Aber das in der GeBu zu dokumentieren trauen sich, einschließlich BA, alle nicht.
Das ist dann aber ein Problem der Betreffenden.....nicht deines.
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Neues Benutzerkonto erstellenAber das in der GeBu zu dokumentieren trauen sich, einschließlich BA, alle nicht.
Das ist dann aber ein Problem der Betreffenden.....nicht deines.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragst du dann den AxelS
Nein, ich habe meine Klugscheißerpillen abgesetzt.
alle 72 Stunden/alle 3 Tage vor Dienstantritt mit einem überwachten Selbsttest testen.
Kann er im Zuge seines Direktionsrechts möglicherweise anordnen, aber dann ist das Arbeitszeit.
So wie es im Moment aussieht, bekommt es sowieso jeder, ob geimpft oder nicht.
Ja, danach sieht es aus und wenn demnächst dann alles gelockert wird, geht es wieder von vorne los. Bei entsprechend hohen Erkrankungszahlen wird es auch wieder eine Menge in die Krankenhäuser und dort auf die Intensivstation schaffen.
Was ist aber die Alternative? Viele wollen oder können einfach nicht mehr und die psychischen Erkrankungen sind ja in den letzten beiden Jahren auch explodiert. Was ist also das geringere Übel?
Was ist aber die Alternative? Viele wollen oder können einfach nicht mehr und die psychischen Erkrankungen sind ja in den letzten beiden Jahren auch explodiert. Was ist also das geringere Übel?
Ich bin völlig bei Dir, mit der kleinen Einschränkung meines Respekts vor Long Covid. Das Problem kann auch Geimpfte mit 3 Dosen treffen. Monatelang nichts mehr tun zu können ist eine üble Vorstellung.
mit der kleinen Einschränkung meines Respekts vor Long Covid
Das habe ich bei meiner Abwägung noch nicht näher betrachtet. Wobei über Long Covid sind auch noch relativ wenig Informationen bekannt. Möglicherweise könnte selbst die Impfung zu solchen Symptomen führen. Der Anteil derjenigen, die an Long Covid erkranken ist auch nicht bekannt, also ganz schön viele Unbekannte.
Ich für meinen Teil werde bestimmt noch einige Zeit diverse Schutzmaßnahmen beibehalten, aber ich kann durchaus verstehen, dass einige darauf verzichten. Wenn ich dann sehe wie die Wartelisten in den psychiatrischen Einrichtungen ständig länger werden, stellt sich einem irgendwann eben doch die Frage, wie geht es weiter?
Moin,
in unserem beruflichen Umfeld haben wir doch vieles selbst in der Hand. Die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung liefert doch jetzt nichts anderes als die Regularien, mit denen wir tagein tagaus hantieren. Es werden Schutzziele definiert, und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung leiten wir aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen ab. Die können ganz unterschiedlich aussehen.
Unsere immunsupprimierte Kollegin wird weiterhin im Home-Office bleiben, so lange das Infektionsrisiko hoch ist. Die regelmäßige Kommunikation mit dem Team ist sichergestellt, damit die Kollegin nicht psychisch verkümmert.
Wir bieten weiter Tests an, wir haben die Belegung der Räume betrachtet, trennende Schuttzeinrichtungen, Masken, Impfangebote, Aufklärungskampagnen, digital statt präsent etc.. Kommt unsere oberste Heeresführung auf den trichter, dass keine Maskenpflicht mehr gelten soll, werden wir Kollegen, die eine Maske möchten, keine verweigern.
Über allem steht wie immer die DGUV 0.
Ich kann die Kollegen verstehen, die im Hochsicherheitsmodus agieren, weil ihre bessere Hälfte gerade mit der Chemotherapie begonnen hat und gerade überhaupt keinen Infekt, egal welcher Art gebrauchen kann. Die bekämen von uns auch Masken, wenn es "nur" um die Influenza ging. Natürlich könnten sich diese Menschen für ein paar Euros Masken kaufen, aber für mich hat das auch mit Wertschätzung und Fürsorge zu tun (auch wenn es sich da eher um das private Umfeld handelt). Ein Kollege, der von seinem Arbeitgeber so behandelt wird, sieht den Arbeitsschutz sicherlich anders als ein Kollege, der auf seine Sicherheitsschuhe noch 18,98 EUR draufzahlen muss.
Dass sich das Infektionsschutz ändert bedeutet jetzt nicht, dass wir handlungsunfähig sind.
Gruß Frank
Wenn ich dann sehe wie die Wartelisten in den psychiatrischen Einrichtungen ständig länger werden, stellt sich einem irgendwann eben doch die Frage, wie geht es weiter?
In der Öffentlichkeit ist das Thema nach meiner Wahrnehmung nicht so präsent, aber ich sehe und spüre überall die Probleme der Menschen mit blank liegenden Nerven. Die von Guudsje in #566 völlig richtig zitierten Werkzeuge und Maßnahmen berücksichtigen das psychische Thema nicht. Die Frage, wie es damit weitergeht stellt sich wirklich. Mit dem Problem werden wir allein gelassen.
Jetzt zeigt sich aber auch, welcher Unternehmer "Wertschätzung" für seine Arbeitnehmer zeigt.
Soweit mir zurzeit bekannt ist, verbleiben bei uns die Maßnahmen, wie gehabt. Bezüglich der Anzahl an Tests ist noch nichts bekannt. Mindestens jedoch einen je Woche.
Wie die Arbeitsplatzbezogene Impfpflicht endet, ist noch nicht abschließend gesprochen. Ausschluss, Entlassen bus hin zu gar nichts, wurde alles diskutiert, aber nicht abschließend veröffentlicht.
Es muss doch jedem AG wichtig sein, dass bei der angespannten Personalsituation die MA weiterhin gesund bleiben und wenn diese zum aArbeit erscheinen, den Virus nicht noch großflächig verbreiten.
Ich verstehe auch nicht, dass darüber noch von AG Seite diskutiert wird.
Die von Guudsje in #566 völlig richtig zitierten Werkzeuge und Maßnahmen berücksichtigen das psychische Thema nicht.
Moin,
dann nehmen wir doch ein weiteres Werkzeug, das vielleicht der eine oder andere kennt.
Zitat von §5 (3) Nr.6 ArbSchGAlles anzeigen§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen
Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen
Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen,
Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren
Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.
Wir bieten unseren Beschäftigten psychologische Beratung an. Das machen wir aber nicht nur bei Corona. Die Beschäftigten, die in Liegenschaften arbeiten, die jetzt zu Flüchtlingsunterkünften umfunktioniert werden, können auch diesen Service in Anspruch nehmen, da wir nicht abscchlätzen können, mit welchen Schicksalen sie konfrintiert werden, welche Geschichten sie zu hören bekommen etc.
Darüber hinaus macht es sich bezahlt, dass wir bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge sehr gut aufgestellt sind und einen Betriebsarzt haben, der die sprechende und beratende Arbeitsmedizin lebt und nicht nur eine Litanei von G-Untersuchungen in Euros verwandelt. Gerade im Rahmen der Vorsorge besprechen Beschäftigte nach Angabe unseres Betriebsarztes immer wieder psychische Probleme, und sei es "nur" dass der Ehepartner ausgezogen ist und das Haus noch nicht abbezahlt ist o.ä.
Klar ist die Situation nicht einfach im Moment, da niemand das Allheilmittel kennt, aber Diamanten entstehen nur unter Druck. :doppelthumbsup:
Gruß Frank
Wir haben jetzt folgendes beschlossen:
- Hygieneregeln wie gehabt
- Maskenpflicht im gesamten Unternehmen, abgesehen vom eigenen Arbeitsplatz
- 3G Überprüfung bleibt bestehen (inkl. täglicher Testung)
- Wer sich freiwillig testen will - 2-mal wöchentlich kann man einen Test bekommen
also nichts Neues, das Alte wird beibehalten. Ich finde es gut so. Mal sehen, wie meine Schwurbler reagieren ...
Mal sehen, wie meine Schwurbler reagieren
Friede, Freiheit geene Digdadür!
Alles anzeigenWir haben jetzt folgendes beschlossen:
- Hygieneregeln wie gehabt
- Maskenpflicht im gesamten Unternehmen, abgesehen vom eigenen Arbeitsplatz
- 3G Überprüfung bleibt bestehen (inkl. täglicher Testung)
- Wer sich freiwillig testen will - 2-mal wöchentlich kann man einen Test bekommen
also nichts Neues, das Alte wird beibehalten. Ich finde es gut so. Mal sehen, wie meine Schwurbler reagieren ...
Auf welche rechtliche Grundlage stützt ihr die 3G Überprüfung? Faktisch gibt es ab dem 20.03 keine rechtliche Grundlage mehr dazu
Auf welche rechtliche Grundlage stützt ihr die 3G Überprüfung? Faktisch gibt es ab dem 20.03 keine rechtliche Grundlage mehr dazu
Rechtliche Grundlage ist egal - es zählt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.... :wacko:
https://www.bgbau.de/mitteilung/cor…ordnung-032022/
Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die der Bundestag am 18. März 2022 beschlossen hat, entfällt zudem die generelle 3G-Regelung im Betrieb. [..] Anstelle von Pflichtvorgaben treten nun flexiblere Regelungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung selbst entscheiden, welche Infektionsschutzmaßnahmen in ihrem Betrieb notwendig sind. Dabei ist das regionale Infektionsgeschehen genauso zu berücksichtigen wie auch die tätigkeitsbezogenen Infektionsgefahren.
Unsere Regelung haben wir bereits besprochen:
Zutritt 3G
Mitarbeiter Testpflicht (2-3/Woche) bis Ostern, da aktuell die inhouse Zahlen extrem steigen.
Auf welche rechtliche Grundlage stützt ihr die 3G Überprüfung? Faktisch gibt es ab dem 20.03 keine rechtliche Grundlage mehr dazu
Hausrecht?
Moin, Mika,
Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die der Bundestag am 18. März 2022 beschlossen hat,
es ist wahrscheinlich, dass das gegen die Stimmen der Opposition beschlossen wird - aber woher kennst Du denn den tatsächlichen Ausgang der Abstimmung?
... und, ähhh, wie lauten die Lotto-Zahlen am Samstag?
Zitathttps://www.bgbau.de/mitteilun…sschutzverordnung-032022/
Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die der Bundestag am 18. März 2022 beschlossen hat,
Hurra die BG Bau kann heute schon in den zukünftigen Beschluss von morgen sehen.
Wir sollten bei der 3-G-Regeln abwarten, wie die Länder ihre Verlängerungen bis in den April formulieren. Mein Unternehmen behält erstmal alles bei bis in der nächsten Woche alle Regelungen veröffentlicht sind. Danach werden wir im Rahmen der ASA die arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen anpassen. Für uns heißt, dass mindesten AHA+L Regeln.
3G Kontrolle kann man ja machen mit Hausrecht. Aber rechtlich dürfte es sehr schwierig werden, wenn es darum geht, dass der MA keinen 3G Nachweis hat. Im Zweifel müsste der MA bezahlt zuhause bleiben.
3G Kontrolle kann man ja machen mit Hausrecht. Aber rechtlich dürfte es sehr schwierig werden, wenn es darum geht, dass der MA keinen 3G Nachweis hat. Im Zweifel müsste der MA bezahlt zuhause bleiben.
Das ist korrekt. Aber wir reden hier mittlerweile nur noch von 2-3 Mitarbeitern ... die Restlichen fallen eh unter 2G ... Und ich will einfach meinen Lieblingsschwurbler noch ein paar Tage nerven mit der Testerei ... Ende März ist sein Genesenenstatus dann aktiv ...
Moin, Mika,
es ist wahrscheinlich, dass das gegen die Stimmen der Opposition beschlossen wird - aber woher kennst Du denn den tatsächlichen Ausgang der Abstimmung?
... und, ähhh, wie lauten die Lotto-Zahlen am Samstag?
ich nicht, aber die BG. Da hat wohl der Praktikant die Rundmail zu früh rausgeschickt
Ihr habt's vielleicht schon bemerkt, aber ich sehe jetzt erst, dass der Referentenentwurf der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 16.03. online ist.
Moin,
eigentlich hätte über die Änderung des IfSG bereits abgestimmt werden sollen, aber bei dem Kindertheater, was manche im Bundestag veranstalten dauert es halt etwas länger. Dass man den Parlamentariern immer noch erklären muss, wie Masken zu tragen sind, ist unglaublich (von den bewusst provokativ falsch getragenen Masken einer Fraktion mal abgesehen).
Gruß Frank