Hallo zusammen,
mal wieder geht es ums liebe Geld.
Ein Mitarbeiter ist Brillenträger und benötigt nun für seine Arbeit (keine Bildschirmarbeit) eine Gleitsichtbrille und natürlich soll der AG zahlen.
Für mich ist das allerdings keine Arbeitgeberleistung, da es sich um eine normale Sehhilfe handelt.
Bin ich auf dem falschen Dampfer?
Viele Grüße