Eine Betriebsanweisung für alle Küchengeräte

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    bei mir auf Arbeit gibt es eine Betriebsanweisung für die Herdplatte, den Geschirrspüler und die Mikrowelle. Ich habe schon überlegt ob ich noch jeweils eine weitere Betriebsanweisung für die Kaffeemaschine, den Wasserkocher und den Kühlschrank vorschlagen soll? (Die Bemerkung konnte ich mir gerade nicht verkneifen)


    Gibt es irgendwo eine DGUV Information oder etwas vergleichbares wo geschrieben steht, daß ich das alles unter haushaltsähnliche Küchengeräte zusammenfassen kann? Wäre es nicht sinnvoller EINE Betriebsanweisung für all diese Geräte anzufertigen und das unter dem Begriff "haushaltsähnliche Küchengeräte" zusammenzufassen"?


    Gefunden habe ich nur das hier https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/42551#

    Das beantwortet aber meine Frage nicht wirklich. Wir haben keine Bedienungsanleitungen für die Geräte mehr. Deshalb Betriebsanweisungen.


    Beste Grüße und schönes Wochenende

  • ANZEIGE
  • Meiner Meinugn nach beantwortet das Deine Frage ziemlich genau, wie Du es im vorletzten selbst zusammenfasst:


    Wir haben keine Bedienungsanleitungen für die Geräte mehr. Deshalb Betriebsanweisungen.

    Ich hatte (privat) schon mehrfach Bedienungsanleitungen gesucht und habe zunächst die Hersteller angeschrieben. Die konnten fast immer helfen und haben mir ein PDF-Dokument zugesendet.


    Parallel dazu habe Onkel Google mit folgenden Stichworten gefüttert, denn es gibt viele Webseiten, die Bedienungsanleitungen zur Verfügung stellen.

    Der Aufbau der Suchzeile ist dann etwa so:
    Bedienungsanleitung +"<Hersteller>" +"<Artikelnummer/Bezeichnung">


    Markenherstellerbeispiel: Bedienungsanleitung +"Philips" +"HD7546/20"

    No-Name-Beispiel (oder bei unbekanntem Hersteller): Bedienungsanleitung +"TR-JCM-01"


    Die Syntax bedeutet übrigens folgendes:

    • Das + ist die Anweisung, dass das folgende im Ergebnis enthalten sein muss.
    • Suchbegriffe in Anführungszeichen müssen im ganzen gefunden werden.
    • Es gibt noch viele weitere, die einem das Suchen deutlich erleichtern! ;)

    Viel Erfolg!

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Danke für die Antwort.


    Meine Frage besteht allerdings nicht darin ob ich eine Bedienungsanleitung statt der Betriebsanweisung verwenden darf, sondern ob ich EINE Betriebsanweisung für alle Geräte anfertigen und das unter dem Begriff "haushaltsähnliche Küchengeräte" zusammenzufassen darf?


    Ich hoffe, meine Frage ist verständlich.

  • Mis(t)verständnis meinerseits. Sorry!


    Natürlich kannst Du Betriebsanweisungen für "ähnliche Maschinen" zusammenfassen.


    Ähnliche Gefahren sehe ich z.B. Kühlgeräten. - Oder bei einem Wasserkocher und einer Kaffeemaschine.

    (Kaffee?! WO IST MEIN KAFFEE??? Moment bitte ... :49: ... so wieder da)


    Eine einzige, für alle "haushaltsüblichen Geräte" umfassende BA halte ich aufgrund der Unterschiedlichkeit der Geräte für problematisch zu erstellen.

    Zusammenfassung in Gruppen ist sicher möglich.


    Habe was gefunden, das Dir vielleicht etwas arbeit erspart:
    https://arbeitssicherheit-ekbo.de/fileadmin/ekbo/mandant/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz-ekbo.de/Betriebsanweisungen/BA_Kaffeemaschinen__Wasserkocher.pdf

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K ()

  • Besten Dank.


    Sollte ich doch auf die Variante mit den Bedienungsanleitungen zurückgreifen, dann müßten diese jedem Mitarbeiter zugänglich sein. Würde es reichen wenn diese im QM-System hinterlegt sind, auf das jeder Mitarbeiter Zugriff hat?

  • ANZEIGE
  • Natürlich kann man das. Hat auch den Vorteil, daß die Dateien sicher vor Verlust sind! ;)


    Ergänzend würde ich die jedoch auch einmal ausdrucken und zusammen in einen Ordner/Schnellhefter heften und in der Küche auslegen.

    Frist kein Brot und ist für jeden sofort greifbar.


    ;) Erfahrungsgemäß sollte der Ordner aber vor einem Audit / einer Begehung abgestaubt werden... :saint:

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ergänzend würde ich die jedoch auch einmal ausdrucken und zusammen in einen Ordner/Schnellhefter heften und in der Küche auslegen.

    Frist kein Brot und ist für jeden sofort greifbar.


    ;) Erfahrungsgemäß sollte der Ordner aber vor einem Audit / einer Begehung abgestaubt werden... :saint:

    Ich halte das bei gängigen in fast jedem Haushalt vorzufindenden Haushaltsgeräten für überflüssig.

    Wer eine Beschäftigungstherapie benötigt, kann ja gerne entsprechende Betriebsanweisungen erstellen, aber lesen wird die fast niemand und danach handeln auch nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich halte das bei gängigen in fast jedem Haushalt vorzufindenden Haushaltsgeräten für überflüssig.

    Wer eine Beschäftigungstherapie benötigt, kann ja gerne entsprechende Betriebsanweisungen erstellen, aber lesen wird die fast niemand und danach handeln auch nicht.

    Da bin ich durchaus bei Dir, wie man an dem Hinweis

    ";) Erfahrungsgemäß sollte der Ordner aber vor einem Audit / einer Begehung abgestaubt werden... :saint:"

    erkennen kann.


    Auf meiner Prioritätenliste steht dieses Thema nicht sonderlich weit oben.
    Wenn ich mich darum kümmern kann, kann ich mich schon fast zurücklehnen und mein Lebenswerk bestaunen. :whistling:

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ANZEIGE
  • ...aber lesen wird die fast niemand und danach handeln auch nicht

    Gespräche mit Kollegen haben mir gezeigt, daß denen diese Betriebsanweisungen nicht einmal aufgefallen waren. Das hat mit Sicherheit irgend so ein Auditor der Unternehmensleitung vorgetragen.

  • "Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden..."


    Das wäre für mich relevant: Ist es in eurem Betrieb ein Arbeitsmittel? Gehört die Tätigkeit mit der Kaffeemaschine zur Tätigkeitsbeschreibung eines eurer Mitarbeiter? Dann erstelle ich dafür eine BA...


    Benutzen die MA die Kaffeemaschine in ihrer freien Zeit zu ihrem Vergnügen? Dann halte ich es wie die BG... Da reicht auch eine Gebrauchsanleitung... Es sollte in eurem eigenen Interesse sein, das diese a) überhaupt vorhanden und b) für alle MA verständlich ist... Eine Mikrowelle aus China, die über dubiose Umwege zu euch gekommen ist würde ich nicht aufstellen...


    Das einzige, was ihr absichern müsstet wäre wohl eher Versicherungstechnisch (Elektroprüfungen...)

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Eine Mikrowelle aus China, die über dubiose Umwege zu euch gekommen ist würde ich nicht aufstellen

    Fast alle Elektrogeräte bei uns kommen über mehr oder weniger dubiose Umwege nach Europa und wenn sie dann defekt sind wandern sie auf ebenso dubiosen Wegen Richtung Afrika. :(

    Ein Weg ist ja z.B. von Hongkong Richtung Großbritannien und dann zu uns (dürfte durch den Brexit auslaufen). Ein weiterer bekannter Weg ist über Tschechien.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Und zu allem Überfluss dann noch feststellen, dass das Gerät nicht für den Gewerblichen Einsatz geeignet ist...;)

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Moin,


    ich stelle mir eine Sammelbetriebsanweisung etwas schwierig vor, da es bei den einzelnen Geräten ja durchaus Gefährdungen gibt, die es bei anderen Geräten nicht gibt, insofern müsste man im Text dann doch wieder auf das zugehörige Gerät verweisen. Entweder wird die BA zu allgemein oder ich habe dauernd Textstellen, die immer nur für ein Gerät gelten.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Und zu allem Überfluss dann noch feststellen, dass das Gerät nicht für den Gewerblichen Einsatz geeignet ist...;)

    Aber ist dies auch so?

    Die Kaffeemaschine im Büro ist nicht gewerblich im Einsatz, sondern nur in der individuellen Pausenzeit des Mitarbeiters in Betrieb. Pausenzeit = keine Arbeitszeit. Gewerblicher Einsatz = Kantine oder Bewirtung der Gäste.

    Bei uns stehen überall die Kaffeepadmaschinen und Wasserkocher auf Fliesen. Nach unserer GB sind die Geräte haushaltsüblich (4-6 Personenhaushalt) in gebrauch. Alle Geräte sind vor der Verwendung anzumelden und Bedienungsanleitungen müssen vorliegen. Die DGUV-V.3-Prüfung übernehmen wir.


    Eine Betriebsanweisung für Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Mikrowellen finde ich für überflüssig. Da haben wir ganz andere Gefahren.

  • Bei Geräten im Haushalt geht man nicht von einen "ständigen" Benutzung aus, wie sie im Betrieb bei Kaffeemaschinen auftritt. Da wird nicht nur morgens einmal und dann Nachmittags noch einmal, sondern meist kontinuierlich Kaffee geholt. Das hat nichts mit der Pause zu tun.

    Aber wenn ihr dazu eine GB geschrieben habt, dann wurden die abweichenden Benutzungen ja betrachtet und die Prüfintervalle entsprechend festgelegt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Bei Geräten im Haushalt geht man nicht von einen "ständigen" Benutzung aus, wie sie im Betrieb bei Kaffeemaschinen auftritt. Da wird nicht nur morgens einmal und dann Nachmittags noch einmal, sondern meist kontinuierlich Kaffee geholt. Das hat nichts mit der Pause zu tun. <...>

    Das kann man so nicht verallgemeinern. Hier in unserem Büro ist es tatsächlich so, das nur 2x am Tag Kaffee gekocht wird.
    Dieser läuft dann in eine Thermoskanne. Die Maschine hat keine Kaffee-Verbenn-Einrichtung -äh- Warmhalteplatte.


    Ich kenne aber auch Büros (ehemaliger Arbeitgeber) da kann man getrost sagen:
    "5 in einem Büro und einer arbeitet. - 4 Angestellte und die Kaffeemaschine!"
    (Situativ frei ersetzbar durch Ventilator o.ä.)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!