Hallo zusammen, erstmal gesunden neues Jahr!
in der Gefahrstoffverordnung heisst es, dass einmal im Jahr eine Unterweisung für Gefahrstoffe durchgeführt werden muss.
Reicht es aus, wenn man in dieser Unterweisung den Umgang mit Gefahrstoffen beschreibt, oder muss man explizit jede Betriebsnaweisung die man erstellt hat unterweisen. Sprich bei 100 Gefahrstoffen = 100 Betriebsanweisungen = 100 Unterweisungen
Mein alternativer Vorschlag wäre: eine jährliche allgemeine Gefahrstoffunterweisung mit dem Umgang mit Gefahrstoffen und zusätzlich 2-3 Betirebsanweisungen dazu nehmen, um zu zeigen, wie man diese Betriebsanweisungen zu verstehen hat.
Meine Frage ist, darf man das so handhaben? Wo steht geschrieben, dass eine allgemeine Unterweisung "Umgang mit Gefahrstoffen" als jährliche Gefahrstoffunterweisung ausreicht?
Viele Grüße,
Lernphase