Unterweisung Gefahrstoffe

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  • Hallo zusammen, erstmal gesunden neues Jahr!

    in der Gefahrstoffverordnung heisst es, dass einmal im Jahr eine Unterweisung für Gefahrstoffe durchgeführt werden muss.

    Reicht es aus, wenn man in dieser Unterweisung den Umgang mit Gefahrstoffen beschreibt, oder muss man explizit jede Betriebsnaweisung die man erstellt hat unterweisen. Sprich bei 100 Gefahrstoffen = 100 Betriebsanweisungen = 100 Unterweisungen

    Mein alternativer Vorschlag wäre: eine jährliche allgemeine Gefahrstoffunterweisung mit dem Umgang mit Gefahrstoffen und zusätzlich 2-3 Betirebsanweisungen dazu nehmen, um zu zeigen, wie man diese Betriebsanweisungen zu verstehen hat.

    Meine Frage ist, darf man das so handhaben? Wo steht geschrieben, dass eine allgemeine Unterweisung "Umgang mit Gefahrstoffen" als jährliche Gefahrstoffunterweisung ausreicht?

    Viele Grüße,

    Lernphase

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  • Wo steht geschrieben, dass eine allgemeine Unterweisung "Umgang mit Gefahrstoffen" als jährliche Gefahrstoffunterweisung ausreicht?

    Das wirst Du nirgendwo finden.

    Die Unterweisung muss angemessen stattfinden. Was angemessen ist, wird man im Zweifelsfall vor Gericht erfahren.

    Relevant dürfte auch der Bildungsgrad und die Praxiserfahrung der Unterwiesenen sein. Bei einem Chemiker kann man voraussetzen, dass dieser in der Lage ist eine Betriebsanweisung zu lesen und auch gewisses Grundwissen vorhanden ist zum Umgang mit Chemikalien. Bei einem Hilfsarbeiter, womöglich mit Migrationshintergrund muss man sich schon die Frage stellen, ob dieser eine Betriebsanweisung überhaupt lesen kann und deren Inhalt versteht.

    Je nach "Zielgruppe" muss somit die Unterweisung unterschiedlich ausfallen. Eine allgemeine Unterweisung und dann 2-3 BA halte ich für nicht ausreichend, denn es muss auch der explizite Umgang unterwiesen werden, der dann noch von einigen Rahmenbedingungen abhängt.

    Die allgemeine Unterweisung könnte ich mir als zentrale Grundlagenunterweisung vorstellen, vor Ort darf dann der direkte betriebliche Vorgesetzte noch die Details unterweisen. Wobei ich nicht so praxisfremd bin, zu erahnen, wie die Detailunterweisung dann häufig ausfallen wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für deine schnelle und plausible Antwort!

    Zentrale Grundlagenunterweisung: Check!

    Detailunterweisung: wenn bei dem Vorgesetzten 25 Gefahrstoffe sind, bin ich der Meinung, dass es keinen Sinn macht, wenn der Vorgesetzte diese durchgeht. spätestens nach der vierten BA haben die Mitarbeiter ausgeschaltet.. was wäre eine praktikable Lösung?

  • Hi,

    Gruppiert die Gefahrstoffe so gut es geht.

    Dann hab ich es oft so machen lassen, das die BA's von den Mitarbeitern geprüft werden und

    im Rahmen einer Teambesprechung vermittelt werden.

    So hat man die Prüfung direkt mit dabei und wenn man bei jeder Teambesprechung, bei der HSE immer ein Thema ist 1-2 BA durchgeht ist das überschaubar. Und die MA kennen die BA dann auch.

  • . was wäre eine praktikable Lösung?

    Nur weil in der gesetzlichen Regelung "mindestens jährliche Unterweisung" steht, bedeutet dies nicht, dass man ein mal im Jahr eine entsprechende Unterweisung durchführt. Wie wäre es z.B. bei wöchentlichen Besprechungen immer ein Thema heranziehen und unterweisen? Auch muss man das Thema Gefahrstoffe nicht isoliert betrachten. Die Gefahrstoffe kommen ja in der Regel in Verbindung mit anderen Tätigkeiten vor. Da wird dann z.B. über den Umgang mit der Säulenbohrmaschine unterwiesen und dabei ist dann der Kühlschmierstoff ein Unterthema.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Detailunterweisung: wenn bei dem Vorgesetzten 25 Gefahrstoffe sind, bin ich der Meinung, dass es keinen Sinn macht, wenn der Vorgesetzte diese durchgeht. spätestens nach der vierten BA haben die Mitarbeiter ausgeschaltet.. was wäre eine praktikable Lösung?

    Nach meiner eigenen Erfahrung eine bewährte praktikable Lösung ist die, die AxelS genannt hat:

    Wie wäre es z.B. bei wöchentlichen Besprechungen immer ein Thema heranziehen und unterweisen? Auch muss man das Thema Gefahrstoffe nicht isoliert betrachten. Die Gefahrstoffe kommen ja in der Regel in Verbindung mit anderen Tätigkeiten vor. Da wird dann z.B. über den Umgang mit der Säulenbohrmaschine unterwiesen und dabei ist dann der Kühlschmierstoff ein Unterthema.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Wir handhaben das auch so, allgemeine Grundunterweisung zu den Chemikalien nach Gruppen, also entzündlich, ätzend (getrennt in Säuren/Basen) usw.

    Je nach Bildungsgrad / Hintergrund unterschiedlich ausführlich.

    Mit praktischen Beispielen (da Lackfabrik, z.B. keinen schwarzen Lack in eine Colaflasche).

    Und dann die (wie von AxelS schon angemerkt) mehr oder weniger häufige Detailunterweisung vor Ort.

    Gruß

    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Moin zusammen.

    Eine TA der BG hat mir den Hinweis gegeben, die Betriebsanweisungen in Gruppen zusammenzufassen. Der gefährlichste Stoff gibt den Inhalt der Betriebsanweisung der Gruppe vor. Damit reduziert sich die Anzahl der zu erstellenden und unterweisenden BA bereits. Dazu eine allgemeine Unterweisung Gefahrstoffe und bei besonderen Stoffen muss man speziell drauf eingehen.

    Gruß Gerd

  • Ich hatte ja beim letzten SiFa-Netzwerk Treffen in Dresden eine besondere Systematik einer Sammelbetriebsanweisung gezeigt. Dadurch lässt sich die Anzahl der BA auch reduzieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mit praktischen Beispielen (da Lackfabrik, z.B. keinen schwarzen Lack in eine Colaflasche).

    Todsünden-Beispiel!!!!! :71::71::71:

    Überhaupt keine Lebensmittelgefäße als Behältnis für Gefahrstoffe!!!

    Siehe §8 GefStoffV:
    "5) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. ..."

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Mahlzeit Sifa´s,

    ich habe mal eine Frage an euch und nutzte dafür gleich mal diesen Thread.

    In einem Audit meinte der Auditor das es gut wäre wenn wir auf unserem Schulungsnachweis vermerken würden welche Gefarhstoffe unterwiesen worden sind. Das macht in meinen Augen auch Sinn. Bisher hatten wir nur drin stehen das die Gefahrstoffe unterwiesen worden sind.

    Jetzt nutzen wir nicht in jedem Bereich, jeden Gefahrstoff (ist vermutlich in allen Betrieben so). Ich hatte überlegt einen Anhang zu machen auf dem alle Stoffe aufgeführt sind und die Bereichsleiter dann nur noch ankreuzen müssen welche Stoffe sie unterwiesen haben. Wird dann eine langer Anhang :/

    Dann muss auch jemand darauf achten das, sobald ein Gefahrstoff dazu oder weg kommt, der Anhang aktualisiert wird. (wenn das mal nicht vergessen wird)

    Wie macht ihr das bei euch?

    Eine interaktive Lösung wäre nicht schlecht, wenn ich das mit dem Gefahrstoffverzeichnis verknüpfen könnte oder so.

    VG

    André

  • Wenn du eine Excel als Gefahrstoffkataster hast, füge doch als 1. Spalte eine Namensliste/Abteilung ein.

    Dann kannst du jeden Gefahrstoff zuweisen und mit der Filterfunktion für deine Unterweisung nutzen.

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  • Warum verweist du nicht in dem Nachweis auf die verwendeten Dokumente z.B. Gefahrstoffunterweisung Rev.X nach Gefahrstoffkataster Stand YY.YY.YYYY?

    Die Idee mit dem Verweis ist gut. ABER

    Wir führen bei uns vierteljährlich die Sicherheitsunterweisung durch und wenn ich auf die BA im Gefarhstoffk. verweise heist das dann ja das immer alle Stoffe unterwiesen werden müssten.

    Wenn du eine Excel als Gefahrstoffkataster hast, füge doch als 1. Spalte eine Namensliste/Abteilung ein.

    Dann kannst du jeden Gefahrstoff zuweisen und mit der Filterfunktion für deine Unterweisung nutzen.

    So eine Zuteilung haben wir bereits in unserem Kataster.

    VG

    André

  • Die Idee mit dem Verweis ist gut. ABER

    Wir führen bei uns vierteljährlich die Sicherheitsunterweisung durch und wenn ich auf die BA im Gefarhstoffk. verweise heist das dann ja das immer alle Stoffe unterwiesen werden müssten.

    Dann nimm halt Gefahrstoffkataster Abteilung XY, Stand Z [Datum]

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Wir führen vierteljährlich in jedem Bereich die Unterweisung durch und nehmen dann verschiedene Themen dran, damit es nicht in einer Unterweisung zu viel wird und keiner mehr zuhört.

    Und wo liegt dann dein Problem?

    Wenn der Bereichsleiter in

    Q1 Stoff A, B und C unterweist

    Q2 Stoff D, E und F usw.

    Dann ist im Nachweis nicht erkenntlich welche Stoffe er unterwiesen hat, da ja "nur" auf die Bereiche und gesamten Stoffe verwiesen wird.

    Wie gesagt das mit dem Verweis auf die BA´s im GK finde ich gut und ist sicher auch gut zu handhaben wenn ich einmal im Jahr die Unterweisung mache,

    Vielleicht mache ich mir das auch zu kompliziert. :/

    VG

    André

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  • Vielleicht mache ich mir das auch zu kompliziert. :/

    Wenn, dann macht es der Auditor zu kompliziert ;).

    Wenn der Auditor jeden Gefahrstoff im Schulungsnachweis genannt haben will, würde ich ihn eintragen.

    Wir haben Unterschriftenlisten mit einem Dokumentenkopf, in dem wir die Inhalte der Unterweisung in Stichpunkten eintragen. Auf weiteres Material, das zur Anwendung kam, wird verwiesen.

    Das bedeutet natürlich, dass der Unterweisende den Kopf in der Vorlage der Unterschriftenliste ausfüllen muss.

    Wenn er aber immer in Q1 A/B/C unterweist, in Q2 D/E/F etc. muss er das pro Quartal nur einmal machen, hat also nach einem Jahr vier Vorlagen, in denen er nur das Datum der Schulung einträgt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • .....wenn keine neuen dazukommen oder andere wegfallen.....

    Das Problem wird natürlich immer bestehen, solange einzelne Stoffe genannt werden sollen. Wenn man sich auf Kategorien und Hauptaufnahmewege einigen könnte, könnte man mit Gefahrstoffgruppen ohne konkrete Produkte arbeiten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.