG v. 18.8.2009 - 1 ABR 43/08).

    Wenn Du das intern geklärt hast, dann sehen wir weiter.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • - Wenn in einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass ein PNA benötigt wird, kann der Betriebsrat dieses ablehnen?

    Nur wenn er die straf- und zivilrechtliche Verantwortung für eventuelle Folgen der Nicht-Umsetzung von Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung übernimmt....


    Spaß beiseite:

    wenn es um Maßnahmen aus der GBU geht hat der BR inhaltlich gerad gar nix zu kamellen.

    Die Verantwortung liegt alleine bei der operativen Führung.

    Der BR hat im Arbeitsschutz z.T. Mitbestimmungsrechte, wenn es um eher organisatorische Aspekte geht, z.B. bei der Bestellung von Sifas oder bei der Methodik für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, bei denen Aspekte berührt werden, die in das Mitbestimmungsrecht des BR fallen, etw bei der Beurteilung von psychischen Belastungen, oder wenn Daten automatisiert verarbeitet werden.

    Dasss er keine Rechte zur inhaltlichen Mitbestimmmung hat, ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt, weil es im Falle eines Falles zu einer uneindeutigen Verantwortlichkeit führen würde.

    Wenn der Vorgesetzte derjenige ist, der verknackt wird, hat er auch das Recht allein zu entscheiden.

  • Obacht! Die Nutzung einer PNA als Ergebnis einer GB ist nicht die Durchführung einer GB!!!

    Bei der GB hat der BR die o.a. Rechte. Bei der Umsetzung der Ergebnisse sieht die Sache häufig anders aus.

    Anders gesagt: Bei der Durchführung einer GB zum Thema PSA spricht der BR mit, also beispielsweise kann er empfehlen, eine bestimmte Personengruppe zu befragen.

    Wenn das Ergebnis der GB u.a. sagt, das Schutzschuhe zu tragen sind, ist die Auswahl derselben nicht mehr mitbeatimmungspflichtige Sache des BR...

    Die Frage ist allerdings immer, will ich mit dem BR um solche Sachen kämpfen, oder gemeinsame Sache machen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Könnte es sein, dass da GPS-Ortung oder andere Standortbestimmungen bei dem Gerät eingebunden sind? Dies ruft üblicherweise den BR auf den Plan. Bei einer PNA, die zum Schutz bestimmter Personengruppen bei z.B. Alleinarbeit in Frage kommt, ist es eher ungewöhnlich.

    Eine BV für zwei Leute kenne ich noch nicht.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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