Betriebsanweisung

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  • Guten Tag.

    Folgende Frage hat sich heute bei uns ergeben:

    “U. a. gem. der GefStVO hat der Arbeitgeber sog. Betriebsanweisungen schriftl. zu erstellen und auszusprechen. Kann ein Vorgesetzter, der nicht ausdrücklich von diesem/seinem Arbeitgeber damit beauftragt wurde, eigenständig und im Sinne des Arbeitgebers für den ihm unterstellten Bereich auch Betriebsanweisungen schriftl. erstellen und aussprechen - insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber es selbst nicht gemacht hat?“


    Danke Euch und viele Grüße.

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  • Aus meiner Sicht: Ein klares Ja.

    Ein Vorgesetzter hat "Verantwortung" und gibt seinen Leuten Handlungsweisen vor. Also auch mit Gefahrstoffen.

    Der Vorgesetzte sollte nicht natürlich mit der FASI auseinandersetzen oder selbst eine GB für den Gefahrstoff machen.

    Es muss nicht immer eine Schriftliche Beauftragung erfolgen. Ergibt sich auch aus §15 (1) ArbschG.

    (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

    Indirekt leitet sich hier eine Pflicht ab. Der Beschäftigte "Vorgesetzte" ist gem. (1) verpflichtet für die Personen "Untergebenen" Sorge zu tragen.....

    (ich weiß; sehr weit, aber das wird oftmals so interpretiert)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (18. November 2021 um 12:03)

  • "Kann ein Vorgesetzter, der nicht ausdrücklich von diesem/seinem Arbeitgeber damit beauftragt wurde,..."

    ... laut mehrere Aussagen auch der BGen und auch während einer Veranstaltung zur Pflichtenübertragung, muss das nicht mal ausdrücklich erfolgen... dass bringt nun mal die Stelle "Vorgesetzter" und "Verantwortlich für xyz Mitarbeiter" mit sich.

    "...eigenständig und im Sinne des Arbeitgebers für den ihm unterstellten Bereich auch Betriebsanweisungen schriftl. erstellen und aussprechen - insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber es selbst nicht gemacht hat?“

    BGETEM - Führungskräfte - Verantwortung im Betrieb

    Aufgabe "Klare Anweisungen geben" ... das steckt doch schon die Anweisung drin... und darum geht es auch bei "BetriebsANWEISUNG"...

    Der Arbeitgeber delegiert seine Aufgaben an die Führungskräfte... muss aber immer noch kontrollieren, ob die Aufgaben erfüllt werden. Er wird die Verantwortung zur Auswahl, Organisation und Kontrolle nicht los. Der Arbeitgeber kann natürlich nicht damit die Putzfrau beauftragen... oder den Hausmeister, weil der sich nicht blöd beim Streuen der Wege angestellt hat. Da ist doch schon vorprogrammiert, das diese keine Fachkenntnisse haben. Ich spreche auch da aus Erfahrung, denn bei uns wurden auch Leute auf solche Führungspositionen gesetzt, die keine Kenntnisse über Gefahrstoffe, PSA, Entsorgung haben... Die kennen höchstens den Unterschied zwischen Kochsalz und Säure.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Danke für Eure Einlassungen. Dies sehe ich im Übrigen genauso. Ich führe hier eine absurde Diskussion, bei der die Meinung vertreten wird, die BA könne nur vom AG selbst oder einem ganz bestimmten Vorgesetzten gelauncht werden...

    Sofern der AG nicht explizit regelt, trifft mMn die Verpflichtung jeden Vorgesetzten.

    Einmal editiert, zuletzt von Snooze (18. November 2021 um 12:35)

  • Muss der Vorgesetzte da auf Biegen und Brechen alleine durch?

    NEIN, denn der soll und muss...

    • Melden, wenn die eigenen Möglichkeiten erschöpft sind .... am Besten seinem Vorgesetzten gegenüber, der hat mehr Möglichkeiten, mehr Budget, ein dickeres Auto, eine größere Villa - und das kommt nicht von ungefähr
    • Unterstützung suchen bei Schwierigkeiten - das kann er mit Hilfe anderer und auch mit Hilfe der SiFa, des BA etc.
    • Service der Berufsgenossenschaft nutzen... ganz hohe Schule: ein Vorgesetzter, der selber mal recherchiert und mit Fachleuten redet

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (18. November 2021 um 12:41)

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  • Und am besten gleich noch dokumentieren.... wenn er nach "oben" meldet.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Der Vorgesetzte sollte nicht natürlich mit der FASI auseinandersetzen oder selbst eine GB für den Gefahrstoff machen.

    Sofern da jemand die Fachkunde entsprechend DGUV Grundsatz 313-003 besitzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sofern da jemand die Fachkunde entsprechend DGUV Grundsatz 313-003 besitzt.

    ...jetzt kommst du wieder mit Qualifikation.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Sofern da jemand die Fachkunde entsprechend DGUV Grundsatz 313-003 besitzt.

    oder du gehst auf https://www.gischem.de/suche/index.htm und gibst dort den Namen, CAS/EG oder Indexnummer ein. Und schon kannst du dir über ein paar Klicks den Entwurf einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen lassen. Auf das Unternehmen anpassen, ein, zwei Sachen eintragen. Á voila fertig ist die Betriebsanweisung.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Moin Kollegen

    Bevor ich als SIFA tätig wurde war ich Schichtleiter (Meister). Ich bin deshalb für meine Leute verantwortlich. Ich muss sie vor Gefahren schützen. Wenn keiner mir die BAs erstellt... dann muss ich das eben selber tun. Allerdings meldet man das natürlich an seinen Vorgesetzten ==> keine BA, keine Arbeit.
    Ich tue mir das nur für meine Leute an, ich finde sie haben ein Recht auf Informationen, die ich ihnen geben kann. Mein Boß ist mir da leider egal.

  • Den meisten wird Prof. Wilrich ein Begriff sein. Dieser stellt klar - und mir scheint seine Meinung als (Fach)Jurist mehr als integer zu sein -, dass sich die Notwendigkeit allein schon aus den allgemeinen Vorgesetztenpflichten ergibt.

    In diesem Sinne Euch ein schönes WE.

  • ...jetzt kommst du wieder mit Qualifikation.

    Ohne entsprechende Qualifikation keine Gefährdungsbeurteilung.

    Und schon kannst du dir über ein paar Klicks den Entwurf einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen lassen. Auf das Unternehmen anpassen, ein, zwei Sachen eintragen. Á voila fertig ist die Betriebsanweisung.

    Der Gefahrstoffverordnung ist zu entnehmen: "§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

    (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird."

    Wenn jetzt für die Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Qualifikation vorausgesetzt wird, kann ich nicht einfach eine BA irgendwoher kopieren, ein paar betriebsspezifische Dinge abändern und diese dann einfach so verwenden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Guten Tag.

    Folgende Frage hat sich heute bei uns ergeben:

    “U. a. gem. der GefStVO hat der Arbeitgeber sog. Betriebsanweisungen schriftl. zu erstellen und auszusprechen. Kann ein Vorgesetzter, der nicht ausdrücklich von diesem/seinem Arbeitgeber damit beauftragt wurde, eigenständig und im Sinne des Arbeitgebers für den ihm unterstellten Bereich auch Betriebsanweisungen schriftl. erstellen und aussprechen - insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber es selbst nicht gemacht hat?“


    Danke Euch und viele Grüße.

    aus meiner Sicht ein ganz klares ...Er muss es tun...wenn er sich seiner Verantwortung bewusst ist. Arbeitgeber sind nicht alle die Schnellsten im Erstellen und aussprechen von BA's.

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Wenn jetzt für die Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Qualifikation vorausgesetzt wird, kann ich nicht einfach eine BA irgendwoher kopieren, ein paar betriebsspezifische Dinge abändern und diese dann einfach so verwenden.

    Dieses Tool wurde von der BGHM in Zusammenarbeit mit der BG RCI entwickelt und veröffentlich. Als nix Copy and paste.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • och, weil im Betrieb die notwendige Gefährdungsbeurteilung fehlt.

    Und die Erstellst du an Hand des Sicherheitsdatenblattes vom Hersteller oder von Gischem

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Das ist aber nicht ausreichend, denn weder im SDB, noch bei Gischem wird in der Regel auf die Umgangsmenge und Art des Umgangs näher eingegangen, das ist dann in der Gefährdungsbeurteilung zu konkretisieren. Welche Qualifikation man für eine GBU im Zusammenhang mit Gefahrstoffen haben sollte ist dem DGUV Grundsatz 313-003 zu entnehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.