Guten Tag.
Folgende Frage hat sich heute bei uns ergeben:
“U. a. gem. der GefStVO hat der Arbeitgeber sog. Betriebsanweisungen schriftl. zu erstellen und auszusprechen. Kann ein Vorgesetzter, der nicht ausdrücklich von diesem/seinem Arbeitgeber damit beauftragt wurde, eigenständig und im Sinne des Arbeitgebers für den ihm unterstellten Bereich auch Betriebsanweisungen schriftl. erstellen und aussprechen - insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber es selbst nicht gemacht hat?“
Danke Euch und viele Grüße.