Notwendige Arbeitsbrille

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  • Hallo zusammen,

    mal wieder geht es ums liebe Geld.

    Ein Mitarbeiter ist Brillenträger und benötigt nun für seine Arbeit (keine Bildschirmarbeit) eine Gleitsichtbrille und natürlich soll der AG zahlen.

    Für mich ist das allerdings keine Arbeitgeberleistung, da es sich um eine normale Sehhilfe handelt.

    Bin ich auf dem falschen Dampfer?

    Viele Grüße

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  • Seh ich genauso.

    Oder der Arbeitnehmer wird von AG Seite verpflichtet, die Brille ausschliesslich für dienstliche Zwecke zu nutzen. Da der AG das weder fordern, der AN das aber auch nicht umsetzen kann läuft es wohl darauf hinaus, dass der Mitarbeiter die Kosten selbst tragen muss.

    Wenn der AG goodwill zeigen möchte kann er ihm ja einen Zuschuss zukommen lassen.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Moin.

    Im Normalfall bin ich da bei Euch. Eine notwendige Sehhilfe sollte nicht der AG zahlen.

    Es kann hier natürlich Ausnahmen geben. Bei uns war für einen Mitarbeiter Tragepflicht für Schutzbrille angewiesen. Er kam aber mit einer zusätzlichen Schutzbrille über seiner normalen Brille überhaupt nicht zurecht, was dazu geführt hat, dass er die Tragepflicht nicht eingehalten hat. Hier haben wir in Absprache mit der GF eine angepasste Schutzbrille finanziert. Sollte aber die Ausnahme bleiben.

    Gruß,

    Hagen

  • Schutzbrillen, Bildschirmarbeitsplatz brillen, Maskenbrillen sind alles kein Thema. Aber hier geht es um eine stinknormale Gleitsichtbrille. Da tu ich mich etwas schwer. Aber wenn die Abteilung das aus Fachmitteln zahlen möchte ist das immerhin nicht mein Budget.

  • Kosten für Brillen wurden übernommen, wenn es eine Schutzbrillentrageverpflichtung gab. Die Kosten wurden aber nur übernommen, wenn der Mitarbeitende fest eingestellt war.

    Für alle anderen wurden Überbrillen zur Verfügung gestellt.

    Bei den Leuten, die eine Gleitsicht-Schutzbrille bekommen wird darauf geachtet, dass Sie diese auch nur auf Arbeit tragen, bzw. die Schutzfunktion (Seitenschutz) erhalten bleibt.

    Für Bildschirmarbeitsplatzbrillen gibt es beim jetzigen Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Brillen.

    Gruß

    Axel

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  • Ein Mitarbeiter ist Brillenträger und benötigt nun für seine Arbeit (keine Bildschirmarbeit) eine Gleitsichtbrille und natürlich soll der AG zahlen.

    Was für eine besondere Sehaufgabe hat er zu erfüllen, die eine Gleitsichtbrille notwendig macht?

    Warum benötigt er im Alltag nicht auch eine Gleitsichtbrille?

    Für mich liegt der Verdacht nahe, dass sich da jemand auf Kosten des AG eine Gleitsichtbrille zulegen möchte, die dann auch privat genutzt wird. Dürfte steuerrechtlich relevant sein (geldwerter Vorteil) und müsste, meiner Meinung nach, somit auch entsprechend versteuert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    es kommt darauf an. Wenn der Miarbeiter eine spezielle Gleitsichtbrille benötigt, um seine Tätigkeiten verrichten zu können, sehe ich den Arbeitgeber in der Verantwortung. Ansonsten gilt wie immer der Grundsatz: "Wenn eine "normale" Sehhilfe ausreicht, ist der Beschäftigte selbst verantwortlich. Das Schema ist analog zu der DGUV 250-008 (Seite 10).

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Mein Vorschlag ist, zunächst einmal mit dem AG zu reden. - Jede Leistung wäre aber freiwillig!

    Sollte die Tätigkeit ohne diese Brille nicht mehr ausgeübt werden können, bin ich sofort beim Stichwort: Eingliederungshilfe und sehe die Rentenkasse (abhängig von der bisherigen Versicherungsdauer), ansonsten die BA, in der Pflicht.

    Einfach mal gut argumentiert beantragen.
    Das schlimmste was passieren kann ist ein Ablehnungsbescheid.

    (Ansonsten bin ich bei Guudsje, verweise aber auf "Besondere Arbeitsplatzverhälntisse, Seite 9)

    https://www.vbg.de/SharedDocs/Med…icationFile&v=2


    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (2. Dezember 2021 um 15:50)

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  • Mein Vorschlag ist, zunächst einmal mit dem AG zu reden. - Jede Leistung wäre aber freiwillig!

    Sollte die Tätigkeit ohne diese Brille nicht mehr ausgeübt werden können, bin ich sofort beim Stichwort: Eingliederungshilfe


    Also wenn ich -13 Dioptrin habe, kann ich gar keine Tätigkeit mehr ohne Brille durchführen. Muss dafür der AG gerade stehen? Sicher nicht.

    Und ich bin hier auch bei dem "neuen" Weg der Rentenkasse - Finger weg.

    Für solche Dinge gibt es in Deutschland die Krankenkasse.

    ...und ganz nebenbei bin ich halt auch ein Verfechter der These, das sich hier viel zu viele in einer Komfortzone eingerichtet haben - und dies allerdings auch konnten.

    Anyway...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Einspruch, Euer Ehren.

    1) Ich habe explizit gesagt, das eine Leistung des AG freiwillig wäre.

    2) Ich habe das Recht alles mögliche zu beantragen, bei wem auch immer. Also auch der RK
    Optimal ist es natürlich, wenn ein formalbegründeter Anspruch besteht, dann wird ein zustimmender Bescheid ergehen. - Wenn es nicht sicher ist, bedeutet das
    nicht das ich keinen Antrag stellen darf!


    Ergeht ein Ablehnungsbescheid habe ich das Recht die Begründung zu hinterfragen.
    In diesem Rahmen bekomme ich dann (vielleicht) die Information das xyz zuständig ist und ich meinen Antrag dahin richten soll.

    Im Zweifel, da eskaliere ich das nun aber extrem, kann der Rechtsweg bestritten werden.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Das wir Korrekturbrillen bezahlen ist mir neu. Wir zahlen mittlerweile auch keine orthopädischen Schuhe und Einlagen mehr.

    Ich habe gerade eine VA für unsere PSA Träger verfasst. Die Einlage ist Bestandteil der Sicherheitschuhe.

    Und das zahlt die Reha nicht mehr. Anders nach einem Arbeitsunfall. Da gibt es wohl Ausnahmen.

    Wenn die Fortführung der Tätigkeiten ohne die Schuhe nicht möglich sind.

    Es gibt wohl auch keine Arbeitsmöbel mehr. Das wird radikal alles rasiert.

    Aber es kann durchaus möglich sein, dass andere Regionalträger dies noch nicht auf dem Schirm haben und weiter zahlen. Will ich nicht ausschließen.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Die besondere Sehaufgabe ist Drohne fliegen und dabei die Luftbilder anschauen.

    Bisher hatte der Herr keine Brille. Und ich wurde in der Entscheidung überstimmt.

    Und der MA hat auch sonst keine Kontaktlinsen?

    Ich glaube, mein AG zahlt bei bestimmte Sehaufgabengelegentlich Spezielbrillen.

    Hab ja auch bei uns GB für Drohnenflug gemacht.

    Ja nach Aufgabe wird Drohne mit Handy als Display oder Monitor geflogen, aber trotzdem auch mit Sichtverbindung zur Drohne.

    Bei uns kam aber "nur" eine Sonnebrille mit spezieller Tönung für besseren Kontrast bei Bewölkung( müsste ich nachsehen, glaube grau) heraus.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Vielleicht sehe ich´s zu einfach aber wenn der Arbeitgeber einen (spezielle) Brille fordert wäre das PSA und die zahlt der Arbeitgeber. Ist diese Brille nicht gefordert, dann halt selber Geldbeutel auf und selbst zahlen.

    Mick

    Wir zahlen mittlerweile auch keine orthopädischen Schuhe und Einlagen mehr.

    Wir zahlen Einlagen, damit Mitarbeiter nicht in irgendeinem Reformhaus eine Einlage holen die ggf. den Status des Schus verändert Stichwort ESD und Ableitfähigkeit.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Vielleicht sehe ich´s zu einfach aber wenn der Arbeitgeber einen (spezielle) Brille fordert wäre das PSA und die zahlt der Arbeitgeber. Ist diese Brille nicht gefordert, dann halt selber Geldbeutel auf und selbst zahlen.

    Mick

    Wir zahlen Einlagen, damit Mitarbeiter nicht in irgendeinem Reformhaus eine Einlage holen die ggf. den Status des Schus verändert Stichwort ESD und Ableitfähigkeit.

    Gruß

    Peter

    Darüber wird gerade innerhalb der DRV diskutiert. Es ist noch unklar, ob Einlagen immer Bestandteil des PSA Schuhs sind und gleich mit dem Schuh mitbestellt werden müssen.

    Geklärt ist auch noch nicht, bei welcher Diagnose die DRV einspringt oder der AG bezahlt.

    Für z. B. Knick-Senk und Spreizfüsse zahlt die DRV nicht mehr. Allerdings fehlt da noch die nächste Ebene ab wann bezahlt wird. Ich habe da selbst be unseren eigenen Mitarbeitern schon die dollsten Entscheidungen gehabt.

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    Gruß Mick

  • Bei uns wurde es so geregelt, dass eine Arbeitsplatzbrille (bei Tätigkeiten am Monitor) unabhängig davon, ob im Schutzbrillenbereich oder eben im Büro nur dann als Gleitsicht genehmigt wird, wenn die Person selbst eine gleichartige Brille trägt.

    Die Bürobrillen sind in der Regel auf den Monitor und auf den Nahbereich optimiert. Führt der Mitarbeiter normale Produktionstätigkeiten und eben auch Kontrolltätigkeiten aus, wird eine Bifokal- bzw. Gleitsichtbrille angepasst..

    Bei einigen Mitarbeitern war es die erste Brille und auch der erste Gang zu einem Optiker, der dazu führte dass sie auch privat eine Brille haben.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Geklärt ist auch noch nicht, bei welcher Diagnose die DRV einspringt oder der AG bezahlt.

    Ein Kollege hat versucht sich die 50€ von der DRV zu holen, aber deren Fragebogen glich einem Minenfeld der unverschämten Fragen. Dass man die Arbeitszeugnisse der vergangenen Arbeitsgeber nicht mitliefern musste, war ja alles. Da hat er es gelassen. Da wird der MA dann im regen stehen gelassen und er geht zum Reformhaus.

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  • Ein Kollege hat versucht sich die 50€ von der DRV zu holen, aber deren Fragebogen glich einem Minenfeld der unverschämten Fragen. Dass man die Arbeitszeugnisse der vergangenen Arbeitsgeber nicht mitliefern musste, war ja alles. Da hat er es gelassen. Da wird der MA dann im regen stehen gelassen und er geht zum Reformhaus.

    Tja, was soll ich da sagen? So manche Formulare von uns gehören wirklich überarbeitet. Da bin ich bei Dir.

    Es stellt sich dann aber die Frage: "wer soll es denn machen?" Dabei geht es nicht um Manpower..............

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    Gruß Mick

  • Es stellt sich dann aber die Frage: "wer soll es denn machen?" Dabei geht es nicht um Manpower..............

    Die einen wollen nicht für den ganzen Kleckerkram bezahlen, die anderen interessiert es nicht was der Mitarbeiter im Schuh trägt. Wie immer wird es sein, sobald etwas passiert und ein Fuß beschädigt wird oder ein Bauteil beschädigt wird dann geht das vor Gericht und dann reagiert der Gesetzgeber... irgendwann.

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